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Rentenpunkte erwerben – Wie können angehende Rentner die gesetzliche Rente aufstocken?

Rentenpunkte erwerben
Rentenpunkte erwerben - Wie können angehende Rentner die gesetzliche Rente aufstocken? - Bild: © PantherMedia / ljsphotography / Medien-Nr. B49916387

Von der klassischen Ausbildung über ein Studium bis hin zur Kindererziehung. Es gibt viele Phasen des Lebens, in denen kein Geld in die Rentenversicherung eingezahlt wird. Allerdings besteht die Möglichkeit, erforderliches Geld in der Rentenkasse nachzuzahlen und dadurch Rentenpunkte zu erwerben. Doch wie funktioniert dieses System?

Altersarmut ist ein großes Problem

Das Thema Geldanlage zaubert vielen Menschen Sorgenfalten aufs Gesicht.

Niedrige Zinssätze und drohende Altersarmut sind Probleme, welche die Menschen bewegen.

Eine Option für eine finanzielle Absicherung ist eine Investition in die gesetzliche Rente. Einerseits ist das Geld der gesetzlichen Rente gut geschützt. Andererseits profitieren Hinterbliebene ebenfalls von den Vorteilen der gesetzlichen Rentenversicherung. Diese Nachzahlungen sind besonders gut für drei verschiedene Szenarien geeignet.

Altersarmut
Altersarmut ist ein großes Problem – Bild: © PantherMedia / matej kastelic / Medien-Nr. 27128700

Erstes Szenario: Früher Renteneintritt

Wer bereits vor dem Erreichen der regulären Altersgrenze in den Ruhestand übergehen möchte, muss für den Erhalt der Rente in aller Regel massive Abschläge akzeptieren.
Um nicht mit diesen Abschlägen leben zu müssen, können angehende Rentner diese Abschläge jedoch über Sonderzahlungen partiell oder komplett ausgleichen. Diese Möglichkeit besteht ab einem Alter von 50 Jahren. Interessant ist diese Option unter anderem für Mitarbeiter großer Konzerne, die eine hohe Abfindung erhalten haben. Die Unternehmen bieten diesbezüglich sogar häufig eine Rentenberatung an, damit der Rentenbezug für Arbeitnehmer so optimal wie möglich ausfällt.

Zweites Szenario: Zeiträume für die Kindererziehung

Außerdem können Rentenanwärter Nachzahlungen für Zeiträume vornehmen, die mit Kindererziehungszeiten in Verbindung stehen. Allerdings besteht diese Option seit August 2010 ausschließlich für Personen, die schon vor dem Jahr 1955 geboren sind.

In aller Regel werden die Kindererziehungszeiten für Personengruppen angerechnet, die hinsichtlich der Regelaltersrente eine notwendige Mindestversicherungszeit von rund fünf Jahren erfüllt haben.

Dennoch sind vor allem viele Frauen nicht in der Lage, diese Bedingungen noch im höheren Alter zu erfüllen. Um etwaig bestehende Versicherungslücken zu schließen und Anforderungen an die Wartezeit zu erfüllen, können Betroffene freiwillige Beitragsnachzahlungen vornehmen. Allerdings müssen festgelegte Fristen für eine Nachzahlung berücksichtigt werden.

Zeiträume für die Kindererziehung
Außerdem können Rentenanwärter Nachzahlungen für Zeiträume vornehmen, die mit Kindererziehungszeiten in Verbindung stehen – Bild: © PantherMedia / Arne Trautmann / Medien-Nr. 25861398

Drittes Szenario: Nachzahlungen für Ausbildungszeiten

Die dritte Option für Nachzahlungen bezieht sich auf Ausbildungszeiten. Zumeist sind diese Nachzahlungen jedoch nur vor Vollendung des 45. Lebensjahres möglich.

Worauf bei den Ausbildungszeiten achten?

Eine Ausbildung beschränkt sich nicht nur auf das Studium, sondern zugleich auf schulische Ausbildungen wie das Abitur. Allerdings ist es nicht möglich, Nachzahlungen für die ersten acht Ausbildungsjahre ab dem 17. Lebensjahr vorzunehmen. Deshalb ist diese Option frühestens für die Zeit ab dem 25. Lebensjahr möglich.

Außerdem haben Rentenanwärter die Möglichkeit, für Ausbildungszeiten vom 16. bis 17. Lebensjahr Beiträge freiwillig einzuzahlen.

Die Einzelfälle entscheiden darüber, inwiefern eine Nachzahlung überhaupt empfehlenswert ist. Ganz gewiss profitieren Langzeitstudenten von der Option, die gesetzliche Rente durch die Nachzahlung aufzubessern. Nachzahlungen werden jedoch auch nur für die Zeiten angeboten, für die nicht bereits Rentenbeiträge bezahlt wurden.
Wer parallel zum Studium schon einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung nachging, kann für diese Zeiten nicht noch im Nachhinein Beiträge entrichten.

Rentenpunkte erwerben: Wie funktioniert das System?

Wer eine Nachzahlung vornehmen möchte, reicht einen formalen Antrag bei der Deutschen Rentenversicherung ein. Die Nachzahlungen erfolgen entweder über einen Betrag oder ratenweise.
Aktuell können Rentenanwärter pro Jahr Mindestbeträge von 1.004 Euro bis hin zu einem Maximum 15.847 Euro einzahlen. Diese Summe entspricht einem versicherten Einkommen von 450 bis zu 7.100 Euro je Monat. Allerdings können die nachfolgend aufgeführten Werte jederzeit angepasst werden.

Antrag bei der Deutschen Rentenversicherung
Wer eine Nachzahlung vornehmen möchte, reicht einen formalen Antrag bei der Deutschen Rentenversicherung ein – Bild: © PantherMedia / stokkete / Medien-Nr. B142170042

Um wie viel Euro erhöht sich die Rente?

Zahlen Rentenanwärter insgesamt 1.004 Euro bzw. 84 Euro monatlich an die Rentenversicherung, erhalten sie im Nachhinein monatlich 4,55 Euro mehr Rente. Wer die Höchstsumme von 15.847 Euro bzw. 1.320 Euro pro Monat bezahlt, erhält eine monatliche Zusatzrente von 71,81 Euro. Möchten Steuerzahler freiwillige Beiträge gemäß dem aktuell jährlichen Durchschnittsgehalt von 40.551 Euro einzahlen, entrichtet jährlich 7.542 Euro bzw. 628 Euro je Monat. Für diese Beträge winkt ein sogenannter Entgeltpunkt, der in alten Bundesländern derzeit einen Wert von 34,19 Euro hat.

Vor den Nachzahlungen beraten lassen

Gern sind die Mitarbeiter in Auskunfts- und Beratungsstellen der Deutschen Rentenversicherung Bund in Berlin bereit, alle Interessenten kostenfrei über unterschiedliche Optionen der Beitragsnachzahlung zu beraten.

Entsprechende Termine können online vereinbart werden.

Wer ergänzend Optimierungsberechnungen für die günstige Gestaltung einer Nachzahlung durchführen lassen möchte, kann sich an unabhängige und zugelassene Rentenberater wenden. Diese Dienstleister stellen den Service jedoch in Rechnung.