Wir möchten Sie optimal über die Beantragung einer Baufinanzierung informieren, und haben mit unserer Finanzredaktion und erfahrenen Experten einen Vergleich für einen guten Überblick erarbeitet. Wenn Sie sich darüber hinaus genauer in das Thema einlesen möchten oder sich für spezielle Aspekte interessieren, finden Sie unter dem Vergleich unseren umfangreichen Ratgeber. Finden Sie jetzt die für Sie besten Möglichkeiten für Ihre Baufinanzierung und beantragen Sie diese direkt online!
Inhaltsverzeichnis
Sie planen, demnächst ein eigenes Haus oder eine schöne Eigentumswohnung zu kaufen, zu bauen oder auszubauen und suchen hierfür noch einen Baufinanzierungs-Test? Die aktuell noch anhaltende Niedrigzinsperiode ist optimal dafür, dennoch will eine Beantragung einer Baufinanzierung gut durchdacht sein. Der Konkurrenzkampf der Anbieter bringt vielfältige Angebote hervor, die vorab gut verglichen werden wollen, damit Sie sich und Ihre Familie über die meist doch relativ lange Laufzeit bestens absichern können.
Früher hatten es potentielle Hausbesitzer noch ziemlich einfach: die ortsansässige Bank war in allen Lebensbelangen direkter und einziger Ansprechpartner, so auch für die Finanzierung des Hauswunsches. Heute ist es möglich, jeglichen Kredit bei jeglicher Bank, bei überregionalen Kreditinstituten und Finanzdienstleistern im Internet anzufragen. Spätestens nach dem fünften Angebot das sich völlig in den Zusatzkonditionen von den anderen Banken unterscheidet, kann man leicht den Überblick verlieren. Genau aus diesem Grund ist ein detaillierter Vergleich der gebotenen Konditionen unbedingt nötig, denn das beste Angebot ist in den meisten Fällen das Angebot, welches maßgeschneidert auf Ihr individuelles Bauvorhaben zugeschnitten wurde und dies natürlich auch unter der Berücksichtigung Ihrer persönlichen finanziellen Möglichkeiten.
Die Baufinanzierung ist im Normalfall immer eine Mischung aus eigenen und fremden Finanzmitteln. Damit werden die Baukosten oder auch die Erwerbskosten von Immobilien, einschließlich des Grundstückes auf dem es steht, sowie gegebenenfalls auch von vorhandenen Außenanlagen und sämtliche Baunebenkosten finanziert.
Die Baufinanzierung setzt sich daher aus den Bausteinen Eigenmitteln, Fremdmitteln und Mitteln für eine möglicherweise anfallende Zwischenfinanzierung zusammen.
Fremdmittelgeber erwarten in aller Regel den Einsatz von mindestens 20-30 Prozent Eigenkapital. Dieses kann in Form von Geld oder Sachkapital eingebracht werden. Als Sachkapital kann zum Beispiel ein eigenes unbelastetes Grundstück dienen. Genauso ist es möglich Eigenmittel in Form von Eigenleistungen einzubringen, also Bauleistungen, die man selber aus eigener Kraft erbringt. Zusätzlich kann ein angespartes Guthaben aus einem Bausparvertrag mit eingebracht werden, dass auch den Vorteil des anschließenden zinsgünstigen Baudarlehens mit sich bringt.
