Haus und Garten

Haustier im Garten begraben: Was ist zu beachten?

Haustier im Garten begraben
Haustier im Garten begraben: Was ist zu beachten? - Foto: © S Amelie Walter #352636748 - stock.adobe.com

Für viele Menschen gilt ein Haustier als Familienmitglied. Sie gehen mit ihrem Vierbeiner eine langjährige und enge Bindung ein. Nur ungern denken viele Haustierbesitzer daran, dass irgendwann der Abschied für immer kommt. Wer einen Garten besitzt, möchte seinen verstorbenen Liebling am liebsten dort begraben, da er dann in der Nähe ist. Eine Bestattung im Garten ist möglich, doch müssen Gartenbesitzer dabei einige Regeln beachten.

Bestattung von Kleintieren fast überall erlaubt

Der Bundesverband Deutscher Bestatter (BDB) informiert darüber, dass Haustiere in fast allen deutschen Bundesländern im Garten begraben werden dürfen. Diese Regel gilt ausschließlich für Kleintiere, zu denen die folgenden Tiere zählen:

  • Katzen
  • Hunde
  • Meerschweinchen
  • Hamster
  • Kaninchen

Bei den Haustieren gelten jedoch auch Ausnahmen. Nutztiere, zu denen unter anderem Pferde und Rinder gehören, dürfen nicht im Garten bestattet werden.

Bestattung von Kleintieren fast überall erlaubt
Bestattung von Kleintieren fast überall erlaubt – Foto: © Haniel #513052193 – stock.adobe.com

Ausnahmen bei der Bestattung von Haustieren im Garten

Der Stadtstaat Bremen stellt eine Ausnahme bei der Bestattung von Haustieren im Garten dar. Anders als in den übrigen Bundesländern dürfen Haustiere dort nicht im Garten begraben werden. Das liegt am vergleichsweise hohen Grundwasserstand. Das Grundwasser könnte durch den toten Tierkörper verunreinigt werden.

Im Stadtgebiet von Bremen befinden sich daher mehrere Tierfriedhöfe für Haustiere. Es gibt auch einen Abholdienst für verstorbene Haustiere und Tierkörpersammelstellen.

Auch wenn Haustiere in den übrigen Bundesländern im Garten begraben werden dürfen, gibt es zwei Ausnahmen:

  • Tiere dürfen nicht im Garten begraben werden, wenn sie an einer meldepflichtigen Krankheit gestorben sind. Die Gefahr der Übertragung der Erreger ist zu hoch.
  • Befindet sich das Gartengrundstück in einem Wasser- oder Naturschutzgebiet, dürfen Tiere aufgrund der Gefahr der Kontamination von Boden und Wasser nicht im Garten begraben werden.
Ausnahmen bei der Bestattung von Haustieren im Garten
Ausnahmen bei der Bestattung von Haustieren im Garten – Foto: © Doris Gräf #168528376 – stock.adobe.com

Vorschriften für die Grabstelle im Garten

Dort, wo Haustiere im Garten begraben werden dürfen, gelten bundesweit einheitliche Vorschriften:

  • Das Haustier muss auf dem eigenen Grundstück begraben werden. Mieter müssen das Einverständnis des Vermieters einholen. Die Grabstelle darf sich nicht in direkter Nähe zu öffentlichen Wegen oder Plätzen befinden. Der Mindestabstand von der Grundstücksgrenze sollte ein bis zwei Meter betragen. Abhängig von der Gemeinde können unterschiedliche Mindestabstände gelten.
  • Das Haustier sollte in kompostierbares Material gehüllt werden, bevor es im Garten begraben wird.
  • Damit das verstorbene Tier nicht durch andere Tiere ausgegraben oder durch Witterungseinflüsse freigelegt wird, muss das Grab mindestens 90 Zentimeter tief sein. Das Grab muss nach der Beisetzung des Tiers vollständig mit Erde aufgefüllt werden.
  • Wer sich unsicher ist, ob er sein Haustier im Garten begraben darf und was zu beachten ist, kann sich an das örtliche Veterinäramt wenden.

Alternativen zur Bestattung von Haustieren im Garten

Wer keinen Garten hat, darf sein Haustier nicht im Wald begraben, da der Wald als öffentliches Gelände gilt. Bei der Bestattung von Tieren im Wald drohen Bußgelder bis zu 15.000 Euro.

Haustierbesitzer, die nicht über einen eigenen Garten verfügen, können Alternativen nutzen, wenn ihr geliebter Vierbeiner verstorben ist. Dafür gelten laut Deutschem Anwaltsverein einige rechtliche Grundlagen.

Tierfriedhöfe sind inzwischen in vielen Städten anzutreffen und haben sich auf die Bestattung von Haustieren spezialisiert. Wer dort sein Haustier bestattet, zahlt eine jährliche Grabmiete, die zwischen 50 und 120 Euro liegt. Zusätzlich entstehen Kosten für die Grabpflege.

Tierkörperbeseitigungsanlagen holen die Tiere auf Wunsch ab oder nehmen sie vor Ort entgegen. Haustiere fallen in die Gefahrenkategorie 1 und werden dort aufgrund der hohen Gefahr für die Gesundheit verbrannt. Dafür fällt ein kleiner Geldbetrag an. Da diese Methode unpersönlich ist, möchten viele Haustierbesitzer nicht auf diese Weise Abschied von ihrem Liebling nehmen.

Haustierbesitzer können ihren verstorbenen Liebling auch einäschern lassen. Die Urne können sie behalten, beisetzen lassen oder die Asche verstreuen. Gesetzliche Regelungen gelten dafür nicht. Abhängig von der Art und Größe des Tieres und davon, ob es sich um eine Sammel- oder Einzelkremierung handelt, fallen unterschiedliche Kosten an.

Bei der Einäscherung denken viele Haustierbesitzer an die Ökobilanz, da Kohlendioxid, Kohlenmonoxid, Schwefel- und Stickoxide freigesetzt werden. Daher bieten einige Tierbestatter inzwischen neuartige Verfahren an. Ein solches Verfahren ist die alkalische Hydrolyse oder Aquamation. Der Tierkörper wird in einer alkalischen Lösung aufgelöst. Nur die Knochen bleiben zurück. Der Energieaufwand und der Kohlendioxid-Ausstoß sind geringer als bei der Einäscherung, auch wenn die Aquamation unter hoher Temperatur und Druck ausgeführt wird. Die Knochen des Haustiers werden an den Besitzer übergeben oder beigesetzt.