Haus und Garten

Laub auf öffentlichen Wegen: Wer trägt die Verantwortung?

Laub auf öffentlichen Wegen
Laub auf öffentlichen Wegen: Wer trägt die Verantwortung? - Bild: © photoschmidt #229525918 stock.adobe.com

Auf öffentlichen Wegen wandelt sich Laub schnell zur Gefahrenquelle. Grundstückseigentümer sind verpflichtet, die heruntergefallenen Blätter zu beseitigen oder diese Aufgabe an Mieter bzw. Gartendienstleister zu übertragen. Bei Bedarf stehen Sammelstellen für Laub zur Verfügung.

Rutschiger Boden durch zu viel Laub

Färben sich Blätter an Bäumen im Herbst kunterbunt, zieht dieser Anblick die Menschen in den Bann. Nimmt das Laub auf dem Boden zu viel Feuchtigkeit auf, wandelt sich der Untergrund schnell zur Gefahr für Radfahrer und Fußgänger.

Durch das feuchte Laub entsteht eine rutschige Schicht.

Aus dem Grund sind Gemeinden und Stadtverwaltungen dazu verpflichtet, Fußgängern ungefährliches Laufen auf Gehwegen und Straßen zu ermöglichen. Via Satzung ist es jedoch möglich, diese Verpflichtung an Hauseigentümer zu übertragen.

Rutschiger Boden durch zu viel Laub
Rutschiger Boden durch zu viel Laub – Bild: © MP2 #174202219 stock.adobe.com

Verpflichtungen von Grundstückseigentümern

Ähnlich wie bei Schneefall gilt deshalb die Regelung, dass Eigentümer vor ihren Grundstücken befindliche Bürgersteige unbedingt sauber halten müssen. Per Mietvertrag ist eine Übertragung dieser Aufgabe an professionelle Reinigungsdienste oder Mieter möglich.
Beauftragen Vermieter oder Grundstückseigentümer einen professionellen Reinigungsdienst mit der Aufgabe, müssen Mieter diesen Service zumeist über Nebenkosten bezahlen.

Verpflichtungen von Grundstückseigentümern
Ähnlich wie bei Schneefall gilt deshalb die Regelung, dass Eigentümer vor ihren Grundstücken befindliche Bürgersteige unbedingt sauber halten müssen – Bild: © juefraphoto #145779684 stock.adobe.com

Laub beseitigen: Bewährte Methoden

Für eine Beseitigung des Laubs auf Gehwegen sind verschiedene Laubbläser geeignet. Allerdings sollten sich Grundstücksbesitzer vor Augen führen, dass diese Geräte Strom oder Benzin benötigen und relativ laut sind.

Gemäß Lärmschutzverordnung dürfen Laubbläser an Werktagen nur von 9 bis 13 Uhr sowie von 15 bis 17 Uhr zum Einsatz kommen.

Mit einem Umweltzeichen versehene leise Geräte sind durchgehen von 7 bis 20 Uhr gestattet. Alternativ können Garten– oder Grundstückbesitzer zum Rechen oder einem Besen greifen.

Keine vollständige Laubschicht auf Wegen

Hierzulande ist es jedoch nicht notwendig, öffentliche Wege rund um die Uhr von Laub zu befreien. An Werktagen gelten Uhrzeiten von 7 bis 20 Uhr sowie an Sonn- und Feiertagen von 9 bis 20 Uhr. Wer auf Nummer sicher gehen möchte, kann sich an die eigene Gemeinde wenden und sich nach lokalen Richtlinien erkundigen.

Keine eindeutige Antwort gibt es auf die Frage, wie viel Laub nach der Säuberung auf öffentlichen Wegen verweilen darf. Schließlich ist es so gut wie unmöglich, das Laub komplett zu entfernen. Das zulässige Maß ist definitiv überschritten, wenn auf den Wegen eine vollständige Laubschicht entsteht. Droht bei Regen oder nach einer frostigen Nacht erhöhte Rutschgefahr, ist eine schnelle Beseitigung des Laubs ebenfalls zwingend erforderlich.

Wege von Laub befreien
Hierzulande ist es jedoch nicht notwendig, öffentliche Wege rund um die Uhr von Laub zu befreien – Bild: © Jürgen Fälchle #45879330 stock.adobe.com

Laub vom Nachbarbaum: Was tun?

Diskussionen unter Nachbarn sind häufig vorprogrammiert, wenn das Laub nicht vom eigenen Baum, sondern von benachbarten Grundstücken entstammt.

Dennoch sind die Verursacher der Laubbildung nicht zur Beseitigung des Laubs verpflichtet. Generell müssen die Grundstückseigentümer das Laub wegfegen, auf deren Hab und Gut sich die Blätter befinden. (Mehr zum Thema: Nachbarschaftsstreit vermeiden: Wer muss Laub vom Nachbarbaum entfernen?)

Tipps zur Entsorgung der Blätter

Verlieren die Bäume im Herbst ihre Blätter, sammeln sich binnen kurzer Zeit erhebliche Mengen an.

Weil die Kapazitäten der Biotonne oder des Komposts jedoch schnell ausgelastet sind, können Grundstücksbesitzer das Laub nicht einfach auf die Fahrbahn fegen oder größere Laubhaufen bilden.

Schlimmstenfalls wird dieses Verhalten als Ordnungswidrigkeit eingestuft. Zu groß ist die Gefahr, dass die Blätter bei stärkerem Regen Gullys verstopfen und Überschwemmungen verursachen.

Sammelplätze für Laub

Aus dem Grund stellen zahlreiche Gemeinden spezielle Sammelplätze für Laub zur Verfügung, beispielsweise auf Wertstoffhöfen. Bestimmte Städte wie Hamburg stellen Laubsäcke mit Kapazitäten von jeweils 100 Liter zur Verfügung. Ist auf dem Grundstück genügend Platz vorhanden, können Gartenbesitzer die überschüssigen Blätter auch zwischenlagern und im Laufe der Zeit in der Biotonne entsorgen.

Darüber hinaus erweist sich Laub im eigenen Garten schnell als nützlicher Helfer. Kleintiere wie Igel nutzen in einer Gartenecke oder unter Hecken angesammelte Laubhaufen als Winterquartier. Zusätzlich ist das Laub dafür geeignet, um empfindliche Gewächse durch das Laub vor Frosteinfall zu schützen. Jedoch sollten Gartenbesitzer kein Laub ausbreiten, das von Bakterien oder Pilzen befallen ist.