Auch für den Käufer der ganze 100 Prozent des Bauvorhabens aus eigenen Mitteln finanzieren könnte, kann es sich durchaus lohnen einen Kredit aufzunehmen. Nicht nur, dass diese Person dann vermutlich die im Baufinanzierungs-Vergleich zinsgünstigste Finanzierung überhaupt erhält, für Geldanleger oder private Investoren kann sich hierdurch auch der so genannte Leverage-Effekt ergeben. Kurz beschrieben bedeutet dieser Effekt folgendes: Das Eigenkapital erwirtschaftet in anderer Form einen Zins, z.B. 10 Prozent; der Zins für die Baufinanzierung liegt bei etwa 6 Prozent, dann erhöht sich die Rendite des Eigenkapitals, weil das Eigenkapital mehr Zinsen einbringt, als der Kredit eigentlich kostet. Man spricht in diesem speziellen Fall auch von einem Hebel-Effekt. Dieser Effekt ist allerdings nur dann mit in die Überlegung einzubeziehen, wenn das Eigenkapital die benötigten Finanzierungsmittel in deutlichem Maß übersteigt und noch ausreichend Geld für die sonstigen Baunebenkosten zur Verfügung steht. Außerdem ist es zu einer eigenen Absicherung nicht besonders empfehlenswert, wenn das Eigenkapital vollständig in hochspekulativen Aktien vorliegt. Nur allzu leicht kann fast über Nacht der Aktienwert in den Keller fallen und der finanzielle Ruin wäre so gut wie vorprogrammiert.
Ein klassischer Baustein der Baufinanzierung ist das Hypothekendarlehen. Man muss bei diesem Darlehen zwischen dem privaten und dem gewerblichen bzw. öffentlichen Bauherren unterscheiden. Bei einem Darlehen an Privatleute beträgt es in der Regel 60 Prozent der Gesamtkosten bei Eintragung im Grundbuch im ersten Rang. Bei gewerblichen Bauvorhaben ist der Prozentsatz in der Regel niedriger. Kann der Bauherr die Sicherungsmittel durch die Aufnahme öffentlicher Bürgschaften (z.B. KfW) erweitern, erhöht sich in der Regel auch die Beleihungsgrenze. Bis zu 80 Prozent sind in diesem Fall möglich. Die Laufzeiten bei Hypothekendarlehen liegen je nach Finanzierungsvolumen zwischen 10 und 20 Jahren. Dadurch fallen dann auch die Hypothekenzinsen unterschiedlich hoch aus.
Hypothekendarlehen werden von Banken, Sparkassen, Bausparkassen, Versicherern an private und öffentliche Bauherren ausgereicht.
Ein weiterer Baustein sind Kommunaldarlehen für besondere Programme, beispielsweise im Rahmen von Stadtsanierungen, wenn gezielt Bauherren dazu animiert werden sollen, ihre Sanierungs- oder Baumaßnahmen im Sinne der Stadtplanung durch zu führen. Häufig findet man auf der Kommunalen Ebene auch Bürgschaften anstelle von Darlehen, die vor allem bei größeren Bauvorhaben für die Besicherung nötig sind. In diesem Rahmen werden dann auch oft Zinszuschüsse und Annuitätsbeihilfen gewährt.
Im Industriebereich kommen als nächster Baustein Landesbaudarlehen in Frage. Sie werden im Rahmen von Länder- und Bundesprogrammen ausgegeben und dienen Vielfach dem Ausbau der wirtschaftlichen Infrastruktur einer Region. Beispielsweise kann man hier die NRW-Bank aufführen, bei der man neben vergünstigten Darlehen auch Zuschüsse für Investitionen in Projekte im Raum NRW beantragen kann. Für andere Bundesländer, vor allem in strukturschwachen Regionen wir Brandenburg oder Mecklenburg-Vorpommern sind andere Institute zuständig.
Auf der Bundesebene treffen wir dann auf den Baustein Bundesbaudarlehen. Diese kommen vor allem bei Bundesumsiedlungsprogrammen, Versuchs- und Vergleichsbauten-Programmen zum Tragen und spielen bei den normalen Baufinanzierungen eher eine untergeordnete Rolle.
Als fünften Baustein sind sonstige Darlehensmöglichkeiten zu nennen:
Im privaten Bereich bietet die KfW einige zinsgünstige Kredite an, die über Ihre Hausbank angefragt werden können. Sei es im Rahmen energetischer Sanierung, altersgerechtem Bauen oder für Beratungsleistungen. Eine ausführliche Übersicht gibt hierzu der Internetauftritt der KFW-Bankengruppe.
