Wir möchten Sie optimal über die Beantragung von Bausparverträgen informieren, und haben mit unserer Finanzredaktion und erfahrenen Experten einen Bausparvertrags-Vergleich für einen guten Überblick erarbeitet. Wenn Sie sich darüber hinaus genauer in das Thema einlesen möchten oder sich für spezielle Aspekte interessieren, dann finden Sie unter dem Vergleich unseren umfangreichen Ratgeber. Finden Sie jetzt den für Sie besten Bausparvertrag für Ihre Baufinanzierung und beantragen Sie diesen einfach und bequem direkt online!

Bausparvertrag-Vergleich 2024

Wie möchten Sie den Bausparvertrag nutzen?
* Bitte beachten Sie, dass der Vergleichsrechner die verfügbaren Tarife vereinfacht anzeigt und keine Beratungsleistung darstellt. Sollten Sie spezielle Anforderungen haben, müssen diese auf den Seiten der Bausparkassen überprüft werden. Der genaue Text der Vertragsunterlagen ist für den Bausparvertrag ausschlaggebend. Alle Angaben ohne Gewähr, © 2018 financeAds.net
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Der Bausparvertrag auf einen Blick

  • Bausparverträge dienen der Beschaffung von Eigenkapital für einen Immobilienkauf.
  • Die Bausparsumme richtet sich nach dem Betrag, den Sie dafür monatlich ansparen können.
  • Die Phase des Ansparens richtet sich nach dem Tarif des Bausparvertrages. Ein Vergleich lohnt daher um bessere Konditionen zu erhalten.
  • Nach Ablauf der Ansparphase erhalten Sie ein Darlehen in gleicher Höhe zu genau den Zinskonditionen von der Bank dazu, die beim Abschluss des Bausparvertrages festgelegt wurden.
  • Ihr Arbeitgeber und der Staat legen noch Zuschüsse in Form von vermögenswirksamen Leistungen dazu ein absoluter Vorteil für jeden Bausparer

Auch in Zeiten des Zinstiefs sind Bausparverträge noch immer ein beliebter und optimaler Begleiter zur Ausgestaltung Ihrer individuellen Finanzierungslösung für Hausneubau oder Immobilienerwerb.

Bausparen für das Traumhaus – so wird es gemacht

Das Bausparen verläuft grundsätzlich in zwei Phasen – der Ansparphase und der Darlehensphase. Zunächst wird also eine mögliche monatliche Sparsumme durch den Sparenden festgelegt, die er realistisch aufbringen kann. Mit dieser Summe errechnet der Anbieter des Bausparvertrages die Bausparsumme (= Gesparter Teil plus Darlehen) und legt die Laufzeit der Ansparphase fest. Natürlich kann auch aus einer gewünschten Endsumme die monatliche Sparrate ermittelt werden.

Je nach Tarif spart man dann in den nächsten 7 oder 8 Jahren zwischen 40 und 50 Prozent der Bausparsumme an. Darauf gibt es dann aktuell zwischen 0,5 bis 1 Prozentpunkten von der Bausparkasse als Zinsguthaben dazu. Zuzüglich dazu können Sie von Ihrem Arbeitgeber oder/ und dem Staat noch Zuschüsse in Form von vermögenswirksamen Leistungen beantragen.

Haben Sie diesen Stand erreicht, wird der Bausparvertrag zuteilungsreif. Die Bank gibt das Darlehen in gleicher Höhe hinzu und Sie erhalten 100 Prozent Bausparsumme, die Sie anschließend für Ihre Hausfinanzierung verwenden können. Der Anteil des Darlehens wird dann in Raten zum vereinbarten Zinssatz monatlich abgezahlt.

