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Welche laufenden Nebenkosten fallen für Immobilieneigentümer an?

Nebenkosten für Immobilieneigentümer
Welche laufenden Nebenkosten fallen für Immobilieneigentümer an? - Bild: © drubig-photo #57221631 – stock.adobe.com

Der Gedanke an ein Eigenheim klingt für viele erst einmal äußerst attraktiv. Immerhin fällt die monatliche Miete weg, die für immer verloren ist. Doch ganz so einfach lebt es sich als Immobilieneigentümer auch nicht, denn statt der Miete fallen etliche andere Ausgaben an, die den eigenen Geldbeutel belasten und beim Hauskauf unbedingt ins Budget einkalkuliert werden sollten. Je nach Lage und Größe des Hauses können die anfallenden Kosten im Monat sehr hoch ausfallen.

Neben regelmäßig anfallenden Kosten, quasi den Fixkosten, können auch unregelmäßige und vor allem unvorhersehbare Kosten auftreten. Bereits beim Kauf einer Immobilie werden neben dem Kaufpreis mindestens auch Zinsen für den Hauskredit, die Grunderwerbsteuer, Maklergebühren, Gebühren für den Eintrag ins Grundbuch und Notargebühren fällig. Darüber hinaus muss man aber auch mit anderen Kosten rechnen, die im Folgenden aufgeschlüsselt werden.

Die laufenden Kosten

Kosten, die grundsätzlich jeden Monat anfallen, sind solche für Strom, Wasser, Fernseher, Telefon und Internet. Da diese in der Regel aber auch in der Mietwohnung anfallen, dürften frischgebackene Hauseigentümer dafür bereits gewappnet sein. Lediglich die Stromkosten könnten sich bei einer neuerdings größeren Wohnfläche von denen in der Mietwohnung unterscheiden.

Als Hauseigentümer fallen sodann aber auch Ausgaben für eine Haftpflichtversicherung und Hausratversicherung an.

Auch eine Wohngebäudeversicherung kann durchaus ratsam sein, denn sie leistet bei äußerlich bedingten Schäden finanziellen Ersatz.

Laufende Nebenkosten
Kosten, die grundsätzlich jeden Monat anfallen, sind solche für Strom, Wasser, Fernseher, Telefon und Internet – Bild: © MQ-Illustrations #234238855 – stock.adobe.com

Des Weiteren muss jährlich eine Grundsteuer entrichtet werden, die auf einem wenig transparenten und komplizierten Rechenverfahren basiert. Mit einem vom Finanzamt festgelegten Einheitswert wird die Steuermesszahl, die sich zwischen 2,6 und 10 Promille befindet und von der Immobilienart abhängt, multipliziert. Daraus ergibt sich der Grundsteuermessbetrag.
Dieser wird wiederum mit dem von der Gemeinde individuell festgelegten Hebesatz multipliziert, woraus sich letztlich die Grundsteuer für Hauseigentümer ergibt.

Der Betrieb und die Verwaltung des Hauses

Wer in ein Haus zieht, muss sich auch um dessen Betrieb kümmern. Dazu zählen beispielsweise anfallende Kosten für das Abwasser, die Heizung und den Schornsteinfeger. Gleichzeitig möchten Immobilien verwaltet werden, besonders dann, wenn sie als finanzielle Einnahmequelle genutzt und folglich weitervermietet werden sollen. In dem Fall muss man sich um jährliche Abrechnungen, notwendige Versicherungen und die Pflege und Instandhaltung des Gebäudes kümmern.
Als Laie kann das ganz schön an den Nerven zehren, weshalb sich viele Immobilienbesitzer einen fachkundigen Hausverwalter engagieren. Denn in diesem Fall ist es auch wichtig zu wissen welche Kosten auf den Mieter umgelegt werden können und welche nicht. Eine Übersicht hierfür liefert die Webseite von Mineko.

Auch die Müllentsorgung will bezahlt sein. Dies wird von jeder Kommune individuell geregelt und hängt ebenfalls vom eigenen Verbrauch ab.

Betriebskosten
Wer in ein Haus zieht, muss sich auch um dessen Betrieb kümmern – Bild: © Wellnhofer Designs #180427366 – stock.adobe.com

Eine Immobilie möchte instandgehalten werden

Auch Häuser bleiben nicht bis in alle Ewigkeit wie neu. Wo gehobelt wird, fallen Späne. Und wo gelebt wird, zeigen sich irgendwann Gebrauchsspuren. Häuser müssen hin und wieder renoviert oder saniert werden.

Befindet sich das Haus in einem Neubaugebiet, so kann es außerdem sein, dass man sich als Eigentümer und Anlieger an der Errichtung einer neuen Straßenlaterne oder Kanalisation beteiligen muss.

Nicht selten fallen dabei hohe Kosten an.

Nicht vergessen: Anfallende Kosten einer Anschlussfinanzierung

Was oftmals beim Hauskauf außer Acht gelassen wird und später umso mehr zu Wuchte schlägt, ist die Anschlussfinanzierung der Immobilie. Viele Kreditverträge machen auf den ersten Blick einen günstigen und rentablen Eindruck. Niedrige Zinsen machen die Kosten für eine Finanzierung recht überschaubar und attraktiv. Doch die Bindung an diese Zinsen wird mit einer Frist versehen – und genau diese Zinsbindungsfrist endet eines Tages.

Anschlussfinanzierung
Was oftmals beim Hauskauf außer Acht gelassen wird und später umso mehr zu Wuchte schlägt, ist die Anschlussfinanzierung der Immobilie – Bild: © hkama #318696424 – stock.adobe.com

Anschließend muss man sich auf eine Anschlussfinanzierung einigen. Wer sich damit bereits frühzeitig auseinandersetzt, kann das Risiko von zu hohen Kosten vermeiden. Außerdem haben die Eigentümer des Hauses die Möglichkeit, das Bankinstitut zu wechseln und den Kredit abzulösen, sofern die Finanzierung der Restschuld mit höheren Zinsen belastet werden soll.
Dieser Wechsel erfordert jedoch viel Aufwand und Zeit. Für den Abschluss des neuen Kredits müssen erneut die Umstände für die Finanzierung bewertet werden, schließlich lässt sich keine Bank auf etwaige Unsicherheiten ein.

Augen auf beim Hauskauf

Ein Hauskauf bedeutet also nicht nur Entlastung der Mietkosten, sondern viel mehr zusätzliche Belastung durch weitere Kosten. Laufende Kosten, die Instandhaltung, der laufende Betrieb, Modernisierungen und Reparaturen können ganz schön ins Geld gehen. Auf lange Sicht betrachtet kommt man mit einem eigenen Haus in der Regel aber trotzdem günstiger davon als mit einer Mietwohnung. Immerhin zählt man am Ende eine Immobilie zu seinem privaten Eigentum während die Miete für immer verloren ist (Mehr zum Thema: Immobilien kaufen oder mieten?).

Wer seine Immobilie vermietet, kann mit den Mieteinnahmen die Nebenkosten begleichen. Die Kosten einer Modernisierung können sogar mithilfe einer Mieterhöhung gerechtfertigt und beglichen werden.