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Was ist Cybermobbing und welche Strafen gibt es dafür?

Cybermobbing
Was ist Cybermobbing und welche Strafen gibt es dafür? – Bild: © Antonioguillem #166921014 – stock.adobe.com

Beim Cybermobbing handelt es sich um eine der jüngsten Mobbing-Varianten. Da heutzutage etwa drei Milliarden Menschen in irgendeiner Weise Internet- oder Mobilfunkdienste nutzt, stehen die Türen hier seit einiger Zeit buchstäblich offen. Im Grunde erfährt ein Mensch beim Cybermobbing (ebenso wie beim herkömmlichen Mobbing) Belästigung und Demütigung.

Cybermobbing gehört zur Cyberkriminalität

Insbesondere die Cyberkriminalität ist in den letzten Jahren zunehmend in den Vordergrund gerückt. Bei der Polizei im Allgemeinen, insbesondere jedoch beim Bundes- und Landeskriminalamt gibt es dafür sogar eine eigene Abteilung.

Bei Cyberkriminalität handelt es sich grundsätzlich um illegale Handlungen im Telekommunikations- und Computerbereich.

Wir sprechen hier zum Beispiel vom widerrechtlichen Eindringen in Systeme oder von Datenmanipulation. Aber eben auch Cybermobbing gehört dazu.

Was ist Cybermobbing?

Cybermobbing ist eine besondere Variante des Mobbings, die im Gegensatz zur klassischen Form nicht im realen Leben, sondern ausschließlich Online, also im Internet, stattfindet.

Entscheidend ist dabei vor allem die räumliche Distanz zwischen Opfer und Täter. Grundsätzlich geht es beim Cybermobbing jedoch auch um vorsätzliches Bloßstellen, Belästigen, Bedrohen oder Beleidigen über einen gewissen Zeitraum. Zum Einsatz kommen hierbei E-Mails, Chats, Videoplattformen, Smartphones allgemein oder soziale Netzwerke. Sobald jemand mittels digitaler Medien gequält wird, gibt es kaum Chancen, sich zu wehren.

Cybermobbing Variante des Mobbings
Cybermobbing ist eine besondere Variante des Mobbings, die im Gegensatz zur klassischen Form nicht im realen Leben, sondern ausschließlich Online, also im Internet, stattfindet – Bild: © New Africa #271098397 – stock.adobe.com

Mobbing online vs. Mobbing offline – die Unterschiede

Mobbing als herkömmliche Variante kann sowohl auf psychischer als auch auf physischer Ebene erfolgen. Beim Cybermobbing fällt die physische Verletzung aus, denn diese Form findet nur durch technische Mittel statt. Insbesondere der Bezug zur Technik macht die Unterschiede zwischen Mobbing und Cybermobbing klar ersichtlich. So ist das Cybermobbing meist:

  • Anonym/Keine Opferreaktionen wahrnehmbar
  • Zeitlich unbegrenzt bzw. nicht genau begrenzt
  • Räumlich uneingeschränkt

Außerdem hat Cybermobbing eine extreme Breitenwirkung. Weiterhin kann meist kein genaues Ausmaß bestimmt werden, nicht einmal vom Täter selbst. Denn wenn es sich zum Beispiel um rufschädigende Inhalte handelt, können diese in kürzester Zeit via Weiterleitung verbreitet werden.
Was die zeitliche Begrenzung angeht, ist Cybermobbing natürlich nicht an feste Tageszeiten gebunden. Wenn Personen im realen Leben angegriffen werden, können sich diese in Ihr Zuhause oder andere Zufluchtsorte zurückziehen. Das Internet ist jedoch immer und überall präsent und muss sich nicht an Öffnungszeiten halten.

Was Sie bei Cybermobbing machen können

Sobald eine Person durch Cybermobbing drangsaliert wird, gibt es kaum Möglichkeiten, sich zu wehren. Wie bereits erwähnt, können sich rufschädigende Inhalte rasend schnell verbreiten und durch wenige Klicks ein virales Ausmaß annehmen.

Es ist demnach nahezu unmöglich, die Angriffe abzuwehren, geschweige denn zu löschen.

Was Sie dagegen machen können, beschäftigt viele Menschen weltweit. Tatsächlich bildet Cybermobbing an sich kein Straftatbestand im Strafgesetzbuch, aber dennoch können Strafen darauf resultieren.

Welche Strafen kann Cybermobbing mit sich bringen?

Das bedeutet, dass Cybermobbing eine Reihe von Delikten beinhaltet, die durchaus Tatbestände sind. Darunter zählen:

  • § 185 StGB Beleidigung – Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu einem bzw. bei Tätlichkeit bis zu zwei Jahren
  • § 186 StGB Üble Nachrede – Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu einem bzw. bei Verbreitung oder öffentlicher Begehung bis zu zwei Jahren
  • § 201 StGB Verletzung der Vertraulichkeit des Wortes – Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren
  • § 240 StGB Nötigung – Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren/bei besonders schweren Fällen bis zu fünf Jahre
  • § 187 StGB Verleumdung – Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu zwei bzw. bei Verbreitung, öffentlichen Begehen oder Handlungen innerhalb einer Versammlung bis zu fünf Jahren
  • § 241 StGB Bedrohung – Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr

Weiterhin können zum Beispiel Nachstellung (§ 238 StGB) oder auch Stalking genannt oder Gewaltdarstellung (§ 131 StGB) ein Tatbestand sein. Um Stalking handelt es sich beispielsweise, wenn ein Täter die Person ununterbrochen mit SMS, Posts, E-Mails oder anderen Nachrichten kontaktiert. Von Gewaltdarstellung wird gesprochen, wenn zum Beispiel Handyvideos auftauchen oder versendet werden, die die körperliche Misshandlung des Opfers zeigen.