Natürlich ist es möglich, sich den Bausparvertrag vor Ende der Ansparphase auszahlen zu lassen. Prüfen Sie vorab die Konditionen bei einer vorzeitigen Kündigung, denn das kann teuer werden, außerdem kann es sein, dass Sie nicht sofort über die Summe verfügen können, weil die Frist noch eine Weile läuft oder die Bank eine Vorfälligkeitsentschädigung verlangt. Dabei sind rund 1 Prozentpunkten pro Monat, den Sie die Bank eher aus dem Vertrag lässt, üblich! Ferner entfällt natürlich auch der Anspruch auf das zinsbegünstigte Darlehen und es kann nur die Gesamtsumme gekündigt werden. Teilbeträge können nicht entnommen werden.

Darf ein Bausparvertrag nur zum Bauen verwendet werden?

Grundsätzlich können Sie mit der Bank von vornherein vereinbaren, wofür Sie den Bausparvertrag abschließen wollen. Das kann auch die spätere Finanzierung von Auto, Studium oder der Weltreise sein. Haben Sie sich allerdings auf die Hausbau-Variante festgelegt und beziehen vom Staat auch entsprechende Wohnungsbauprämie, dann kann der Bausparvertrag nur für den Bau, die Modernisierung oder den Hauskauf verwendet werden. Zu guter Letzt können Sie bei der Bank auch angeben, dass Sie nur sparen möchten, dann erhalten Sie dafür meist auch einen höheren Guthaben-Zins von der Bank. Die Option des günstigen Darlehens ist dann aber damit verwirkt.

Welche Vorteile hat ein Bausparvertrag?

Für die Immobilienfinanzierung bietet der Abschluss des besten Bausparvertrages nur Vorteile:

Das Sparen allein mit dem Bausparvertrag lohnt sich zwar nicht wirklich, aber mit dem Abschluss werden äußerst günstige Festzinsen für die spätere Darlehenssumme festgelegt. Die Bank garantiert Niedrigzins obwohl die Zinsen in Zukunft wohl eher wieder ansteigen werden. Das garantiert eine hohe Planungssicherheit für künftige Immobilienbesitzer.

Bauspardarlehen bieten später mitunter die Möglichkeit, dass sie ohne Kündigungsfrist komplett ablösbar sind. Hätte man dann aktuell am Markt niedrigere Zinsen, wäre eine Umschuldung durchaus lukrativ. Bei Bauspardarlehen können jederzeit kostenfrei Sondertilgungen getätigt werden, diese Option findet sich bei keiner anderen normalen Kreditform, denn dort sind Sondertilgungen pro Jahr begrenzt und müssen gesondert vereinbart werden. Ferner ist die komplette Ablösung vor Ablauf der Frist meist an eine Vorfälligkeitsentschädigung gebunden.

Ihren Bausparvertrag können Sie optimieren, indem Sie bei Ihrem Arbeitgeber oder dem Staat vermögenswirksame Leistungen (VL) bzw. Arbeitnehmersparzulage oder Wohnungsbauprämie beantragen. Bedingung ist: Sie überschreiten eine bestimmte Einkommensgrenze nicht.

Einen Überblick über mögliche Zuschüsse gibt die folgende tabellarische Übersicht:

