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Autoversicherung und Mofaversicherung – Worauf achten?

Autoversicherung und Mofaversicherung
Autoversicherung und Mofaversicherung - Worauf achten? - Bild: © Kadmy #55612957 – stock.adobe.com

Deutschlands Autofahrer wechseln gern ihre Versicherung. Alljährlich entscheiden sich Millionen an Autofahrern dafür, ihre Kfz-Police zu wechseln. Der Konkurrenzkampf unter Anbietern ist hoch. Deshalb zahlt sich ein Wechsel für die meisten Versicherungsnehmer aus. Die wichtigste Grundlage für eine gute Entscheidung ist ein ausgewogenes Preis-Leistungs-Verhältnis. Wer im Gegenzug ausschließlich auf eine günstige Prämie achtet, geht das Risiko ein, dass etwaig entstehende Risiken nicht ausreichend abgedeckt sind.

Deckungssummen für verschiedene Schadensfälle

Die wichtigste Grundlage für eine gute Autoversicherung ist eine möglichst hohe Deckungssumme. Diese Deckungssumme übernimmt die Haftpflichtpolice, die einspringt, falls ein Autofahrer einen Unfall verschuldet und andere Verkehrsteilnehmer dabei schädigt. Diese Unfälle können Betroffene bei fehlender Haftpflichtpolice schlimmstenfalls in den finanziellen Ruin treiben. Beispielsweise werden hohe Schadenssummen fällig, falls Verletzte aufgrund des Unfalls auf eine lebenslange Rente angewiesen sind.

Übersteigt der Schaden die abgesicherte Summe, haften Unfallverursacher persönlich.

Die gesetzlich festgelegte Mindestdeckungssumme beläuft sich für Personenschäden auf 7,5 Millionen Euro. Für Sachschäden beläuft sich das Minimum auf 1,12 Millionen Euro sowie für Vermögensschäden auf 50.000 Euro. Allerdings legen Versicherungsexperten nahe, sich für einen Höchstbetrag von 100 Millionen Euro zu entscheiden. Mit diesem Betrag sind Betroffene für alle Fälle abgesichert. Die Unterschiede zwischen einzelnen Prämien variieren in Anbetracht verschiedener Deckungssummen eher wenig.

Allerdings sollten Versicherungsnehmer darauf achten, in welchen Ländern die einzelnen Policen gültig sind. So schließt eine Haftpflichterweiterung die sogenannte Mallorca-Police ein. Diese Police bietet den nötigen Versicherungsschutz, falls Autofahrer mit einem Mietwagen im Ausland einen Unfall verursachen.

Keine gesetzlichen Vorschriften für die Teil- oder Vollkaskoversicherung

Ein Versicherungsvergleich über Angebote für Teil- oder Vollkaskoversicherungen ist wesentlich schwieriger. Im Gegensatz zur Haftpflichtversicherung bestehen keine gesetzlichen Richtlinien. Versicherungsgesellschaften steht es frei, Verträge individuell anzupassen. Deshalb ist die Bandbreite an unterschiedlichen Tarifen sowie Sonderoptionen auch dementsprechen groß.

Umso wichtiger ist es, dass potentielle Versicherungsnehmer unterschiedliche Aspekte einzelner Versicherungsangebote genauer betrachten.

Verzicht auf Einwand grober Fahrlässigkeit

Die Versicherung sollte grundsätzlich einen Verzicht auf Einwand grober Fahrlässigkeit einschließen. In diesem Fall ist sichergestellt, dass Versicherungsunternehmen den Schaden auch in voller Höhe begleichen, falls Unfallverursacher ein Stoppschild ignoriert haben oder bei roter Ampel gefahren sind. Schließen Versicherungsverträge diese Option nicht ein, dürfen Versicherungen Teile des durch den Unfall verursachten Geldes zurückfordern.

Neuwertentschädigung

Für Besitzer ist die sogenannte Neuwertentschädigung unerlässlich.
Diese Klausel schließt die Regelung ein, dass der Neupreis für das Fahrzeug bei Diebstahl oder Totalschaden für einen längeren Zeitraum ausgezahlt wird. Diese Vielfalt an Angeboten reicht von drei bis 24 Monaten.

Neuwertentschädigung - Autoversicherung und Mofaversicherung
Für Besitzer ist die sogenannte Neuwertentschädigung unerlässlich – Bild: © Jakub Krechowicz #227916353 – stock.adobe.com

Rabatt

Zahlreiche Versicherungsunternehmen bieten einen Rabatt an, falls festgelegte jährliche Fahrleistungen nicht überschritten werden. Ähnlichen Rabatten stimmen Versicherungsnehmer zu, falls die Fahrzeuge nachts in der Garage geparkt, Schäden ausschließlich in bestimmten Werkstätten repariert oder nur ein bestimmter Fahrer mit dem Auto unterwegs ist.

Schadensfreiheitsrabatt

Zahlreiche Autofahrer legen nach mehreren unfallfreien Jahren großen Wert darauf, dass Schadensfreiheitsrabatte von neuen Versicherungsanbietern in gleicher Weise zugesagt werden. Deshalb ist es sinnvoll, vom bisherigen Anbieter eine schriftliche Bestätigung über die jeweilige Schadensfreiheitsklasse zu erhalten.

Eine interessante Option ist der sogenannte Rabattretter, der nach einem Unfall einer Rückstufung in eine schlechtere Schadensfreiheitsklasse entgegenwirkt. Allerdings ist diese Regelung zumeist nur noch in Altverträgen vorhanden.