Erhält man von seinem Arbeitgeber mittels eines geschlossenen Darlehensvertrages Geld, so kann dieses als ein weiterer Baustein in der Finanzierung des eigenen Bauvorhabens genutzt werden. In Hinblick allerdings auf die langfristige Auslegung der Finanzierung sollte man sich sicher sein, dass der Arbeitgeber nicht nur solvent ist- denn im Falle der Insolvenz verlangt ein Verwalter nicht selten sofort den Restbetrag in einer Summe zurück. Man sollte natürlich auch sicher sein, dass man selbst dort noch ein paar Jahre arbeitet. Denn im Fall einer Kündigung kann es durchaus unangenehm werden, wenn der neue Arbeitgeber diesen Darlehensvertrag nicht übernimmt und man auch hier für den vollen Restbetrag aufkommen muss.
Grundsätzlich ist es aber eine Möglichkeit auch darüber an ein zinsvergünstigtes Darlehen zu kommen, wenn man beachtet, dass dieser Zinsvorteil bis zur Grenze von 2600 Euro lohnsteuerlich nicht relevant ist. Alles was jedoch darüber liegt, unterliegt der Lohnsteuer, denn das gehört als Sachbezug zum steuer- und beitragspflichtigen Arbeitslohn.
Der Arbeitgeber hat also mit einem solchen Darlehen einen erhöhten Arbeitsaufwand, da er diese Freigrenze immer wieder prüfen muss. Berechnungsgrundlage dafür ist die noch nicht getilgte Kreditsumme am Ende eines jeden Lohnzahlungszeitraums. Sind mehrere Darlehen mit dem Arbeitgeber geschlossen worden, müssen diese zusammengerechnet werden und das unabhängig davon, ob sie zu unterschiedlichen Konditionen vereinbart wurden. Alle Ermittlungen der steuerpflichtigen Zinsvorteile und Aufzeichnungen darüber müssen vom Arbeitgeber genauestens dokumentiert, aufbewahrt und im Rahmen der Lohnsteuerprüfung vorgewiesen werden.
Umgangen werden kann das, indem einfach der marktübliche Zinssatz für das Darlehen angerechnet wird.
Der Vorteil für den Arbeitgeber, den er für seine eigene Innenfinanzierung nutzen kann ist: die ausgereichten Darlehen sind langfristige Forderungen, die sich bilanziell positiv auswirken, da sie die Bilanz verlängern und entweder Anlage- oder Umlaufvermögen erhöhen, je nach Laufzeit des Darlehens.
Nicht als Darlehen vom Arbeitgeber gelten beispielsweise: Vorschüsse auf Lohn- und Gehalt, auf Reisekosten oder Auslagenersatz. Etwaige Sonderregelungen, wie etwa bei Angestellten des öffentlichen Dienstes bleiben hier unberücksichtigt.
Das Mieterdarlehen gewährt der Mieter beim Abschluss des Mietvertrages an den Vermieter. Verwendung findet es, meist im Rahmen von Neubau oder Sanierungsmaßnahmen, damit die Wohnung überhaupt entstehen kann. Dabei gilt die Verrechnungsabsprache auch gegenüber einem späteren Erwerber des Gebäudes.
Werden keine anderen Absprachen getroffen, so gilt als Grundsatz, dass eine erheblich geringere Miete solange gezahlt wird, bis der Differenzbetrag zur eigentlichen Miete den Darlehensbetrag aufgebraucht hat. Der Mieter zahlt also immer. Wenn das Mietverhältnis vorfristig aufgelöst wird, ist der Vermieter verpflichtet, den kompletten Restbetrag des gewährten Darlehens sofort zurück zu zahlen. Wie dieses Darlehen ausgestaltet wird ist immer unterschiedlich, je nachdem wie sich die Parteien über Verzinsung, Laufzeit und Rückzahlung einig sind.