Wohnungsbauprämie

Arbeitnehmersparzulage

Vermögenswirksame Leistungen

Wer zahlt?StaatStaatArbeitgeber
Wieviel wird gezahlt?8,8% auf die eigene Sparleistung (VL und Arbeitnehmersparzulage sind irrelevant), maximal 45 Euro pro Jahr für Singles und 90 Euro pro Jahr für Verheiratete9% auf die gesamte Sparleistung, maximal 43 Euro pro Jahr für Singles, 86 Euro pro Jahr für Verheiratete; Ausnahme Fondssparen, hier gilt maximal 20% auf die gesamte Sparleistung und maximal 80 Euro pro Jahr für Singles, 160 Euro pro Jahr für Verheirateteab 6,65 Euro bis 40 Euro pro Monat, maximal 480 Euro pro Jahr
Wieviel darf man verdienen?Singles: 25.600 Euro/ Jahr, Verheiratete: 51.200 Euro/ JahrSingles: 17.900 Euro/ Jahr, Verheiratete: 35.800 Euro/ Jahr, Ausnahme Fondssparen, hier gilt: Singles 20.000 Euro/ Jahr, Verheiratete 40.000 Euro/ Jahrkeine Einkommenshöhe fest gelegt
Welche Kriterien müssen erfüllt sein?Der Antragsteller verfügt über einen Bausparvertrag, sein Einkommen überschreitet die festgelegten Grenzen nicht, und er zahlt mindestens 50 Euro pro Jahr oder mehr selbst in den Bausparvertrag ein.Der Antragsteller verfügt über einen VL-fähigen Bausparvertrag, nimmt am Fondssparen teil oder möchte eine Baufinanzierung tilgen lassen, sein Gehalt überschreitet die festgelegten Grenzen nicht, und er bekommt VL vom Arbeitgeber.Nur für Arbeitnehmer, Azubis ab dem 16. Lebensjahr, Richter, Beamte, Berufssoldaten und Zeitsoldaten
Formen bei der die Zuschüsse greifenBausparvertragBausparvertrag
Baufinanzierung (Tilgung)
Fondssparen
Bausparvertrag
Baufinanzierung (Tilgung)
Fondssparen
Banksparplan
Was muss man selbst einzahlen?Ja, Sie müssen mindestens 50 Euro pro Jahr selbst einzahlen, die Leistung des Arbeitgebers oder die Arbeitnehmersparzulage zählen nicht.Nichts, aber ggf. sinnvoll, wenn der Arbeitgeber nicht genügend zahlt, um die maximale Arbeitnehmersparzulage zu bekommenNichts
Wo muss man sich hinwenden um den Zuschuss zu beantragen?Bei der BausparkasseÜber die jährliche Steuererklärung in Anlage VL beim FinanzamtBeim Arbeitgeber
Wie häufig muss der Zuschuss beantragt werden ?Jährlich aufs Neue bei der Bausparkasse, bis der Bausparvertrag zuteilungsreif wirdJährlich aufs Neue mit der Steuererklärung, bis die Sperrfrist vorbei istEinmalig (gilt dann für die gesamte Laufzeit des Sparvertrags)
Gibt es Ruhe- bzw. Kündigungsfristen?Sperrfrist 7 Jahre, bei vorzeitiger Kündigung entfällt der Anspruch auf Wohnungsbauprämie, ebenso falls das Bauspardarlehen nicht angenommen wird.Sperrfrist 6 Jahre, bei vorzeitiger Kündigung entfällt der Anspruch auf ArbeitnehmersparzulageMindestlaufzeit 6 Jahre plus 1 Jahr Ruhezeit, bei vorzeitiger Kündigung darf der Arbeitnehmer die Arbeitgeberleistungen zwar behalten, muss aber ggf. Vorfälligkeitsentschädigung an die Bank zahlen
Wieviel Steuern muss man darauf zahlen?SteuerfreiSteuerfreiLohn- und Abgeltungssteuer werden fällig
Wofür kann der Zuschuss verwendet werden?Die Wohnungsbauprämie wird nicht ausbezahlt, falls keine wohnungswirtschaftliche Verwendung stattfindet, sie muss zurückerstattet werden, falls sie bereits ausbezahlt wurde.keinekeine

Sind Sie bereits Immobilienbesitzer können Sie den Sparvertrag trotz der niedrigen Guthabenzinsen als Instandhaltungsrücklage nutzen, denn die bereits angesparte Summe ist günstig beleihbar, wenn kurzfristig das nötige Geld für unvorhergesehene Instandhaltungsmaßnahmen im eigenen Domizil nötig werden. Zwar schreibt der Gesetzgeber im Wohnungsbaugesetz vor, dass solche Rücklagen pro Jahr gebildet werden müssen, doch der private Hausbesitzer verwendet meist sein Einkommen für andere Ausgaben. Aber Wasserschaden, defekte Fußbodenheizung, Sturmschaden am Dach und Co.-sofern sie nicht versichert sind- können Sie schnell an Ihre finanzielle Grenze bringen. Der Bausparvertrag schützt Sie davor, denn Sie können ihn direkt bei Ihrer Bausparkasse beleihen. Die Bank wird Ihnen direkt ein Darlehen in gleicher Höhe zur Verfügung stellen. So ist es nicht nötig, den Bausparvertrag zu kündigen und damit vielleicht Verluste durch die frühzeitige Kündigung einzufahren.

