Blog Hosting

AGB richtig erstellen – Worauf achten?

AGB - Allgemeine Geschäftsbedingungen
AGB richtig erstellen - Worauf achten? - Bild: © eccolo #39106501 – stock.adobe.com

Immer wieder stellen sich Betreiber von Webseiten die Frage, ob für unternehmerische Tätigkeiten im Internet Allgemeine Geschäftsbedingungen – sogenannte AGB – oder Nutzungsbedingungen notwendig sind. Sind diese Bestimmungen erforderlich, herrscht Ungewissheit darüber, woher sie die AGB erhalten. Fakt ist: Zu dieser Thematik kursieren zahlreiche Mythen, Irrtümer und Missverständnisse, die einer expliziten Klärung bedürfen.

Haben Designer, Agenturen und Programmierer eine AGB-Pflicht?

Grundsätzlich besteht keine gesetzliche Pflicht darüber, auf einer Internetseite AGB zu nutzen. Verweisen Agenturen beispielsweise nicht auf AGB´s, sind automatisch gesetzliche Regelungen gültig. Über die AGB können Unternehmer die gesetzlichen Regelungen allerdings in den meisten Punkten zu eigenen Gunsten umwandeln.

Gut zu wissen: In den vergangenen Jahren eröffneten Gerichte im B2C-Bereich – etwaigen Vertragsabschlüssen mit Verbrauchern – eine Art Hintertür für eine Verpflichtung für die AGB.

Mittlerweile gibt es zahlreiche gesetzlich festgelegte Informations- und Belehrungspflichten im Segment des Fernabsatzes, dass diese Verpflichtungen nur noch unter erschwerten Umständen ohne AGB abgebildet werden können. Dementsprechend eröffnet sich im Internet zumeist automatisch eine Verpflichtung zur Nutzung der AGB.

Regelungen für den B2B-Bereich

Im sogenannten B2B-Bereich sollten eigentlich keine Webagenturen, Hoster oder Designer ohne eigene AGB agieren. Beispielsweise bilden die Richtlinien eine wichtige Grundlage dafür, dass Kunden eine Bezahlung erbrachter Serviceleistungen verweigern. Dieses Risiko wird durch eine Erstellung eigener AGB minimiert.
Offerieren Agenturen unterschiedliche Serviceleistungen wie SEO, CMS, Programmierung, Social Media, Webhosting oder Webdesign, müssen die einzelnen Segmente automatisch rechtlich differenziert behandelt werden. Diese Regelungen beziehen sich einerseits auf Definitionen zu erbringender Leistungen. Andernfalls müssen Zahlungskonditionen klar und deutlich geregelt werden.

AGB im B2B Bereich
Im sogenannten B2B-Bereich sollten eigentlich keine Webagenturen, Hoster oder Designer ohne eigene AGB agieren – Bild: © MK-Photo #84622248 – stock.adobe.com

Wie werden Allgemeine Geschäftsbedingungen wirksam?

Damit Allgemeine Geschäftsbedingungen wirksam sind, ist ein Nachweis der AGB allerdings nicht ausreichend. Zugleich müssen rechtliche Vorschriften aktiv in die Verträge integriert werden. Hierfür genügt es nicht, die AGB einfach auf der eigenen Webseite zu publizieren und diese zu verlinken.
Unter nachfolgenden Voraussetzungen gelten Allgemeine Geschäftsbedingungen als wichtiger Vertragsbestandteil:

  1. Auf dem Angebot oder im Bestellformular ist ein ausdrücklicher Verweis auf die AGB erforderlich.
  2. Der Vertragspartner sollte die Möglichkeit haben, die AGB im zumutbaren Umfang zur Kenntnis zu nehmen.
  3. Die Vertragspartner geben an, der Geltung der Richtlinien explizit zuzustimmen.

Diese Voraussetzungen gelten ebenfalls für Verträge, die über das Internet abgeschlossen werden. Es ist ratsam, User während des Vertragsabschlusses explizit auf die AGB hinzuweisen. In der Praxis hat es sich bewährt, mit einem direkten Link auf die Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu verweisen und zudem eine Checkbox einzuführen, welche die Kunden abhaken müssen. Werden im B2B-Bereich individuelle Angebote versendet, weisen Betreiber der Websites auf die Gültigkeit der AGB hin und übersenden diese bzw. nutzen einen Link.