Bei Mietvorauszahlungen wird im Gegensatz zum Mieterdarlehen kein Darlehensvertrag geschlossen. Sie können bei entsprechender Zahlungsfähigkeit des Mieters genutzt werden, um kurzfristige Bausteine der Finanzierung abzudecken, sofern sie der Vermieter benötigt. Etwaige Zinsvergütungen an den Mieter müssen gesondert vereinbart werden.
Der Mietkauf ist im Gegensatz zum Ratenkauf über die Bank relativ selten. Er wird häufig zwischen altem und neuem Eigentümer direkt vereinbart, sofern sich die Parteien einigen können. Dabei wird bereits gezahlte Miete und künftige Miete auf den vereinbarten Kaufpreis angerechnet. Zum Ende einer gewissen Laufzeit werden Restbetrag und Zinsen fällig. Der Mietkauf kann eine sinnvolle Ergänzung zu einem Bauvorhaben sein, vor allem wenn es sich um eine Sanierungs- oder Modernisierungsmaßnahme handelt, bei dem der Mieter im Haus wohnen bleiben kann. So sind „Rate“ für den Hauserwerb und den Umbau getrennt voneinander. Das kann vor allem bei Zahlungsschwierigkeiten manchmal ganz nützlich sein, denn der Alteigentümer wird vielleicht eher auf eine Zahlpause eingehen, als die Bank.
Eine weitere gute Möglichkeit für die eigene Baufinanzierung sind Darlehen von Verwandten oder Bekannten. Sie haben den großen Vorteil, dass sie nicht bei der Schufa abgefragt werden und dieses somit auch nicht gespeichert wird und können somit als Eigenkapitalanteil bei der Bank vorgewiesen werden.
Doch Achtung! Die Summe der Raten im Monat für alle Bausteine ist wichtig.
Der Nachteil der privaten Darlehen ist, dass sie weitestgehend mit wenigen Regeln abgeschlossen werden und unterliegen deshalb nicht dem Verbraucherschutz. Deshalb ist es ratsam, das Darlehen immer schriftlich zu vereinbaren und die Konditionen genau fest zu legen, dass man sich im Streitfall auf ein Schriftstück berufen kann, denn bei Geld hört bekanntlich die Freundschaft auf. Mindestanforderungen für ein privates Darlehen sollte deshalb die Dokumentation des Auszahlungsdatums, die Gesamtsumme, der Laufzeit, der Rückzahlungsbedingungen, sowie den vereinbarten Zinssatz enthalten.
Zu den privaten Darlehen gehören heute Mittel auch so genannten Crowd-Funding-Projekten, bei denen man für sein privates Projekt zu einem festgelegten Zinssatz Geld bei vielen Kleinkreditgebern leihen kann oder für besondere Projekte, beispielsweise im sozialen oder Sportbereich, sogar als „Spende“ sammeln kann. Ein Versuch ist es wert, die Möglichkeiten der neuen Medien zu nutzen und vor allem zählt: es ist kostenfrei. Kommt die gewünschte Summe nicht zusammen, schließt der Betreiber der Crowd-Funding-Seite das Projekt wieder und gibt jedem einzelnen Kredit- oder Spendengeber das bereits gezahlte Geld wieder zurück.
Baukostenzuschüsse finden Einsatz bei der Errichtung neuer Anlagen und wird von staatlichen Stellen an den Errichtenden gezahlt. Maßgeblich ist das beispielsweise für die Erschließung von Grundstücken im Rahmen von Bauten zur Stromversorgung oder zum Bau von örtlichen Verteilungsanlagen für die Trinkwasserversorgung. Die Zuschüsse dürfen je nach Verwendung zwischen 50 Prozent und 70 Prozent der tatsächlich entstandenen Kosten betragen und werden vornehmlich von den Netzbetreibern oder Wasserversorgungsunternehmen in Anspruch genommen. Sie kommen also für den privaten Bereich nicht oder nur in Ausnahmefällen in Frage.
