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Tariferhöhung bei Mobilfunk und Internet – Was tun?

Tariferhöhung bei Mobilfunk und Internet
Tariferhöhung bei Mobilfunk und Internet – Was tun? - Bild: © Pormezz #447628520 – stock.adobe.com

Von Kurznachrichten über Gesprächsminuten bis hin zu Datenvolumen und Grundgebühr: Handyverträge regeln detailliert, wie viel Geld Kunden bezahlen müssen. Kündigen Internet- und Mobilfunkanbieter eine Preiserhöhung an, müssen zahlende Kunden die finanziellen Anforderungen keinesfalls einfach akzeptieren.
Wie ein Mitarbeiter der Verbraucherzentrale NRW betont, müssen sich Anbieter an geschlossene Verträge halten.

Abweichungen sind nur begrenzt gestattet

Abweichungen sind zwar nicht generell ausgeschlossen, jedoch nur in Grenzen möglich. Diese Anpassungen sind nach Aussagen der Verbraucherschützer gerechtfertigt, falls wirksame Klauseln für eine Preisanpassung gültig sind.

Der finanzielle Spielraum ist nicht nach Belieben frei anpassbar. Stattdessen müsste die jeweilige Klausel Umfang sowie Begründungen für die Preiserhöhung konkret definieren.

Ein Altvertrag einschließlich unwirksamer Anpassungsklauseln erlaubt deshalb nicht einfach eine stillschweigende Abänderung. Diese Regelung betrifft ebenfalls einseitige Anpassungen aus vergangener Zeit.
Präsentieren die Dienstleister neue Preise, dürfen die Verträge dennoch nicht automatisch gekündigt werden. Ein sogenanntes Sonderkündigungsrecht wird nicht akzeptiert. In dem Fall haben Kunden das Recht, auf vereinbarte Bedingungen zu bestehen.

Abweichungen sind nur begrenzt gestattet
Ein Altvertrag einschließlich unwirksamer Anpassungsklauseln erlaubt deshalb nicht einfach eine stillschweigende Abänderung – Bild: © cunaplus #238973414 – stock.adobe.com

Stillschweigen als Zustimmung

Reagieren zahlende Kunden jedoch nicht auf angekündigte Änderungen, besteht die Gefahr, dass die Internet- und Mobilfunkanbieter ein Stillschweigen als Zustimmung bewerten. Dieses Verhalten – eine sogenannte fiktive Zustimmung – ist möglicherweise in den AGB hinterlegt. In der Situation ist nicht juristisch geklärt, ob und inwiefern die Vorgehensweise mit dem aktuellen Gesetz vereinbar wäre.

Bei einer fehlenden oder unwirksamen Anpassungsklausel sind Anbieter auf die Zustimmung ihrer Klientel angewiesen. Widersprechen die Kunden der vertraglichen Änderung, müssten diese den Vertrag kündigen. Allerdings ist es unter diesen Voraussetzungen erforderlich, die Vereinbarung selbst zu kündigen.

Erleichterungen durch das Telekommunikationsgesetz

Vermutlich sind Verbraucher derartigen Situationen jedoch eher selten ausgesetzt. Ab Anfang Dezember 2021 tritt das neue Telekommunikationsgesetz in Kraft, das als Schutz vor einseitigen Preisanpassungen eingesetzt werden soll. Dieses Gesetz beinhaltet beispielsweise ein fristloses Kündigungsrecht. Auf dieses Recht können Kunden bestehen, falls Änderungen rein administrativ oder nachteilig für Kunden sind.

In vielen Fällen ist eine angekündigte Preisänderung jedoch eine gute Gelegenheit, um sich auf dem Tarifmarkt nach neuen Offerten umzusehen.

Häufig ist es üblich, dass veraltete Internettarife kostenintensiver und langsamer sind. Größere Internetanbieter versuchen verstärkt, Neukunden über lukrative Rabatte zu gewinnen. Deshalb bezahlen Bestandskunden ab dem dritten Vertragsjahr zumeist wesentlich mehr als Neukunden.

Telekommunikationsgesetz
Erleichterungen durch das Telekommunikationsgesetz – Bild: © burdun #238087514 – stock.adobe.com

Laufzeitverträge sind nicht für jedermann geeignet

Bei einem Handyvertrag sollten potentielle Kunden deshalb hinterfragen, inwiefern ein Laufzeitvertrag überhaupt als ratsam erscheint. Prepaid-Tarife versprechen maximale Flexibilität und räumen zudem maximale Kontrolle über Telefonkosten ein. Deshalb sind Prepaid-Tarife für Gelegenheitsnutzer oder Kinder eine besonders gute Wahl.

Wer allerdings regelmäßig zum Smartphone greift, trifft mit einem Laufzeitvertrag über einen Zeitraum von mindestens zwei Jahren eine gute Wahl. Diese Empfehlung betrifft ebenfalls potentielle Kunden, die gern die aktuellsten Smartphones besitzen. Sogenannte subventionierte Handys erhalten Kunden generell nur bei einer Vertragslaufzeit von 24 Monaten. Partiell profitieren deshalb auch nur Vertragskunden von neuen Technologien. Wer sich im Bedarfsfall einen repräsentativen Überblick über Tarife für Internet und Mobilfunk erschaffen möchte, sollte neue Angebote über Vergleichsportale einholen.