Welche Möglichkeit Sie noch haben

Eine andere Möglichkeit den Bausparvertrag für kommende Modernisierungen zu nutzen, ist es, wenn Sie mehrere kleinere Bausparverträge hintereinander laufen lassen. So können Sie diese in bestimmten Intervallen nacheinander nutzen, sobald sie zuteilungsreif geworden sind.

Bausparverträge können Sie außerdem noch als Tilgungsersatz oder auch zur Nachbesicherung einer bestehenden Vollfinanzierung nutzen.

Im ersten Fall wird statt der gleichbleibenden Rate bei Annuitätendarlehen, die sich aus Zins und Tilgung zusammensetzt, nur der Zinsanteil in gleichbleibend hohen Raten gezahlt und der Anteil der Tilgung geht monatlich in einen Bausparvertrag ein. Das schafft nicht nur Eigenkapital, sondern „spart“ gleichzeitig die Darlehenssumme zusammen, die ggf. für die Ablöse der Restschuld nötig wird. Dabei ist der positive Effekt doppelt: Denn den Zinssatz für das Anschlussdarlehen kennen Sie schon bei Abschluss des Bausparvertrages. Der ist außerdem garantiert günstiger als der dann aktuelle Bauzins und bringt noch alle Sondertilgung und vorzeitige kostenfreie Ablösemöglichkeit mit sich.

Im zweiten Fall handelt es sich um eine Nachbesicherung, die von der Bank bei Finanzierung ohne Eigenkapital gefordert wird. Da die Vollfinanzierung meist über lange Laufzeiten abgeschlossen wird, kann der Wert der Immobilie zwischenzeitlich sinken, dann verlangt die Bank eine Besicherung zu diesem Wertverlust. Dafür eignen sich Bausparverträge hervorragend, denn die Ansparsumme ist 100% Eigenkapital. Der Vorteil ist wiederum: Wird die Sicherheit nicht fällig, steht im Anschluss der Bausparvertrag wieder frei zur Verfügung.

Ist die Höhe der Bausparsumme begrenzt?

Nein, grundsätzlich können Sie jede Summe sparen, die Sie sich vorstellen. Wie viel Sie sparen können, ermitteln Sie am besten mit dem Online-Rechner für Bauspardarlehen. Das ist allein davon abhängig, wie viel Sie monatlich an Sparrate aufbringen können oder wollen.

Grundsätzlich besteht aber die Möglichkeit, die Bausparsumme nachträglich noch zu erhöhen, wenn Sie eine höhere monatliche Rate aufbringen können. Die Bank berechnet dann unter Umständen nachträglich noch eine entsprechende Gebühr.

Was passiert, wenn man die Sparrate nicht mehr zahlen kann?

Im Grunde passiert nichts. Wenn man aus verschiedenen Gründen – das können finanzielle Engpässe sein, oder der Sparbetrag muss für andere Ausgaben aufgebracht werden oder aber man will gar nicht mehr bauen, weil sich die Lebensplanung völlig verändert hat- den Sparbetrag nicht mehr zahlen möchte, dann sollte man der Bausparkasse rechtzeitig vor der Abbuchung schriftlich mitteilen, dass man den Vertrag ruhen lassen möchte. Damit kann man die Kosten für eine vorzeitige Kündigung umgehen und man muss nicht auf die Abschlussgebühren verzichten, die man anfangs bezahlen musste.

Erhielt man vorher Vermögenswirksame Leistungen, fließen die dafür weiter in den Sparbetrag ein, genauso die Wohnungsbauprämie, dazu müssen dann jährlich lediglich 50€ in den ruhenden Vertrag eingezahlt werden.

