
Das Bundeskabinett unter Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) und Bundesfinanzminister und Vizekanzler Lars Klingbeil (SPD) will die deutsche Wirtschaft wieder in Schwung bringen. Lars Klingbeil hat dazu ein Investitionsprogramm aufgelegt.
Mit dem milliardenschweren Steuerpaket will die Bundesregierung Deutschland auf Wachstumskurs bringen und Planungssicherheit sowie Anreize für private Investitionen schaffen.
Steuerliche Erleichterungen für Unternehmen, die investieren
Nach dem Willen der schwarz-roten Koalition soll Deutschland wieder auf Wachstumskurs kommen. Der erste Schritt des Investitions-Boosters besteht in steuerlichen Erleichterungen für Unternehmen, die investieren. Finanzminister Lars Klingbeil spricht von 30 Prozent Abschreibung in den nächsten drei Jahren.
Das bedeutet konkret, dass Unternehmen, die ab dem 1. Juli 2025 investieren und beispielsweise neue Maschinen anschaffen, die Kosten dafür schnell abschreiben können. Innerhalb von drei Jahren sind zunächst Abschreibungen von 30 Prozent des Kaufpreises möglich. Für die Unternehmen bedeutet das eine geringere Steuerlast.
Die Politik erhofft sich mit diesem Schritt, dass die Unternehmen tatsächlich mehr investieren und dass in Deutschland Arbeitsplätze gesichert werden.
Die Abschreibungen werden als degressive AfA bezeichnet. AfA ist die Abkürzung für Absetzung für Abnutzungen, was umgangssprachlich Abschreibungen bedeutet. Die degressive AfA von 30 Prozent für Investitionen gilt vom 1. Juli 2025 bis zum 31. Dezember 2027.

Förderung der Elektromobilität
Eine weitere wichtige Säule des Investitions-Boosters ist die Förderung der Elektromobilität mit Super-Abschreibungen für E-Autos. CSU-Chef Markus Söder spricht davon, dass die Förderung der E-Mobilität wichtig ist, um den Automobilstandort Deutschland wieder zu stärken.
Die Super-Abschreibung für E-Autos betrifft betrieblich genutzte Fahrzeuge. Im ersten Jahr nach dem Erwerb der E-Autos können bereits 75 Prozent des Kaufpreises bei der Steuer angerechnet werden. Auch teurere Autos sollen künftig gefördert werden. Die förderfähige Obergrenze liegt bei einem Bruttolistenpreis von 100.000 Euro.
Auch bei den E-Autos gilt für die degressive Abschreibung der Zeitraum vom 1. Juli 2025 und dem 31. Dezember 2027. Von dieser Maßnahme sollen auch kleine und mittlere Unternehmen (KMU) profitieren. Der Abschreibungszeitraum liegt bei sechs Jahren und entspricht der regelmäßigen durchschnittlichen Nutzungsdauer.

Ausbau der Forschungszulage
Der Ausbau der Forschungszulage ist ein weiterer Bestandteil des Pakets. Die Obergrenze für die Zulage für Investitionen in Forschung und Entwicklung lag bislang bei zehn Millionen Euro. Sie soll auf zwölf Millionen Euro erhöht werden. Das betrifft den Zeitraum von 2026 bis 2030. Das Bundeskabinett legt den Fokus insbesondere auf die Forschungsaktivitäten von kleinen und mittleren Unternehmen.
Der Fördersatz soll bürokratiearm angehoben werden. Die Bundesregierung weitet dafür die förderfähigen Aufwendungen aus. Gemein- und Betriebskosten werden über einen pauschalen Abschlag von 20 Prozent berücksichtigt. Das Verfahren wird damit deutlich vereinfacht.
Planungssicherheit für Unternehmen durch schrittweise Absenkung der Körperschaftsteuer
Bundeskanzler Friedrich Merz will für Unternehmen mehr Planungssicherheit schaffen und hat den entsprechenden Punkt im Investitions-Booster auf eine längere Perspektive angesetzt. Die Körperschaftssteuersätze werden abgesenkt. Unternehmen sollen hinsichtlich der Steuerbelastung mehr Planungssicherheit erhalten.
Die Körperschaftssteuer soll von aktuell 15 Prozent ab 2028 in fünf Schritten auf nur noch zehn Prozent abgesenkt werden.
In jedem Jahr wird die Körperschaftssteuer ab 2028 um einen Prozentpunkt gesenkt. Die Gesamtsteuerbelastung für Unternehmen soll dann ab 2032 nur noch knapp 25 Prozent anstatt aktuell knapp 30 Prozent betragen. Für den Standort Deutschland ist das international ein wichtiges Ziel.
Mit der Körperschaftsteuer werden Gewinne von Kapitalgesellschaften besteuert. Zusätzlich fällt die Gewerbesteuer an, die an die Kommunen fließt. Deutschland liegt aktuell mit einer durchschnittlichen steuerlichen Belastung von knapp 30 Prozent über dem Durchschnitt der EU. Mit dem neuen Gesetz soll sich das ändern.
Einnahmeverluste für Länder und Kommunen
Finanzminister Lars Klingbeil spricht davon, dass die Zeit knapp ist. Das Finanzministerium rechnet mit einer Entlastung der Unternehmen von zweieinhalb Milliarden Euro im Jahr 2025. Im Jahr 2027 soll die Entlastung auf fast zwölf Milliarden Euro steigen. Das ist mit Einnahmeverlusten für die Länder und Kommunen verbunden.
Die Maßnahmen müssen noch den Bundesrat passieren. Die Grünen verlangen einen finanziellen Ausgleich für die Kommunen, da sie sonst überfordert sind. Die Linke ist nicht damit einverstanden, dass zunächst nur die Unternehmen von der Entlastung profitieren sollen.









