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Anreise mit dem Auto: Maut, Vignette & Verkehrsregeln in der Schweiz

Schweiz Anreise mit dem Auto
Anreise mit dem Auto: Maut, Vignette & Verkehrsregeln in der Schweiz - Foto: © AlexGo #619340621 - stock.adobe.com

Als Nachbarland von Deutschland ist die Schweiz leicht erreichbar und ein beliebtes Urlaubsziel. Sie rangiert bei Wanderern und Wintersportlern dank ihrer beeindruckenden Natur weit oben auf der Beliebtheitsskala. Wer einen individuellen Urlaub verleben möchte, kann mit dem Auto in die Schweiz fahren. Dabei sind Maut, Vignette und Verkehrsregeln zu beachten.

Möglichkeiten für die Anreise mit dem Auto

Wer mit dem Auto von Deutschland aus in die Schweiz reisen möchte, sollte vorher die Tour gut planen. Abhängig vom Ausgangsort in Deutschland und vom Ziel in der Schweiz gibt es verschiedene Grenzübergänge.

Die Schweiz gehört nicht zur Europäischen Union. Das sie jedoch zum Schengen-Raum gehört, ist der Grenzverkehr erleichtert. Personenkontrollen finden sporadisch statt. Häufiger werden Waren- und Güterkontrollen vorgenommen, da die Schweiz nicht zur Zollunion der EU gehört.

Für die Einreise aus Deutschland in die Schweiz genügt der gültige Personalausweis oder Reisepass.

Wer länger als 90 Tage bleiben möchte, da er eine Erwerbstätigkeit aufnimmt, benötigt zusätzliche Dokumente und Genehmigungen.

Bei der Einreise aus Deutschland in die Schweiz können die folgenden Grenzübergänge genutzt werden:

  • Weil am Rhein und Basel (EuroAirport): Dieser Grenzübergang kann von Fahrzeugen, aber auch von Radfahrern und Fußgängern genutzt werden und ist eine wichtige Verbindung für den Straßenverkehr.
  • Konstanz und Kreuzlingen: Dieser Grenzübergang in der Nähe des Bodensees ist wichtig für den Straßenverkehr und wird auch von Fußgängern genutzt.
  • Schaffhausen und Stein am Rhein: Dieser Grenzübergang kann von denjenigen genutzt werden, die aus dem deutschen Landkreis Konstanz in die Schweiz kommen.
  • Lindau und St. Margrethen: Dieser Grenzübergang führt aus Bayern in den Osten der Schweiz.
  • Bad Säckingen und Aargau (Laufenburg): Dieser Grenzübergang führt am Rhein entlang und verbindet Baden-Württemberg mit der Schweizer Region Aargau.
Möglichkeiten für die Anreise mit dem Auto
Wer mit dem Auto von Deutschland aus in die Schweiz reisen möchte, sollte vorher die Tour gut planen – Foto: © hachri #181377307 – stock.adobe.com

Unterschiede zwischen Maut und Vignette

Die Begriffe Maut und Vignette werden häufig für ein und dasselbe verwendet. Bei der Maut handelt es sich um eine Straßennutzungsgebühr. Die Bezahlung der Mautgebühren hängt vom jeweiligen Land ab. Mautgebühren in der Schweiz werden als Vignette, Schwerverkehrsabgabe und Sondermaut erhoben.

Eine Vignette gilt für einen bestimmten Zeitraum und wird als Pauschalbetrag bezahlt. Sie ist unabhängig von den gefahrenen Kilometern. Für die Fahrt mit dem Auto in die Schweiz kann die digitale Vignette erworben werden. Die Vignette wird für Fahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht bis 3,5 Tonnen benötigt.

In der Schweiz gibt es nur eine Jahresvignette. Sie gilt vom 1. Dezember des Vorjahres bis zum 31. Januar des nächsten Jahres.

Für die Benutzung von Autobahnen in der Schweiz ist die Vignette verpflichtend.