Wie findet man den besten Bauspartarif?

Mit unserem Online-Vergleich können Sie Ihren Bauspartarif optimal Ihren Zielen anpassen. Wenn Sie den Bausparvertrag auch für das Bauen einsetzen wollen, müssen Sie den Vertrag mit günstigsten Zinsen für das Darlehen abschließen. Sind Sie hingegen reiner Sparer und wollen Ihr Geld anlegen, so müssen sie auf den höchsten Zinsbonus achten der auf den Basiszins gezahlt wird, dafür verzichten Sie aber auch auf das günstige Darlehen. Unter bestimmten Bedingungen erstatten die Anbieter auch die Anschlussgebühr. Ein Vergleich und besonders Bausparvertrags-Checks lohnen sich hier.

Welche Möglichkeiten bestehen, wenn der Bausparvertrag zuteilungsreif wird?

Im Normalfall möchten Sie dann eine Immobilie erwerben und nehmen die Zuteilung der Bank an, dann erhalten Sie das angesparte Guthaben plus die Zinsen und das vereinbarte Darlehen, kaufen die Immobilie und beginnen anschließend mit der Tilgung des Bauspardarlehens.

Haben Sie den Immobilienkauf verschoben und benötigen Sie die Zuteilung erst später, dann können Sie optional die Verschiebung beantragen und nehmen Ihr Guthaben und das Darlehen zu einem späteren Zeitpunkt in Anspruch.

Vielleicht ist Ihnen auch die Höhe der Bausparsumme zum Zeitpunkt der Zuteilung zu niedrig, dann nehmen Sie diese ebenfalls nicht an, beantragen die Anpassung der Höhe Ihres Bausparvertrages und sparen einfach weiter.

Wenn Sie gar nicht mehr bauen wollen und stattdessen viel lieber etwas ganz Anderes mit Ihrem Ersparten anfangen wollen, dann lehnen Sie einfach die Zuteilung des Darlehens ab und lassen sich nur das Guthaben auszahlen. Zu beachten ist hier jedoch, dass Sie dann ggf. die Zuschüsse zu Wohnungsbauförderung vom Staat nicht in Anspruch nehmen können und ggf. zurückgezahlt werden muss, sofern sie bereits ausgezahlt wurde, denn das Wohnbaudarlehen zum Bausparvertrag darf nur für wohnwirtschaftliche Zwecke verwendet werden.

Wer darf einen Bausparvertrag abschließen?

Bausparen ist für jeden geeignet. Sogar Kinder können bausparen, der Bausparvertrag ist nicht an eine Altersgrenze gebunden. Das gibt die Möglichkeit, bereits im Kleinkindalter für ein Kind einen Bausparer abzuschließen. Auf diese Art und Weise kann man sinnvoll eine Vorsorge für den Führerschein, das Studium oder das Auslandsjahr treffen. Ab dem abgeschlossenen 16. Lebensjahr können Kinder sogar unabhängig vom Einkommen der Eltern Wohnungsbauprämien und Arbeitnehmersparzulage erhalten.

Wann kann man einen Bausparvertrag kündigen?

Ihren Bausparvertrag können Sie grundsätzlich jederzeit kündigen. Prüfen Sie allerdings genau Ihre Vertragsunterlagen, denn durch die Kündigung können finanzielle Nachteile entstehen.

Wenn Sie während der Ansparphase kündigen möchten, besteht in den meisten Fällen eine Frist von drei Monaten. Bei der Auszahlung erhält man die bis zu diesem Zeitpunkt angesparte Summe sowie die darauf angefallenen Zinsen. In der Regel erstatten aber die Bausparkassen die Abschlussgebühr bei einer solchen Kündigung nicht. Außerdem müssen Sie entweder auf die Wohnungsbauprämie verzichten oder diese zurückzahlen, sofern Sie sich bereits erhalten haben. Kündigen Sie Ihren Vertrag insgesamt nicht fristgerecht, kann die Bausparkasse eine Vorfälligkeitsentschädigung von einem Prozentpunkt pro vorfristig gekündigtem Monat verlangen.