Im privaten Bereich bietet die KfW eine Fülle an Zuschüssen, die nicht zurückgezahlt werden müssen. Sei es im Rahmen energetischer Sanierung, altersgerechtem Bauen oder für Beratungsleistungen. Eine ausführliche Übersicht gibt Ihnen hierzu der Internetauftritt der KFW-Bankengruppe.
Wenig genutzt sind Zuschüsse der Stadt, beispielsweise zu behindertengerechten Umbauten im Eigenheim, vor allem dann, wenn Kinder betroffen sind. Das Ziel dahinter ist letztendlich einfach nur, das Angebot der Stadt an bedarfsgerechtem und preisgünstigem Wohnraum zu erhöhen. So werden beispielsweise auch Maßnahmen zur Reduzierung des Energieverbrauchs gefördert.
Im Gegensatz zu den Programmen der KfW, ist die Wohnungsbauförderung an bestimmte Bedingungen geknüpft, so erhalten einen umfangreichen Teil der Förderungen nur Familien mit Kindern, Haushalte mit schwerbehinderten Angehörigen. Dabei sind sie in den meisten Fällen auch an eine bestimmte Einkommensgrenze gebunden, die nicht überschritten werden darf. Wie bei jedem Antrag auf einen Zuschuss muss auch dieser vor Abschluss des Kaufvertrags oder vor Beginn der Baumaßnahme gestellt sein. Maßgeblich ist hier der bestätigte Eingangsstempel des jeweiligen städtischen Amtes.
Schenkungen von Geldmitteln, Sachmitteln und Immobilien sind weitere Fremdmittel, die zu Eigenmitteln werden. Doch hier ist zu prüfen, ob der Beschenkte nicht etwa in die Erbschaftssteuerpflicht fällt. Hier eine kurze Übersicht über die Freigrenzen:
Freibetrag (§ 16 ErbStG) | Steuerklasse (§ 15 ErbStG) | |
für Ehepartner und Lebenspartner einer eingetragenen Lebenspartnerschaft* | 500.000 € | I |
für Kinder und Enkelkinder, deren Eltern verstorben sind, sowie für Stief- und Adoptivkinder | 400.000 € | I |
für Enkelkinder | 200.000 € | I |
für Eltern und Großeltern beim Erwerb durch Erbschaft | 100.000 € | I |
für Eltern und Großeltern beim Erwerb durch Schenkung, für Geschwister, Kinder der Geschwister, Stiefeltern, Schwiegerkinder, Schwiegereltern, geschiedene Ehepartner und Lebenspartner einer aufgehobenen Lebenspartnerschaft | 20.000 € | II |
für alle anderen Empfänger einer Schenkung oder Erbschaft | 20.000 € | III |
Solche Mittel können durch besondere Kreditinstitute – hier ist beispielsweise wieder die KfW zu nennen – bereitgestellt werden, die dafür eine Abtretung der Ansprüche aus der Auszahlung aus dem Darlehensvertrag verlangen. Die Mittel werden häufig von Bauträgerunternehmen im Rahmen einer Baubetreuung übernommen, durch Banken und Sparkassen selbst oder aber auch direkt durch den Geber einer Hypothek zu besonderen Bedingungen.
Die Bauzwischenfinanzierung wird dann nötig, wenn zum Beispiel die Auszahlungsbedingungen für das Fremdkapital zu ungünstig sind, das Baugrundstück noch nicht belastungsreif ist oder vielleicht noch nicht genügend oder abgewertetes Eigenkapital zur Verfügung steht, also für kurzfristige Überbrückung von Liquiditätsengpässen.
Gründe für solche Engpässe können beispielsweise sein:
da es sich meist um variable Darlehen handelt, werden die immer dem aktuellen Zinsniveau angepasst, was wiederum neue Kosten verursachen kann
So vielfältig wie eine Baufinanzierung im Test zusammengesetzt sein kann, so genau sollten Sie Ihr Vorhaben planen um diese langfristige finanzielle Belastung gut abzusichern.