Vorteile von Vergleichsrechnern

Ergänzend sollten sich potentielle Versicherungsnehmer vor Augen führen, dass Vergleichsrechner im Internet die Suche nach einer passenden Autoversicherung maßgeblich erleichtern.
Dabei ist es wichtig, einzelne Offerten auf verschiedenen Portalen miteinander zu vergleichen. Diese unterschiedlichen Vergleiche sind wichtig, da in keiner Datenbank die Angebote von allen Versicherungen berücksichtigt werden. Umso wichtiger ist es, den besten Tarif gezielt auszuwählen.

Folgende Fragen spielen bei der Wahl einer geeigneten Autoversicherung eine wichtige Rolle:

  • Wie funktioniert ein Wechsel der Kfz-Versicherung?
  • Welche Zusatzpolicen sind notwendig?
  • Wie beeinflussen Typenklassen den Versicherungsbeitrag?
  • Worauf sollte bei der Kündigung einer Kfz-Versicherung geachtet werden?
  • Welche Kosten übernimmt die Kfz-Haftpflichtversicherung?
  • Wie ermittelt die Kfz-Versicherung die Beiträge?
  • Teil- oder Vollkasko: Welcher Schutz ist ratsam?
  • Worauf müssen Autofahrer beim Abschluss einer Kfz-Versicherung achten?

Hierzulande benötigen nicht nur Autos, sondern auch andere Fahrzeuge eine entsprechende Versicherung.

Die Versicherungspflicht von Mofas ist am Versicherungskennzeichen erkennbar, das gut sichtbar an den Fahrzeugen angebracht wird. Die motorgetriebenen Zweiräder sind zwar nicht steuerpflichtig, aber dafür versicherungspflichtig. Diese Pflicht für eine Mofaversicherung gilt für unterschiedliche Kfz. Eine Mofaversicherung ist für Mofas mit einer Maximalgeschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h sowie einem Hubraum von höchstens 50 Kubikzentimetern erforderlich. Zugleich besteht die Versicherungspflicht für Kfz, deren Maximum bei 45 km/h sowie deren Hubraum bei höchstens 50 Kubikzentimeter liegt.

Dieser Kategorie gehören folgende Fahrzeuge an:

  • E-Scooter: für Straßenverkehr zugelassen mit Höchstgeschwindigkeit von 20 km/h
  • Mopeds: mit Höchstgeschwindigkeit von 45 km/h und Hubraum von maximal 50 Kubikzentimeter
  • E-Roller: Betriebserlaubnis als Voraussetzung, Maximalgeschwindigkeit 45 km/h
  • E-Bikes mit Maximum von 25 km/h sowie Tretunterstützung
  • elektrisch angetriebene Krankenfahrstühle mit Spitzengeschwindigkeit von 25 km/h
  • Segways mit elektrischem Antrieb und Top-Geschwindigkeit von 25 km/h
  • Quads und Trikes mit maximal 50 Kubikzentimeter großem Hubraum und Maximum von 45 km/h
  • Elektrofahrräder mit Höchstgeschwindigkeit von 45 km/h sowie tretunabhängiger Motorunterstützung

Welche Leistungen schließt die Mofaversicherung ein?

Die Mofaversicherung bezieht sich in erster Linie auf Haftpflichtschäden, die durch den Gebrauch der Fahrzeuge verursacht werden. Deshalb ist es ebenso wie bei einer Autoversicherung bei einer Mofaversicherung notwendig, auf eine Versicherungssumme von 100 Millionen Euro Acht zu geben. Diese Versicherungssumme ist so hoch angesetzt, um mögliche Folgekosten für Unfallopfer zu bezahlen. Schließlich müssen Unfallverursacher neben Schmerzensgeld mit finanziellen Aufwendungen für lebenslange Rentenleistungen, Reha-Maßnahmen sowie einer medizinischen Behandlung rechnen.

Ergänzend zur Haftpflichtversicherung dürfen Versicherungsnehmer den Versicherungsschutz wahlweise um eine Teilkaskopolice erweitern. Eine Vollkaskoversicherung ist im Gegensatz zur Autoversicherung oder Motorradversicherung nicht erhältlich.

Mofaversicherung - Teilkasko Selbstbeteiligung
In der Teilkasko ist es üblich, dass Versicherungsgesellschaften eine Selbstbeteiligung in Höhe von 150 Euro je Schadensfall berücksichtigen – Bild: © Kara #130983059 – stock.adobe.com

Wahl einer geeigneten Mofaversicherung: Worauf achten?

In der Haftpflichtversicherung ist bei der Mofaversicherung keine Selbstbeteiligung vorgesehen. In der Teilkasko ist es hingegen üblich, dass Versicherungsgesellschaften eine Selbstbeteiligung in Höhe von 150 Euro je Schadensfall berücksichtigen. Bei einem Diebstahl des Mofas beläuft sich die Selbstbeteiligung auf bis zu 300 Euro. Diese Teilkaskopolice sollte finanziellen Schutz für folgende Risiken einschließen:

  • Glasbruch
  • freie Werkstattwahl
  • Naturgewalten
  • Raub bzw. Diebstahl
  • Kurzschluss, Explosion, Brand
  • Schaden durch Marderbiss
  • Zusammenstoß mit Haarwild

Sind Mofa- und Autoversicherungen miteinander kombinierbar?

Es ist nicht möglich, eine Mofaversicherung auf ein Auto zu übertragen oder beide Policen mithilfe von Wechselkennzeichen miteinander zu kombinieren. Einige Versicherungsunternehmen bieten allerdings eine Anrechnung schadensfreier Jahre aus der Mofapolice an, wenn Mofafahrer das erste Auto versichern.
In diesem Fall ist es jedoch notwendig, dass alle Fahrzeuge über die gleiche Gesellschaft versichert sind.