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Hass im Netz – Tipps für den richtigen Umgang

Hass im Netz - Tipps für den richtigen Umgang
Hass im Netz - Tipps für den richtigen Umgang - Bild: © asiandelight #286261771 – stock.adobe.com

Wer häufig im Internet und besonders in sozialen Netzwerken unterwegs ist, wird früher oder später gewiss mit Hass Kommentaren konfrontiert. Die Rede ist von sogenannter Hate Speech, der Hassrede. Diskriminierungen, Hetzen und Beleidigungen gehören heute leider zum Umgang miteinander in sozialen Netzwerken dazu. Das Phänomen der digitalen Welt greift um sich, wie Simone Rafael als Chefredakteurin der “Belltower News” betont.

Rechtliche Konsequenzen der Hassreden

Hate Speech ist eine Form digitaler Gewalt, die sich über Worte, Bilder und Sprache im World Wide Web ausbreitet. Ebenso wie in der analogen Welt, steht der aufkommende Hass mit Stichworten wie Sexismus, Trans- und Homofeindlichkeit, Fremdenfeindlichkeit, Rassismus oder Antisemitismus in Verbindung.

Allerdings muss sich niemand digitale Gewalt gefallen lassen. Verletzen die Hate Speeches das Persönlichkeitsrecht oder die Menschenwürde, können betroffene Personen juristisch gegen Hass im Netz vorgehen. Gleiches gilt ebenfalls für herabwürdigende Schmähkritik.

Kommentare erst abspeichern und danach löschen

Auf virtueller Ebene geäußerter Hass darf nicht einfach ignoriert werden. Werden Hasskommentare einfach ignoriert, erscheint dieses Verhalten wie eine Art Zustimmung.

Erschwerend kommt hinzu, dass sich bei unzureichender Gegenrede die Positionen der Hassredner verstärken.

Deshalb ist Handlungsbedarf gefragt. Können Betroffene die Inhalte der Hassreden nicht selbst löschen, sollten sie zumindest Verantwortliche der Webseiten darauf aufmerksam machen. Alternativ ist es möglich, sich der Meldefunktionen der sozialen Netzwerke zu bedienen. Im ersten Schritt sollten betroffene Personen entsprechende Beweise sichern und die hasserfüllten Kommentare via Screenshot festhalten. Anschließend sollten die Kommentare gelöscht werden.

Der Polizei sollte die Problematik, mithilfe einer Anzeige vor Augen geführt werden – Bild: © Kzenon #54960037 – stock.adobe.com

Der Polizei die Problematik mit Anzeigen vor Augen führen

Gelten die geposteten Inhalte sogar als strafrechtlich relevant, sollten Betroffene ernsthaft über die Erstattung einer Anzeige nachdenken. Allerdings gelten die Inhalte dann nicht als strafbar, falls diese schlichtweg zu subtil sind. Mithilfe des Netzwerkdurchsetzungsgesetzes bemüht sich der Staat Deutschland bereits, eine Vereinfachung strafrechtlicher Prozesse herbeizuführen und auf diese Weise über Netzwerke einfacher an die Daten von Tätern zu gelangen.

Dennoch ist es kein Kinderspiel, in jedem Fall digitaler Gewalt entsprechende juristische Konsequenzen zu erzielen. Die Urteile von Richtern zu diesem Thema fallen sehr unterschiedlich aus. Nichtsdestotrotz ist eine Anzeige stets wirksam, um gegenüber der Polizei ein Bewusstsein für die Problematik zu bewirken.

Was tun bei psychischen Problemen?

Wer sich durch die virtuellen Angriffe im World Wide Web deutlich unter Druck gesetzt fühlt, sollte diese Probleme auch in die Öffentlichkeit hinaustragen. Schlimmstenfalls ist es sogar ratsam, sich psychologischen Rat zu suchen. Äußerungen mit gewaltverherrlichenden, menschenverachtenden oder diskrimierenden Aussagen bewegen die Gesellschaft zwar seit Jahrhunderten.

Allerdings hat in Gesellschaften kursierender Hass durch die digitale Welt eine völlig neue Dimension erreicht.