Tipps rund um Muster-AGB und AGB-Vorlagen

Sind sogenannte Muster-AGB für ein Unternehmen oder eine Webseite eine gute Wahl? Generell gilt, dass keine allgemeingültigen Vorlagen oder Muster existieren, die für jedes Geschäftsmodell praktikabel sind.
Zu Werbeagenturen gehörige Allgemeine Geschäftsbedingungen müssen beispielsweise ganz andere Regelungen als Partnerbörsen enthalten. Gleiches gilt zum Beispiel auch für Provider oder Suchmaschinenoptimierer. Diese Differenzen führen in Praxisfällen häufig dazu, dass beispielsweise Agenturen mit einem großen Angebot verschiedener Serviceleistungen einfach Muster anderer Internetseiten kopieren.
Werden diese Richtlinien jedoch einfach übernommen, ist unklar, inwiefern die Konditionen überhaupt für das eigene Geschäftsmodell geeignet sind.

In den meisten Fällen empfiehlt es sich daher, sich für die Erstellung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen an einen Rechtsanwalt zu wenden.

Sogenannte AGB Generatoren sind zwar häufig für klassische Online-Shops geeignet. Ist ein Agenturvertrag jedoch komplexer, sind diese Tools nur bedingt geeignet.

Konsequenzen klassischer AGB-Kopien

Vom Kopieren Allgemeiner Geschäftsbedingungen von anderen Internetseiten wird dringend abgeraten. Beispielsweise unterliegen die AGB dem juristischen Schutz von Verfassern bzw. Verwendern. Wer fremde AGB kopiert, geht das Risiko ein, von dem anderen Verfasser eine Abmahnung zu erhalten.

Zudem sind die Betreiber der anderen Webseite berechtigt, wettbewerbsrechtliche Ansprüche über Abmahnungen oder andere juristische Methoden geltend zu machen. Zudem ist nicht garantiert, dass die fremden Allgemeinen Geschäftsbedingungen juristisch abgesichert sind. Möglicherweise wurden die AGB ebenfalls nur über das copy & paste-System zusammengetragen. Falls die übernommenen AGB unzulässige Regelungen und Klauseln inkludieren, werden auch die anderen Websidebetreiber abgemahnt. In diesem Fall hilft auch kein Verweis darauf, dass die Geschäftsbedingungen nur von einer anderen Website übernommen wurden.

AGB Kopien
Vom Kopieren Allgemeiner Geschäftsbedingungen von anderen Internetseiten wird dringend abgeraten – Bild: © vegefox.com #78174837 – stock.adobe.com

Achtung vor einfachen AGB-Kopien

Die meisten Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind auf konkrete Geschäftsmodelle von Unternehmen spezialisiert.

Insbesondere hinsichtlich neuer Geschäftsideen sollten die Nutzungsbedingungen jedoch individuell mit den Geschäftsmodellen abgestimmt sein.

Werden fremde und nicht passende Bedingungen angegeben, haben selbst kleine Unterschiede oftmals schwerwiegende Konsequenzen.

Hilfreiche Praxistipps für Agenturen und Designer

Allgemeine Geschäftsbedingungen sind in erster Linie für Agenturen, Portalbetreiber und Dienstleister ratsam. Bei juristischen Auseinandersetzungen mit der Klientel sind gute AGB eine wichtige Grundlage dafür, um das eigene Haftungsrisiko zu reduzieren und eine Bezahlung geleisteter Serviceleistungen abzusichern. Zudem wirken sich gut nachvollziehbare und einfach verständliche AGB positiv auf das eigene Unternehmen aus. Schließlich ist es vielen Kunden wichtig, dass vertragliche Vereinbarungen professionell und gut verständlich aufbereitet sind.
Bei aus mehreren Quellen kopierten Richtlinien erhöht sich zudem das Risiko, dass die einzelnen Regelungen nicht dem eigenen Geschäftsmodell entsprechen. Außerdem erhöht sich durch diese Strategie das Abmahnrisiko. Wer gar professionelle BSB-AGB für Portalbetreiber, Hoster oder Agenturen und Designer benötigt, sollte sich zwingend auf eine anwaltliche Beratung verlassen.