Grundlage ist der Kapitalbedarf, der im Vorfeld genauestens ermittelt werden muss. Es müssen alle Kosten berücksichtigt werden, die während des Baus und auch in den Folgejahren theoretisch auf Sie zukommen könnten. Damit Sie Ihnen später sprichwörtlich nicht auf die Füße fallen.
Bei Bauvorhaben gibt es in den meisten Fällen einen Architekten, der zumindest alle für das Haus anfallenden direkten Kosten und Baunebenkosten für Sie ermittelt und zusammenfasst. Gibt es keinen Architekten, so müssen Sie es selbst in die Hand nehmen.
Nutzen Sie beispielsweise Excel um den Kapitalbedarf so genau wie überhaupt nur möglich zu bestimmen. Er setzt sich dann aus den Kosten für das Bauvorhaben, den hierfür anfallenden Zinsen und auch aus den persönlichen Lebenshaltungskosten zusammen.
Eine mögliche Aufstellung für Posten zur Modernisierung kann wie folgt aussehen:
Wollen Sie Eigenleistungen einbringen, dann erstellen Sie hierzu am besten auch eine Übersicht für das Gespräch mit der Bank. Folgende Kriterien sind tabellarisch aufzulisten: Art der Eigenleistung, Materialkosten dafür in Euro, Lohnkosten in Euro, Einsparung durch Eigenleistung für die jeweilige Position in Euro, Wer führt die Eigenleistung für die Position aus und welche berufliche Qualifikation hat diese Person. Bilden Sie anschließend eine Summe.
Für das einzubringende Eigenkapital könnte Ihre Aufstellung möglicher Weise folgende Punkte beinhalten:
Der Budgetplaner für die private Lebensführung könnte wie folgt aussehen:
Anschließend rechnen Sie Einnahmen abzüglich Ausgaben, der verbleibende Betrag steht Ihnen dann für die Baufinanzierung zur Verfügung. Ein guter Anhaltspunkt für die Höhe der Rate, ist auch die bisherige Höhe der (Kalt-)Miete.
Es ist ratsam, alle Angaben genauestens auf die persönlichen Belange anzupassen und ggf. noch Positionen zu ergänzen. Sollten Sie bei der Aufstellung selbst bereits merken, dass die finanzielle Belastung für Sie künftig unrealistisch ist, lohnt sich der Gang zum Bankgespräch meist nicht.
Passt er jedoch, so können Sie mit dem ermittelten Kapitalbedarf und der zur Verfügung stehenden Eigenkapitalsumme einen Online Vergleich von Baufinanzierungen starten, um so die kostenlosen und unverbindlichen Angebote von zahlreichen Anbietern für den Kredit zu Ihrer Baufinanzierung einzuholen.
Liegen Ihnen diese vor, vergleichen Sie die Konditionen und fragen Sie dann per Klick den jeweiligen Anbieter an, der für Sie in Frage kommt. Nun geht es meist zur Vorbereitung auf das Bankgespräch, denn bei einer umfangreichen Baufinanzierung müssen alle Konditionen bis ins Kleinste stimmen.