Für Fahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 3,5 Tonnen wird eine Pauschale Schwerverkehrsabgabe oder Leistungsabhängige Schwerverkehrsabgabe vorgeschrieben. Bei der Einreise beim Zoll oder online muss diese Abgabe bezahlt werden. Die Schwerverkehrsabgabe wird nicht nur für das Befahren von Straßen fällig, sondern auch dann, wenn das Fahrzeug nicht bewegt wird.

Eine streckenbezogene Sondermaut gilt für alle Fahrzeuge, unabhängig von ihrem Gewicht. Sie wird nur für bestimmte Straßenabschnitte erhoben, für die keine Vignettenpflicht besteht. Wer die Vignette bereits erworben hat und die entsprechenden Straßenabschnitte befährt, muss zusätzlich die streckenbezogene Maut zahlen.

Nicht jeder, der in der Schweiz mit dem Auto unterwegs ist, muss streckenbezogene Maut zahlen. Die streckenbezogene Maut gilt für:

  • Großen St. Bernhard Straßentunnel, der die Schweiz mit Italien verbindet
  • Munt-La-Schera Straßentunnel, der die Schweiz mit Italien verbindet
  • verschiedene Alpenpass-Straßen
Schweizer Vignette
Eine Vignette gilt für einen bestimmten Zeitraum und wird als Pauschalbetrag bezahlt – Foto: © mehaniq41 #1818452015 – stock.adobe.com

Verkehrsregeln in der Schweiz

Wer mit dem Auto in die Schweiz reist, muss die Schweizer Verkehrsregeln kennen. Sie sind den deutschen Verkehrsregeln ähnlich. Der deutsche Führerschein genügt für Fahrten in die Schweiz.

In der Schweiz gelten folgende Tempolimits:

  • innerorts: 50 km/h
  • außerorts: 80 km/h
  • auf Schnellstraßen: 100 km/h
  • auf Autobahnen: 120 km/h

Die Vorfahrtsregeln in der Schweiz unterscheiden sich geringfügig von denen in Deutschland. Auf gleichberechtigten Straßen haben Schienenfahrzeuge Vorfahrt. Auf Bergstraßen haben die Fahrzeuge, die aufwärts fahren, Vorrang.

Gegenüber leichten Motorfahrzeugen haben bei Bergauf- und Bergabfahrten schwere Motorfahrzeuge wie Busse und Lastwagen Vorrang.

Das gesamte Jahr über muss auf allen Straßen in der Schweiz mit Abblendlicht gefahren werden. Alternativ dazu ist außerhalb von Tunneln das Fahren mit Tagfahrlicht möglich.

So wie in Deutschland gilt in der Schweiz die Grenze von 0,5 Promille. Fahranfänger, die weniger als vier Jahre Fahrpraxis haben, müssen die 0,1-Promille-Grenze beachten.

Mitzuführende Ausrüstung im Auto

In der Schweiz gilt keine allgemeine Warnwestenpflicht. Zur Sicherheit ist bei einer Panne oder einem Unfall das Tragen einer Warnweste beim Verlassen des Fahrzeugs jedoch sinnvoll. Für jeden Insassen sollte eine Warnweste mitgeführt werden.

Winterreifen sind für die Schweiz nicht vorgeschrieben. Sie sollten jedoch auf winterlichen Straßen verwendet werden. Wer im Winter mit Sommerreifen in einem Unfall verwickelt ist, muss an die Mithaftung denken.

Verkehrszeichen weisen im Winter an verschiedenen Stellen auf die Schneekettenpflicht hin. Diese Strecken dürfen nur mit Schneeketten befahren werden.

Empfindliche Bußgelder drohen bei Alkoholverstößen, Geschwindigkeitsverstößen und anderen schweren Verkehrsverstößen. Mitunter drohen auch Haftstrafen, Führerscheinentzug oder Fahrzeugenteignung. Autofahrer aus dem Ausland, darunter auch deutsche Autofahrer, müssen in der Regel die Geldstrafe direkt an Ort und Stelle bezahlen.