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Grillen auf dem Balkon: Eine gute Idee oder illegal?

Grillen auf dem Balkon
Grillen auf dem Balkon: Eine gute Idee oder illegal? - Bild: © _jure #119344171 – stock.adobe.com

Auf dem Balkon grillen oder nicht grillen? Diese Frage stellen sich alljährlich Tausende an Mietern.
Die Unsicherheit ist groß, da letztendlich zumeist der Einzelfall entscheidet.

Grundsätzlich erlaubt – mit großem Aber

Nach Aussagen des Deutschen Mieterbunds ist das Grillen auf dem Balkon einer Mietwohnung zwar grundsätzlich erlaubt.

Doch diese Genehmigung zum Grillen auf Balkonen, der Terrasse oder dem Garten ist kein Freifahrtschein, seine Nachbarn rücksichtslos mit einem Holzkohlegrill zuqualmen.

Aus rechtlicher Perspektive gibt es einige Ausnahmen, bei denen Grillen nicht gestattet ist.

Grillen auf dem Balkon ist grundsätzlich erlaubt, mit großem Aber
Grillen auf dem Balkon ist grundsätzlich erlaubt, mit großem Aber – Bild: © Anselm #281002955 – stock.adobe.com

Grillen auf dem Balkon: Der Vermieter entscheidet

Schlechte Aussichten fürs Grillen unter freiem Himmel gibt es für die Mieter, die in ihrem Mietvertrag ein ausdrückliches Verbot für Grillen unterzeichnet haben. Laut einem Urteil des Landgerichts Essen mit dem Aktenzeichen 10 S 438/01 sind Mieter dazu berechtigt, diese Klausel vertraglich aufzugreifen.
Möchten Mieter keine Abmahnung riskieren, sollten sich Betroffene aus Sicherheitsgründen an diese Vereinbarung halten. Schlimmstenfalls droht sogar eine fristlose Kündigung.

Grillen auf dem Balkon -  Der Vermieter entscheidet
Grillen auf dem Balkon – Der Vermieter entscheidet – Bild: © W. Heiber Fotostudio #56314660 – stock.adobe.com

Entstehung von Rauch vermeiden

Möglicherweise ist das Grillen auf dem Balkon, im Garten oder auf der Terrasse auch aus anderen Gründen nicht gestattet. Schließlich ist es stets am wichtigsten, Anlieger oder Nachbarn vor störenden Schäden durch Rauch zu schützen.

Zieht der Rauch in andere Wohnungen, dürfen Vermieter zwar keine Abmahnung aussprechen. Allerdings müssen Betroffene mit einer Geldbuße rechnen.

Mehrere Gerichtsurteile belegen mittlerweile, dass laut Immisionsschutzgesetz in diesem Fall eine Ordnungswidrigkeit vorliegt. Von diesen Regelungen sind Mieter oder Eigentümer betroffen.

Sonderfälle im Überblick

Zumeist weisen Mietverträge oder Hausordnungen eindeutig darauf hin, ob und mit welchem Grill das Grillen gestattet ist. Hierzulande existiert keine Rechtslage, die für ganz Deutschland gültig ist. Gesetzliche Regelungen variieren nach der jeweiligen Region. Einem Urteil des Landgerichts Stuttgart mit dem Aktenzeichen LG Stuttgart 10 T 359/96 zufolge ist es in der Region beispielsweise gestattet, dreimal pro Jahr für maximal sechs Stunden auf der Terrasse zu grillen. In Bayern sind bis zu fünf Grill-Events pro Jahr gestattet (BayObLG 2 Z BR 6/99).

In Bonn ist es laut AG Bonn 6 C 545/96 sogar erlaubt, einmal pro Monat auf der Terrasse oder dem Balkon zu grillen. Die Nachbarn müssen jedoch mindestens 48 Stunden vorher vorgewarnt werden. In der Realität sind solche Vorgaben jedoch oftmals nur wenig praktikabel.

Grillen auf dem Balkon-in Mietverträgen oder Hausordnungen geregelt
Zumeist weisen Mietverträge oder Hausordnungen eindeutig darauf hin, ob und mit welchem Grill das Grillen gestattet ist – Bild: © Anselm #314666572 – stock.adobe.com

Rauchfrei grillen

Um die Rauchbildung zu minimieren, sind Elektrogrills eine gute Wahl. Mit diesen Geräten umgehen Betroffene nicht nur rechtliche Hürden, sondern ersparen sich zugleich Auseinandersetzungen mit den Nachbarn.

Der eine oder andere wird zwar das nötige Grill-Feeling vermissen. Doch weil Elektrogrills keinen Rauch entwickeln, steht dem Grillen auf dem Balkon nichts im Wege.

Geschmacklich macht es übrigens auch keinen Unterschied, ob die Speisen auf einem Elektro- oder Holzkohlegrill zubereitet werden.

Einigungen mit den Nachbarn treffen

Um jegliche Auseinandersetzungen mit der Nachbarschaft durch Grillen zu vermeiden, helfen andere Taktiken gewiss weiter. Eine Möglichkeit besteht beispielsweise darin, seine Mitmenschen einfach zu einem gemeinsamen Grillfest einzuladen.
Damit Nachbarn beim Grillen nicht rechtlich gegeneinander vorgehen, ist es sinnvoll, im Vorfeld das Gespräch zu suchen. Auf diese Weise ersparen sich alle Beteiligten nervenaufreibende und langwierige Nachbarschaftsstreite.