Folgende Unterlagen sind für die Vorbereitung auf das Bankgespräch nötig – wobei Sie die auswählen können, die dann für Ihr Vorhaben wirklich maßgeblich sind:
Welche Unterlagen ich benötige ich zu meiner Person/ Familie | Woher ich die Unterlagen bekomme | erledigt |
---|---|---|
Selbstauskunft über Einkommen und Vermögen | Formular der Bank, bei der man ein Angebot einholen möchte/ meist online verfügbar | |
Einkommensnachweise der letzten drei Monate | Lohn-oder Gehaltsabrechnung des Arbeitgebers, Jahresabschluss bei Selbständigen und freiberuflich tätigen | |
Aktueller oder letzter Einkommenssteuerbescheid | Finanzamt | |
Nachweis der Eigenmittel | Bank, Bausparkasse, Versicherung, sonstige Anlageinstitute, Konto-und Depotauszüge, Schenkungsnachweise usw. | |
Nachweis über bereits bestehende Darlehen/ Kredite/ Leasingverpflichtungen | Bank, Arbeitgeber bei Arbeitgeberdarlehen, sonstige Darlehensgeber | |
Bestehende Versicherungen | Eigene Ablage, Nachweise über private Krankenversicherung | |
Personalausweis oder Reisepass | ||
Nachweise über Scheidungs-/ Unterhaltsurteile/ Gütertrennung/ Folgevereinbarungen bei Ehescheidungen | Eigene Ablage/ Gericht/ Anwalt | |
Zusätzliche Unterlagen von Selbständigen und geschäftsführenden Gesellschaftern | Woher ich die Unterlagen bekomme | |
Die letzten 3 Jahresabschlüsse (unterzeichnet) | Steuerlicher Berater/ eigene Aufstellung | |
Aktuelle BWA mit Summen- und Saldenlisten | Steuerlicher Berater/ eigene Aufstellung | |
Letzte Erst-Erklärung inkl. Aller Anlagen | Steuerlicher Berater/ eigene Ablage | |
Letzte 2 Erst-Bescheide | Steuerlicher Berater/ eigene Ablage/ Finanzamt | |
Gesellschaftsvertrag/ Handelsregisterauszug bei der GmbH | Steuerlicher Berater/ eigene Ablage/ zuständiges Registergericht (Amtsgericht) | |
Welche Unterlagen ich benötige ich für eine Hausfinanzierung | Woher ich die Unterlagen bekomme | |
Für Neuerwerb: Kaufvertrag oder Vertragsentwurf | Notar/ bzw. Entwurf vom Makler | |
Andere: aktueller Grundbuchauszug | Grundbuchamt | |
Baupläne und Baugesuch/ Bauantrag | Bauamt/ Baurechtsamt von Stadt/ Gemeinde, Makler | |
Lage- und Katasterplan | Bauamt/ Baurechtsamt von Stadt/ Gemeinde, Makler, Katasteramt (Liegenschaftsamt) | |
Wohn- bzw. Nutzflächenberechnung oder bemaßte / Gebäudepläne/ Bruttogrundflächen-/ Kubatur-Berechnung (Berechnung umbauter Raum) | Architekt, Bauträger, Makler, Verkäufer | |
Fotos vom Objekt | Selbst erstellt/ Exposé/ Makler | |
Kopie der Gebäudeversicherung | Makler, Versicherung, Verkäufer | |
Welche Unterlagen ich benötige ich für die Finanzierung einer Eigentumswohnung | Woher ich die Unterlagen bekomme | |
Für Neuerwerb: Kaufvertrag oder Vertragsentwurf | Notar/ bzw. Entwurf vom Makler | |
Andere: aktueller Grundbuchauszug | Grundbuchamt | |
Grundrissplan oder Bauantrag | Architekt, Bauträger, Makler, Verkäufer | |
Wohn- bzw. Nutzflächenberechnung oder bemaßter Grundrissplan | Architekt, Bauträger, Makler, Verkäufer | |
Teilungserklärung mit evtl. Nachträgen und Aufteilungsplan | Makler, Grundbuchamt, Verwalter | |
Fotos vom Objekt | Selbst erstellt/ Exposé/ Makler | |
Kopie der Gebäudeversicherung | Makler, Versicherung, Verkäufer | |
Zusätzliche Unterlagen bei Neubauten | Woher ich die Unterlagen bekomme | |
