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Wer bezahlt den Immobilienmakler?

Wer bezahlt den Immobilienmakler?
Wer bezahlt den Immobilienmakler? - Bild: © Jirapong #279304478 – stock.adobe.com

Um einen geeigneten Abnehmer für Ihre Immobilie zu finden, kann professionelle Hilfe in Form eines Immobilienmaklers eine enorme Erleichterung sein (Woran erkennt man einen seriösen Immobilienmakler?). Für den Verkauf eines Objekts durch einen Immobilienmakler erhebt dieser allerdings die so genannte Maklerprovision oder Maklercourtage. Es handelt sich dabei um entsprechende Gebühren für seine Vermittlertätigkeiten. Wie hoch diese ausfallen interessiert Verkäufer vor allem aus einem Grund: die Höhe der Provision beeinflusst den Verkaufspreis.

Diese zusätzlichen Kosten werden also nach einem Verkauf oder auch bei erfolgreicher Vermietung fällig, aber wer muss den Makler überhaupt bezahlen und was sollten Sie dabei beachten?

Wann ein Immobilienmakler bezahlt werden muss

Unter welchen Voraussetzungen ein Immobilienmakler bezahlt werden muss, steht im BGB festgeschrieben. Laut §652 hat er Anspruch auf die Maklercourtage, wenn ein wirksamer Vertrag abgeschlossen wurde, der Makler die Ursache für den Abschluss war, eine Vermittlertätigkeit stattgefunden hat, ein Kauf- oder Mietvertrag unterzeichnet wurde und der Vertrag im Nachhinein nicht als unwirksam zählt. Die jeweiligen Verträge von den Maklern gelten dabei als Basis für den Provisionsanspruch.

Wer bezahlt den Makler bei Vermietung?

Vor 2015 gab es keine Gesetzesvorgabe wer die Maklerprovision bezahlen muss. Bis Dato war aber fast immer der Mietinteressent in der Verantwortung, den Makler für seine Dienstleistung zu entschädigen. Seit dem 1.6.2015 gilt das so genannte Besteller Prinzip. Dieses Prinzip besagt, dass der Besteller (also der Auftraggeber) des Immobilienmaklers auch die Provision übernimmt. In den meisten Fällen ist nun also der Vermieter als Besteller auch der Zahlungsgeber.

Und wer bei Kauf?

Erst 2019 wurde von der Koalition beschlossen, dass sich Käufer und Verkäufer die Kosten der Maklercourtage teilen müssen. Dieses Jahr, um genau zu sein am 14.05.2020, hat der Bundestag wieder ein neues Gesetzt verabschiedet.

Das „Gesetz über die Verteilung der Maklerkosten bei der Vermittlung von Kaufverträgen über Wohnungen und Einfamilienhäuser“ besagt, dass der Auftraggeber des Immobilienmaklers mindestens die Hälfte der Provision übernehmen muss.

Wenn Sie jetzt zum Beispiel ein Haus verkaufen wollen und einen Makler beauftragen, müssen Sie mindestens die Hälfte der anfallenden Gebühren bezahlen. Sobald der Verkäufer seinen Anteil bezahlt hat, muss auch der Käufer in die Tasche greifen. Wenn beide Parteien den Immobilienmakler gleichermaßen (also einvernehmlich) beauftragen, dann halbieren sich die vereinbarten Kosten automatisch. Wenn sich der Makler mit dem Verkäufer auf 3 Prozent einigt, dann darf er auch vom Käufer so viel verlangen. Wenn sich Verkäufer und Makler auf weniger Provision einigen, muss auch der Käufer weniger zahlen. Diese Regelung gilt nicht für Gewerbeimmobilien, sondern nur für selbst genutzte Objekte und für solche, die für eine Vermietung gedacht sind.

Die Berechnung für die Vermittlungsgebühren eines Maklers ist beim Verkauf eines Objekts Verhandlungssache
Die Berechnung für die Vermittlungsgebühren eines Maklers ist beim Verkauf eines Objekts Verhandlungssache – Bild: © contrastwerkstatt #62533646 – stock.adobe.com

Die Höhe der Maklerkosten

Die Berechnung für die Vermittlungsgebühren eines Maklers ist beim Verkauf eines Objekts Verhandlungssache. Die Höhe darf also individuell bestimmt werden, es gibt keine gesetzliche Regelung wie hoch die Provision ausfallen darf. Dennoch gibt es je nach Region Richtwerte, an denen sich die Makler in der Regel orientieren. Je nach Bundeslang liegt er zwischen drei und sieben Prozent des Verkaufspreises (zzgl. Mehrwertsteuer). Damit Sie auf der sicheren Seite sind, können Sie sich diesbezüglich entsprechende Tabellen anschauen, die die marktüblichen Regelungen der Bundesländer veranschaulichen.

Bei einer Vermietung hingegen gibt es nicht so viel Verhandlungsspielraum. Hier ist ein Betrag von maximal zwei Nettokaltmieten (zzgl. Mehrwehrsteuer) festgelegt.

Tipp: Nutzen Sie den Verhandlungsspielraum

Da beim (Ver)Kauf einer Immobilie keinerlei gesetzliche Vorgaben existieren, können Sie die Schwankungen, wie hoch die Gebühr am Ende ausfällt, zu Ihrem Vorteil nutzen. Aufgrund dessen haben Sie einen gewissen Verhandlungsspielraum, der es Ihnen ermöglicht, den üblichen Prozentsatz etwas zu drücken. Besonders bei ländlich gelegenen Häusern oder Wohnungen, die schwer vermittelbar sind, lohnt es sich beim Makler in Sachen Provisionshöhe nachzufragen.

Auch in gefragten Regionen ist es möglich, jedoch sollten Sie da eher mit einem vollen Prozentsatz der Maklergebühr rechnen.