Kündigen Sie hingegen während der anschließenden Darlehensphase, ist das ohne Komplikation möglich, wenn Sie beispielsweise das Darlehen ablösen oder zu einer anderen Bank umschulden möchten. De facto handelt es sich ja dann um eine Art Sondertilgung, die bei Bausparverträgen meist kostenlos möglich sind. Dennoch gilt immer: Prüfen Sie vorher, ob das auch in Ihrem Vertrag so vereinbart wurde, damit es nicht zu finanziellen Einbußen kommt. Einen eventuellen Wechsel zu einer anderen Bank sollte man genau durchdenken, denn günstiger als ein Bauspardarlehen ist ein Ablösekredit oftmals nie. Ein Vergleich hilft hier, die beste Wahl zu treffen.

Die Bausparkasse hat Sie über die Zuteilung informiert und Ihren Vertrag gekündigt?

Was bei Abschluss des Bausparvertrages gewünscht oder vorgesehen war, kann Jahre später völlig anders sein. Die Bausparkasse kann Sie bereits für die Zuteilung vorsehen, wenn mindestens 40 Prozent der Bausparsumme gespart worden sind. Da die Bank immer nur einen bestimmten Prozentsatz an Bausparkunden für die Zuteilung auswählen kann, da pro Auszahlung nur ein bestimmtes Kontingent zur Verfügung steht, kann es sein, dass Sie in der Quote zur Verteilung landen und automatisch gekündigt wird. Außerdem sind die Bausparkassen wegen des Niedrigzinsniveaus dabei zahlreiche Altverträge auf zu kündigen, die vor 15 bis 20 Jahren noch mit Sparzinsen von bis zu 3 Prozent ausgegeben wurden.

Wenn Sie das nicht wünschen, können Sie der Zuteilung schriftlich widersprechen. Dabei ist zu unterscheiden, ob Ihr Vertrag schon mindestens zu 40 Prozent gespart wurde oder nicht. In ersterem Fall ist die Bank zur Kündigung berechtigt, wenn das Bauspardarlehen noch nicht in Anspruch genommen wurde. Sind die 40 Prozent jedoch noch nicht erreicht, dann muss man Ihnen erst die Möglichkeit geben, das Bauspardarlehen an zu nehmen. Da beide Fälle jedoch rechtlich nicht einwandfrei geregelt sind, sollten Sie sich im Zweifelsfall an einen rechtlichen Berater wenden, wenn die Bank Ihren Widerspruch nicht anerkennen sollte. Ein guter Ansprechpartner ist auch die Verbraucherzentrale, die hierzu auch Musterschreiben zur Verfügung stellt.

Der beste Bausparvertrag – folgende Kriterien sind wichtig für einen Vergleich von Bausparverträgen:

Nutzen Sie die folgenden kurzen zusammenfassenden Definitionen der einzelnen Bestandteile in einem Bausparvertrag für Ihre ganz persönliche Prüf-Checkliste:

1) Bausparsumme

Die Bausparsumme ist der Betrag, den Sie zu Vertragsbeginn festlegen. Dieser ist abhängig von der monatlichen Sparrate, die Sie aufbringen können oder -wenn Sie von der Bausparsumme rückrechnen- aufbringen wollen. Die Bausparsumme wird meist über sieben oder acht Jahre angespart und besteht aus mindestens 40 Prozent erspartem Anteil und dem entsprechenden Anteil an Bauspardarlehensbetrag den die Bausparkasse später dazu gibt.

