Einkommensteuerreform mit Entlastungen für Menschen mit geringem Einkommen und Familien

Anfang September 2026 hat das Bundeskabinett den Entwurf des Einkommenssteuerreformgesetzes 2027 beschlossen. Familien und Menschen mit geringem Einkommen werden entlastet. Das Entlastungsvolumen soll in zwei Stufen bis 2028 erreicht werden.
Reform der Einkommenssteuer bereits Anfang Juli 2026 beschlossen
Die Regierungsparteien CDU, CSU und SPD hatten bereits Anfang Juli 2026 im Koalitionsausschuss die Reform der Einkommenssteuer beschlossen. Der Grundfreibetrag, bis zu dem keine Steuern gezahlt werden müssen, steigt an.
Die Koalition will den Steuertarif im Bereich zwischen rund 17.800 und 70.600 Euro zu versteuerndem Einkommen leicht abflachen.
Arbeitnehmer haben mehr Geld auf ihrem Konto, da die einzelnen Steuersätze erst bei höheren Verdiensten greifen.
Die Reform soll jährliche Entlastungen von ungefähr zehn Milliarden Euro bringen. Das volle Entlastungsvolumen soll bis 2028 in zwei Stufen erreicht werden. Eine Gegenfinanzierung ist durch eine höhere Steuerbelastung von sehr hohen Einkommen vorgesehen.

Veränderungen bei Grundfreibetrag und Spitzensteuersatz
Die Einkommenssteuer wird nicht direkt vom Bruttolohn, sondern vom zu versteuernden Einkommen erhoben. Das zu versteuernde Einkommen wird ermittelt, indem vom Bruttolohn Freibeträge und absetzbare Ausgaben abgezogen werden.
Der Grundfreibetrag, bis zu dem keine Steuern erhoben werden, liegt aktuell bei 12.348 Euro. Er steigt 2027 auf 12.564 Euro und 2028 auf 12.900 Euro. Damit bleibt ein größerer Teil des Einkommens steuerfrei. Die steuerliche Belastung wird für viele Steuerzahler geringer.
Für das Einkommen, das den Grundfreibetrag überschreitet, gelten verschiedene Steuersätze, abhängig vom zu versteuernden Einkommen. Mit steigendem steuerpflichtigem Einkommen steigt die Besteuerung. Gegenwärtig gilt ein Spitzensteuersatz von 42 Prozent. Er greift künftig erst bei einem zu versteuernden Einkommen ab 70.600 Euro. Aktuell greift er bei 69.879 Euro.

Gegenfinanzierung durch die Reichensteuer
Die Gegenfinanzierung der Steuerreform soll durch die Reichensteuer erfolgen. Vorgesehen ist ein Aufsplittung. Der Steuersatz von 45 Prozent soll ab 2027 bereits ab einem zu versteuernden Einkommen von 250.000 Euro greifen. Bislang gilt er ab 277.826 Euro.
Ab dem 1. Januar 2027 soll eine Superreichensteuer von 47 Prozent als höchster Einkommenssteuersatz eingeführt werden.
Er gilt ab einem zu versteuernden Einkommen von 280.000 Euro.
Die Reform sieht Verbesserungen beim Arbeitnehmer-Pauschbetrag vor. Er liegt aktuell bei 1.230 Euro und steigt ab dem 1. Januar 2027 auf 1.430 Euro. Für Arbeitnehmer bedeutet das, dass sie automatisch 200 Euro mehr Werbungskosten steuerlich geltend machen können.
Nachweise müssen dafür nicht eingereicht werden. Unterschreiten die Werbungskosten den Arbeitnehmerpauschbetrag, profitieren Arbeitnehmer automatisch von der höheren steuerlichen Entlastung.
Für steuerfreie Zuschläge auf Sonn- und Feiertagsarbeit wird aktuell ein Grundlohn bis zu 50 Euro pro Stunde berücksichtigt. Er steigt ab dem 1. Januar 2027 auf 75 Euro pro Stunde. Die Grenze für Nachtarbeit bleibt bei 50 Euro pro Stunde. Beschäftigte mit einem höheren Einkommen können von ihren Zuschlägen künftig mehr behalten.
Kürzungen gelten ab dem 1. Januar 2027 beim Handwerkerbonus. Bislang können 20 Prozent der Aufwendungen, maximal 1.200 Euro, steuerlich geltend gemacht werden. Künftig sind es nur noch 15 Prozent, was maximal 900 Euro entspricht.

Verbesserungen für Familien mit Kindern
Für Familien mit Kindern bringt die Reform gleich mehrere Verbesserungen. Der Kinderfreibetrag liegt aktuell bei 3.414 Euro je Elternteil. Er steigt 2027 auf 3.564 Euro pro Elternteil. Der Betreuungs- und Erziehungs- beziehungsweise Ausbildungsfreibetrag liegt auch 2027 bei 2.928 Euro.
Der Kinderfreibetrag soll 2028 nochmals steigen. Er erhöht sich pro Elternteil auf 3.654 Euro.
Das Kindergeld soll in zwei Stufen steigen. Aktuell liegt es bei monatlich 259 Euro pro Kind. Es steigt 2027 auf monatlich 267 Euro pro Kind und 2028 auf monatlich 272 Euro pro Kind.
Mögliche Einsparungen für Steuerpflichtige
Unter Berücksichtigung der Gegenfinanzierung bringt die Steuerreform im Kassenjahr 2027 Steuerminderungen von ungefähr 4,5 Milliarden Euro. Im Jahr 2028 können die Steuerminderungen bei 6,0 Milliarden Euro liegen.
Im Folgejahr ist mit Steuerminderungen von 5,7 Milliarden Euro zu rechnen.
Bei voller Wirkung der Steuerreform kann eine berufstätige Familie mit zwei Kindern und einem zu versteuernden Gesamteinkommen von 60.000 Euro im Jahr 2028 mit einer Entlastung von mehr als 600 Euro rechnen.
Kritik an der Steuerreform
Die Einkommenssteuerreform steht in der Kritik, da es für die sogenannte kalte Progression keinen zusätzlichen Ausgleich gibt. Nominale Gehaltserhöhungen werden durch die Steuerprogression und die Wirkung der Inflation teilweise aufgezehrt.