Genehmigter Bauantrag | Bauamt/ Baurechtsamt der Stadt oder Gemeinde | |
Baukostenschätzung bzw. -berechnung | Architekt, Bauträger, eigene Aufstellung | |
Baubeschreibung/ Werkvertrag | Architekt, Bauträger, Hersteller von Fertighäusern | |
Aufstellung über die Eigenleistungen | Selbst erstellt | |
Kopie Rohbauversicherung | Versicherung/ Bauträger | |
Zusätzliche Unterlagen bei Sanierung/ Modernisierung | Woher ich die Unterlagen bekomme | |
Geplantes Vorhaben: Kostenaufstellung/ Angebote der Handwerker | Selbst erstellt, Architekt, Handwerker | |
Bereits durchgeführte Sanierung: Angaben zu Art und Umfang der Maßnahme, sowie Jahr der Durchführung | Selbst erstellt, Architekt, Handwerker | |
Zusätzliche Unterlagen bei vermieteten Objekten | Woher ich die Unterlagen bekomme | |
Aktuelle Mietverträge und Nachträge, Aufstellung über die Nettomieteinnahmen | Verkäufer, Makler | |
Zusätzliche Unterlagen bei Erbbaurecht | Woher ich die Unterlagen bekomme | |
Erbbaugrundbuch/ Erbbaurechtsvertrag | Notar und Grundbuchamt/ Makler | |
Höhe aktueller Erbbauzins | Verkäufer, Erbbaurechtsgeber, Makler | |
Zusätzliche Unterlagen bei wertbeeinflussenden Belastungen im Grundbuch | Woher ich die Unterlagen bekomme | |
Eintragungsbewilligungen (z.B. bei Nießbrauch, Wohnrecht, Reallasten) | Notar/ Grundbuchamt | |
Unterlagen bei unbebauten Grundstücken | Woher ich die Unterlagen bekomme | |
Für Neuerwerb: Kaufvertrag oder Vertragsentwurf | Notar/ bzw. Entwurf vom Makler | |
Andere: aktueller Grundbuchauszug | Grundbuchamt | |
Lage- und Katasterplan | Bauamt/ Baurechtsamt von Stadt/ Gemeinde, Makler, Katasteramt (Liegenschaftsamt) | |
Bebauungsplan (auszugsweise) und schriftlicher Teil | Bauamt/ Baurechtsamt von Stadt/ Gemeinde | |
Auskunft zu Erschließungskosten | Stadt oder Gemeinde | |
Auszug aus dem Baulastenverzeichnis | Bauamt/ Baurechtsamt von Stadt/ Gemeinde | |
Die Bank prüft mit Hilfe der Unterlagen Ihre Kreditwürdigkeit und schätzt Ihr eigenes Risiko ab, welches sich dann in Ihren Zinskonditionen niederschlägt. Vergleichen Sie so viele Angebote wie nötig (mindestens drei unterschiedliche Angebote) und führen Sie danach Gespräche mit den anbietenden Banken. Entscheiden Sie sich wirklich erst nach dem neuerlichen Vergleich aller Konditionen dafür, welchen Vertrag Sie schlussendlich wählen möchten und lassen Sie sich dann in keinem Fall durch eventuelle Angebotsfristen drängen. Es geht um Ihr gutes Geld und mindestens um die kommenden zehn Jahre, die Sie mit der Baufinanzierung verbringen werden.
Zu guter Letzt: Vergessen Sie nicht, Ihre Baufinanzierung gegen Krankheit, Arbeitslosigkeit oder Todesfall abzusichern, damit Sie selbst oder Ihre Lieben nicht in finanzielle Not geraten.
Auch wenn niemand wissen kann, was die nächsten 10, 15 oder 20 Jahre finanziell bringen werden – vielleicht erben Sie zwischenzeitlich unverhofft und großzügig oder Sie gewinnen in der Lotterie, genauso gut können Sie aber auch chronisch erkranken oder Ihre langjährige Arbeit verlieren. Ein Vergleich kann Ihnen deshalb zwar nicht vollständig das Risiko abnehmen, aber er kann zumindest dabei helfen, dass der Traum vom Eigenheim nicht zum Albtraum wird. Welches die beste Baufinanzierung ist, das kann nur jeder Verbraucher individuell für sich selber im Rahmen eines ausführlichen Vergleichs herausfinden.