2) Abschlussgebühr

Die Abschlussgebühr wird in der Regel von jeder Bausparkasse erhoben, wenn Sie den Bausparvertrag abschließen. Es ist sinnvoll zu erfragen, ob die Bausparkasse auch Angebote ohne Abschlussgebühr hat. Die Höhe der Gebühr ist abhängig von der Höhe der Bausparsumme und liegt zwischen einem bis 1,6 Prozentpunkten. Je höher also die Bausparsumme, desto mehr Abschlussgebühr verlangt die Bausparkasse. Die Gebühr wird außerdem anfänglich als „Negativsaldo“ im Bausparkonto stehen, das bedeutet, die ersten Sparraten füllen zuerst die Abschlussgebühr auf, bevor das eigentliche Sparen beginnt. Die Gebühr ist unabhängig davon fällig, ob Sie im Anschluss das Bauspardarlehen in Anspruch nehmen oder nicht.

3) Zins

Vergleichen Sie die Angebote der verschiedenen Banken/ Bausparkassen genau. Niedrigere Sparzinsen können durchaus auch niedrigere Zinsen beim anschließenden Darlehen bedeuten. Der Niedrigzins ist eine sichere Planungsgrundlage für Ihr Bauvorhaben oder die geplante Instandhaltungsmaßnahme an Ihrem Immobilieneigentum. Für den Renditesparer können sich die Sparzinsen erhöhen, wenn auf das Darlehen verzichtet wird.

4) Agio

Das Agio ist ein Aufschlag der durch einige Bausparkassen zu Beginn auf die definierte Bausparsumme addiert wird. Das sind häufig zwei Prozent der gesamten Summe. Das bedeutet im Umkehrschluss, Sie erhalten 100 Prozent (angesparter Teil und Darlehen) ausgezahlt, zahlen aber 102 Prozent zurück. Den Aufschlag muss Ihnen die Bausparkasse im Effektivzinssatz ausweisen, den sie in ihrem Angebot aufführt. Auch hier ist also ein Vergleich und Verhandlung mit der Bausparkasse angebracht.

5) Sondertilgungen

Die Sondertilgungen sind beim Bausparvertrag in der Regel kostenfrei und jederzeit möglich. Prüfen Sie dennoch die Nebenabreden im Vertrag, ob das auch wirklich so ist.

6) Mindestansparzeit

Ihren Bausparvertrag können Sie jederzeit kündigen. Allerdings legen die Bausparkassen häufig eine Mindestansparzeit fest -meist sind das 18 Monate- prüfen Sie also auch hier die Nebenabreden genau.

7) Mindestansparsumme

Analog zur Mindestansparzeit gibt es die Mindestansparsumme von 40%, die Sie angespart haben müssen, um das Bauspardarlehen in Anspruch nehmen zu können. Haben Sie die 40% erreicht, können Sie der Zuteilung widersprechen und weiter sparen, indem Sie die Bausparsumme erhöhen lassen. (Das ist gegen Aufschlag meist unkompliziert möglich.)

8) Regelsparbetrag

Der Regelsparbetrag ist nichts anderes als die monatliche Sparrate, die Sie gemeinsam mit der Bausparkasse festlegen.

9) Kündigung

Ihren Bausparvertrag können Sie unter Berücksichtigung der Mindestansparzeit und der Kündigungsfristen jederzeit kündigen. Prüfen Sie jedoch genau die Nebenabreden, denn für den Fall, dass die Kündigungsfrist nicht eingehalten wird, kann die Bausparkasse eine Vorfälligkeitsentschädigung verlangen.

10) Zuteilung

Die Zuteilung erfolgt durch die Bausparkasse, wenn Sie mindestens 40 Prozent der Bausparsumme angespart haben. Das zugehörige Darlehen müssen Sie dann, wenn gewünscht bei der Bausparkasse abfragen.

11) Bewertungszahl

Dieser Begriff ist untrennbar mit der Zuteilung verbunden. Die Bausparkasse kann innerhalb einer Periode von Zuteilungen nur einer begrenzten Anzahl von Bausparern eine Zuteilung anbieten, denn die Mittel für die Zuteilung werden aus den angesparten und noch nicht zuteilungsreifen Guthaben anderer Bausparer genommen. Dieses System nennt man genau wie bei den Versicherungen auch Solidaritätsprinzip und die Masse an Bausparern wird auch als „Bausparkollektiv“ bezeichnet.

