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Kosten für eine Nasen OP – Wann zahlt die Krankenkasse?

Nasen OP
Kosten für eine Nasen OP - Wann zahlt die Krankenkasse? - Bild: © zinkevych #152629354 – stock.adobe.com

Wer mit seinem eigenen Körper unzufrieden ist, leidet schlimmstenfalls an psychischen Problemen und starken Missempfindungen. Die stetige Unzufriedenheit mit sich selbst bewegt viele Menschen dazu, sich einer plastisch-chirurgischen Behandlung zu unterziehen. Dennoch lassen sich viele Betroffene eine längere Bedenkzeit, ob sie diesen Schritt tatsächlich wagen möchten.

Zudem darf er Kostenfaktor nicht unterschätzt werden. Schließlich muss man sich die chirurgischen Eingriffe auch leisten können.

Eine Kostenübernahme nur bei medizinischer Indikation

Die Krankenkasse übernimmt die Eingriffe der plastisch-ästhetischen Chirurgie nur bei entsprechender medizinischer Notwendigkeit. Diese medizinische Indikation liegt vor, wenn der Patient ohne die Operation unter Umständen noch nicht einmal in der Lage ist, den normalen Alltag zu bestreiten. Dieser Fall liegt beispielsweise bei auftretenden psychischen Problemen vor, die das Leben der Patienten stark einschränken. Entsprechende medizinische Indikationen werden von einem Arzt diagnostiziert, der daraufhin den Antrag auf Kostenübernahme bei der jeweiligen Krankenkasse einreicht.

Somit beginnt eine gewünschte Kostenübernahme einer Nasen OP durch die Krankenkasse mit einem Informationsgespräch beim behandelnden Mediziner, der über unterschiedliche Optionen der Behandlung Rede und Antwort steht. Zudem besitzen die Ärzte den nötigen Sachverstand, um klassische physische Erscheinungen von krankhaften Formen zu differenzieren und im Bedarfsfall entsprechende Schritte einzuleiten.

Welche Maßnahmen sind für eine Kostenübernahme für eine Nasen OP erforderlich?

Im Regelfall ist der Antrag des Arztes jedoch nicht ausreichend, wenn auf dem Dokument die medizinische Notwendigkeit des operativen Eingriffs attestiert wird.

Zumeist bedarf der Antrag ebenfalls eines zusätzlichen Gutachtens über den zur Krankenkasse gehörigen medizinischen Dienst.

Die Beurteilung dieses medizinischen Dienstes ist die finale Instanz und bildet somit die Bewertungsbasis für eine Übernahme oder Ablehnung der Kosten. Diese Entscheidung wird von Einzelfall zu Einzelfall unter Berücksichtigung individueller Vorgaben durch die Krankenkasse getroffen. Gelten psychische Probleme als Basis des Antrags auf Kostenübernahme, muss die Krankenkasse ein psychologisches Gutachten einfordern. Aus diesem Dokument muss eindeutig hervorgehen, dass die operative Behandlung des Patienten tatsächlich notwendig ist.

Nasen OP - plastisch-ästhetischen Eingriff
In aller Regel zahlt die Krankenkasse die Kosten für einen plastisch-ästhetischen Eingriff nicht – Bild: © Syda Productions #116331302 – stock.adobe.com

Welche Operationen bezahlt die Krankenkasse nicht?

In aller Regel zahlt die Krankenkasse die Kosten für einen plastisch-ästhetischen Eingriff nicht. Schließlich liegt in vielen Fällen ein eindeutiger Sachverhalt diesbezüglich vor, dass die Nasenoperation einen rein kosmetischen Zweck verfolgt.

Beispielsweise müssen Mitglieder einer Krankenkasse keinesfalls auf eine Kostenübernahme hoffen, um einfache Alterserscheinungen wie Falten und Haut zu korrigieren. Dementsprechend genügt es nicht, wenn Patienten und Patienten schlichtweg unzufrieden mit einem ihrer Körperteile sind. Erschwerend kommt hinzu, dass Betroffene auch bei einer medizinisch notwendigen Indikation nicht zwangsläufig auf eine Übernahme-Garantie bestehen dürfen.

Wann tragen Krankenkassen die Kosten für eine Nasen OP?

Wie bereits erwähnt, zahlt die Krankenkasse in der Regel die Operationskosten für einen medizinisch notwendigen Eingriff.

Dennoch ist es für Patienten und Patientinnen nicht immer einfach nachvollziehbar, ob im Einzelfall eine medizinische Indikation vorliegt oder nicht.

So ist eine schiefe Nase, die den Antragstellern optisch missfällt, kein Grund für eine Kostenübernahme durch Krankenkassen. Verursacht die schiefe Nasenscheidewand jedoch starke Atemprobleme oder eine erhöhte Anfälligkeit gegenüber Infektionen dieses Körperteils, erklärt sich die Krankenkasse zumeist mit der Kostenübernahme einverstanden.

Die Kosten anteilig übernehmen

Zum Teil ist es auch möglich, dass Krankenkassen nur einen Teil der Operationskosten übernehmen. Dieser Einzelfallentscheidung liegt ebenfalls die Entscheidung der Krankenkasse unter Einbeziehung der Tarifleistungen der Krankenversicherung zugrunde. Die Mühen um eine Kontaktaufnahme beim jeweiligen Versicherungsunternehmen lohnen sich in jedem Fall. Schließlich belaufen sich die Kosten für eine Nasen OP schnell auf mehrere tausend Euro.

Räumt die Kasse zumindest eine partielle Kostenerstattung ein, wirkt sich diese Unterstützung schon maßgeblich auf den eigenen Geldbeutel aus. Beispielsweise ist es durchaus möglich, dass ein kosmetischer Eingriff mit einer medizinisch notwendigen Maßnahme kombiniert wird. In diesem Fall sind die Kosten für die kosmetischen Anpassungen zumeist überschaubar. Bereits deshalb ist es empfehlenswert, die Aussichten auf eine Kostenübernahme im Vorfeld individuell zu überprüfen.