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Pflanzen pflücken – Was ist erlaubt?

Pflanzen pflücken
Pflanzen pflücken – Was ist erlaubt? - Bild: © Emanuel #341352545 – stock.adobe.com

Blühende Blumen und andere Pflanzen beispielsweise in Parks oder auf Wiesen wirken schön und verlocken einen dazu, sie zu pflücken. Ein Blumenstrauß für das Wohnzimmer, Pilze oder Kräuter für die Küche – fast jeder hat bestimmt schon einmal etwas aus der Natur gepflückt und mit nach Hause genommen. Doch ist es überhaupt erlaubt, Pflanzen zu pflücken und was gilt es dabei zu beachten?

Dürfen Pflanzen gepflückt werden?

Laut dem Artenschutzrecht ist es grundsätzlich in Deutschland verboten wilde Pflanzen zu pflücken. Das deutsche Artenschutzrecht unterscheidet dabei zwischen dem allgemeinen und dem besonderen Artenschutz. Der allgemeine Artenschutz gilt für alle Pflanzenarten und verbietet grundsätzlich die Entnahme von Pflanzen.

Von diesem Grundsatz gibt es allerdings eine Ausnahme, durch die das Pflücken von Pflanzen in geringen Mengen für den persönlichen Bedarf geduldet wird.

Nicht erlaubt ist es, Blumen und andere Pflanzen ohne einen vernünftigen Grund zu pflücken. Es ist also verboten Pflanzen abzupflücken und diese dann wegzuwerfen. Dies gilt allerdings nur für Pflanzen, die dem allgemeinen Artenschutz unterliegen.

Einige Pflanzenarten unterliegen dem besonderen Artenschutz und dürfen nicht gepflückt werden. Dazu gehören unter anderem:

  • Schachblume
  • Narzisse
  • Nelke
  • Tulpe
  • Arnika
  • Krokusse

In Naturschutzgebieten und Gebieten mit Betretungsverbot ist es grundsätzlich nicht gestattet Blumen und andere Pflanzen zu pflücken. Auch in öffentlichen Parkanlagen dürfen Pflanzen nicht gepflückt werden. Die Parkanlagen gehören der Stadt oder der Gemeinde und somit sind auch die Pflanzen dort im Besitz der Stadt bzw. der Gemeinde. Das Pflücken und die Mitnahme von Pflanzen dort stellt eine Sachbeschädigung dar und kann zu einer Anzeige sowie einer Schadenersatzforderung führen.

Blumen pflücken
Blumen dürfen nur zum Eigenbedarf gepflückt werden – Bild: © jarafoti #105280529 – stock.adobe.com

Wie viel darf gepflückt werden?

Blumen dürfen nur zum Eigenbedarf gepflückt werden. Dafür gibt es die sogenannte „Handstraußregelung“, die besagt, dass nur so viele Blumen gepflückt werden dürfen, wie ein Handstrauß, der noch zwischen Zeigefinger und Daumen gegriffen werden kann. Das Pflücken der Blumen für gewerbliche Zwecke ist verboten.

Für Beeren, Pilze und andere, für den Verzehr geeignete, Pflanzen gilt Ähnliches: Für den Verkauf dürfen keine Pflanzen gepflückt werden, aber einige Beeren auf dem Spaziergang zu essen oder Pilze für die Zubereitung einer Mahlzeit mitzunehmen, ist gestattet. Gepflückt werden sollte allerdings mit Vorsicht. Es sollten möglichst keine einzelnen Zweige oder Büsche kahl gepflückt werden, da sich die Pflanzen ansonsten nicht so schnell erholen können. Zudem sollte darauf geachtet werden, die Äste, Blätter und Blüten nicht zu knicken oder abzureißen.

Welche Strafen drohen bei Missachtung des Blumenpflückverbots?

Werden Blumen oder andere Pflanzen im Park gepflückt und mitgenommen, stellt das eine Straftat dar, denn es handelt sich um Diebstahl, da sich der Park im Besitz der Stadt befindet. In der Regel wird allerdings von einer Anzeige abgesehen, sofern der Schadenswert geringer als 25 Euro ist. Auf privaten Grundstücken ist das Pflücken ebenfalls verboten und es kann zu einer Anzeige und einer Schadenersatzforderung kommen. Dabei sollte beachtet werden, dass sich Wälder oder Wiesen häufig im Privatbesitz befinden.

In Naturschutzgebieten oder geschützten Wäldern kann das Pflücken oder Beschädigen von Pflanzen eine Strafe in Höhe von bis zu 50.000 Euro mit sich bringen.

In vielen Wäldern ist es allerdings erlaubt bis zu einem Kilogramm Pilze pro Person zu sammeln. Dabei sollte man auf die Regelungen des jeweiligen Bundeslands achten.

Das sollte beim Pflücken beachtet werden

  • Nur pflücken, was bekannt ist
    Viele Pflanzen stehen unter Artenschutz und dürfen nicht gepflückt werden. Daher sollte man genau wissen, um welche Pflanze es sich handelt und ob sie geschützt ist, bevor sie gepflückt wird. Außerdem gibt es auch viele giftige Pflanzen. Vor allem bei Pilzen und auch bei Bärlauch droht Verwechslungsgefahr, sodass eventuell versehentlich ein giftiger Pilz oder anstelle des Bärlauchs das giftige Maiglöckchen gepflückt wird.
  • Vorsichtig mit der Natur umgehen
    Es sollte darauf geachtet werden, auf den Pfaden zu bleiben und nicht auf Pflanzen zu treten. Zudem sollte man sich möglichst leise verhalten, um Tiere nicht zu stören. Auch sollten Pflanzen nicht mitsamt der Wurzel einfach ausgerissen werden, da sie dann nicht mehr nachwachsen können. Am besten ist es, die Pflanzen oberirdisch abzubrechen oder mit einer Schere abzuschneiden.
  • An verschiedenen Orten pflücken
    Es sollte vermieden werden ganze Sträucher oder Büsche leer zu pflücken und eine Art komplett von einem Standort abzuernten. Viele Tiere fressen die Pflanzen ebenfalls gerne und haben dann an dem Standort keine Nahrung mehr. Daher ist es besser an mehreren Orten jeweils ein bisschen zu pflücken.