Sind also zu viele Verträge zuteilungsreif, greift die Bank zur Bewertungszahl und legt damit eine bestimmte Reihenfolge der Auszahlung fest. Dabei gilt: Je höher die Bausparsumme und je kürzer die Ansparzeit war, desto eher erhalten Sie eine Zuteilung. Das kann dazu führen, dass Sie bei einer schlechten Bewertungszahl noch eine Periode lang warten müssen, was wiederum Probleme in Ihrer Planung aufwerfen kann, wenn Sie die finanziellen Mittel dann dringend für Ihr Bauvorhaben benötigen.

Noch ein Wort zur Sonderform Bausparsofortdarlehen

Ein Bausparsofortdarlehen ermöglicht es die Finanzierung des Immobilienerwerbs sofort zu beginnen, ohne die Ansparphase durchlaufen zu müssen. Die Bausparkasse stellt Ihnen dann ein so genanntes Vorausdarlehen zur Verfügung, welches aber erst später durch den Bausparvertrag bzw. durch das eigentliche „normale“ Bauspardarlehen abgelöst wird.

Da es sich um zwei verschiedene Kredite handelt, die hier kombiniert werden, erhalten Sie dann auch zwei verschiedene Sollzinssätze, die einen Vergleich mit anderen Darlehensformen erschweren. Es empfiehlt sich daher aus beiden einen so genannten Mischzins zu ermitteln, mit dem dann der entsprechende Vergleich gemacht werden kann.

Das Bausparsofortdarlehen läuft in zwei Schritten ab:

Zunächst zahlen Sie kombiniert innerhalb von 10 bis 15 Jahren die normalen Sparraten für Ihren Bausparvertrag und die Zinsen für das Vorausdarlehen. Eine Tilgung für dieses Darlehen erfolgt also nicht, aber die Monatsrate ist konstant gleichbleibend hoch. Damit bleibt sie eine transparente Konstante für Ihre monatliche Finanzplanung.

Nach Ablauf der 10 bis 15 Jahre stellt die Bausparkasse das Vorausdarlehen fällig. Zum gleichen Zeitpunkt wird aber Ihr Bausparvertrag zuteilungsreif und Sie erhalten dann Ihr zinsgünstiges Baudarlehen mit dem Sie dann das Vorausdarlehen tilgen. Danach zahlen Sie, wie beim normalen Bausparvertrag das Bauspardarlehen ab. In dieser Rate sind dann aber Tilgungsanteil und Zinsanteil enthalten. In jedem Fall ist der Zinsanteil aber festgeschrieben, der Zinssatz ändert sich nicht.

Eine Restschuld bleibt bei dieser Variante nicht bestehen, somit ist auch keine teurere Anschlussfinanzierung nötig.

Der Nachteil dieser Sonderform ist allerdings, dass hierfür Eigenkapital benötigt wird, das man einfließen lassen muss. Das Vorausdarlehen wird von der Bausparkasse in der Regel nämlich nur mit bis zu 80% der benötigten Finanzierungssumme ausgegeben.

Eine differenzierte Betrachtung ist also für diese Sonderform in jedem Fall nötig. Um ganz sicher zu gehen empfiehlt sich hier auch im Vorfeld eine Beratung bei einem unabhängigen Finanzexperten.

Fazit

Gute Planung ist alles beim Hauskauf oder Hausbau. Damit ein Bausparvertrag optimal in die Finanzierung einbezogen werden kann, ist ein ausgiebiger Vergleich und ein Bausparvertrag-Test ratsam, denn die Zahl der Bausparkassen ist groß und die Konditionen mannigfach. Welches der beste Bausparvertrag ist, kann nur jeder Verbraucher individuell für sich im Rahmen eines Vergleichs bzw. durch einen Test der besten Bausparverträge herausfinden.