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Eine Umschulung beantragen – so funktioniert’s!

Umschulung beantragen
Eine Umschulung beantragen - so funktioniert's! - Bild: © DOC RABE Media #49780717 – stock.adobe.com

Einen beruflichen Neustart wagen? Diese Entscheidung fällt vielen Arbeitgebern gewiss nicht leicht. Doch häufig gibt es nach vielen absolvierten Arbeitsjahren gar keine andere Möglichkeit, als noch einmal von vorn anzufangen. Möglicherweise kann der bisher gelernte Job überhaupt nicht mehr ausgeübt werden. Was tun, wenn die Arbeit krank macht? Von dieser Situation kann jeder betroffen sein. Ein unerwarteter Unfall, eine schwere Erkrankung oder psychische Beschwerden wie ein Burn-Out können Menschen so stark beeinträchtigen, dass ein beruflicher Neuanfang unerlässlich ist.

Einige Berufsbilder verändern sich aufgrund moderner Technologien im Laufe der Zeit so sehr, dass ein Wechsel in ein anderes Berufsfeld ebenfalls unumgänglich ist. Umschulungen sind eine gute Möglichkeit, andere Berufsbilder zu erschließen und völlig neue Tätigkeitsfelder kennenzulernen. Doch in dieser Situation sind die meisten Betroffenen auf finanzielle Unterstützung durch den Staat angewiesen.

Wann kommt eine Umschulung in Betracht?

Eine Umschulung ist nicht immer die beste Entscheidung. Mangelt es an Kenntnissen für den aktuellen Job oder den nächsten Schritt auf der Karriereleiter, ist eine gezielte Weiterbildung die bessere Wahl. Eine Umschulung empfiehlt sich hingegen dann, wenn Betroffene eine neue berufliche Tätigkeit erlernen möchten oder müssen.
Die nachfolgenden Situationen führen häufig zu der Entscheidung, eine Umschulung anzustreben:

  • veränderte Lebenssituation
  • bereits erlernter Beruf ist nicht mehr gefragt oder wurde durch Automatisierung verdrängt
  • psychische oder physische Erkrankung erzwingt einen Berufswechsel
  • bisheriger Job kann aufgrund gesundheitlicher Einschränkungen nicht mehr ausgeübt werden
  • nach einer längeren beruflichen Auszeit wie der Elternzeit ist keine Anstellung mehr im bisherigen Beruf möglich; eventuell hat sich Berufsfeld in dieser Zeit besonders stark verändert
  • persönliche Nichteignung für den gewählten Beruf
  • Wunsch, einen neuen beruflichen Weg zu gehen

Möglicherweise treffen sogar mehrere Situationen aufeinander. Wer eine Umschulung aus rein persönlichen Gründen anstrebt, muss damit rechnen, dass ein Antrag auf staatliche Hilfe für die Umschulung abgelehnt wird.

Umschulung - neue berufliche Tätigkeit erlernen
Eine Umschulung empfiehlt sich hingegen dann, wenn Betroffene eine neue berufliche Tätigkeit erlernen möchten oder müssen – Bild: © F8studio #142781697 – stock.adobe.com

Voraussetzungen für die Beantragung einer Umschulung

Wer hierzulande eine Umschulung beantragen möchte, muss bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Deshalb sollten nachfolgende Voraussetzungen gewährleistet werden:

  1. Mindestalter: 18 Jahre
  2. drohende oder schon bestehende Arbeitslosigkeit
  3. begonnene bzw. abgeschlossene Berufsausbildung
  4. gute Deutschkenntnisse (Niveaustufe hängt von individuellen Anforderungen ab)
  5. gute Jobchancen im neuen angestrebten Beruf
  6. individuelle Begründung für Arbeitswechsel, beispielsweise drohender Tätigkeitsverlust durch Automatisierung, Unfall oder Erkrankung)

Einzelne Schritte für die Beantragung der Umschulung

Bei der Arbeitsagentur stehen Sachbearbeiter zur Verfügung, mit denen Betroffene Gesprächstermine vereinbaren können. Diese Experten sind die richtigen Ansprechpartner, um sich über die aktuelle Situation zu informieren oder Gründe für den Umschulungs-Wunsch zu formulieren.

Für eine entsprechende Vorbereitung ist es sinnvoll, bereits im Vorfeld zutreffende oben aufgeführte Gründe auszuwählen.

Diese Begründungen erhöhen die Chance, tatsächlich eine Umschulung bewilligt zu bekommen. Falls der Sachbearbeiter der Umschulung zustimmt, kann auch schon ein schriftlicher Antrag auf Umschulung gestellt werden. Bei einer offiziellen Bewilligung des Umschulungsantrags finanziert der Staat die Maßnahme garantiert. Diese Finanzierung erfolgt zumeist über einen Bildungsgutschein. Damit steht der Umschulung nichts mehr im Wege.

Die Ausgangssituation als wichtige Grundlage

Die Ausgangssituation entscheidet zudem darüber, inwiefern ein Anrecht auf eine bezahlte Umschulung besteht. Rechtliche Ansprüche für die Kostenübernahme bestehen dennoch nicht. Deshalb hat kein Arbeitgeber hierzulande die Garantie, tatsächlich die Zusage für eine Finanzierung zu erhalten. Somit liegt immer eine Einzelfallentscheidung der Sachbearbeiter der Agentur für Arbeit vor. Es ist also auch nicht auszuschließen, dass Umschulungsanträge abgelehnt werden. Zumeist genügt es nicht, den bisherigen Job einfach nicht mehr ausüben zu wollen.

Besteht der Wunsch zur Umschulung aufgrund einer Krankheit, ist es beispielsweise notwendig, ärztliche Bescheinigungen nachzuweisen. Die Chancen für die Zusage zur Unterstützung einer Umschulung erhöhen sich deshalb deutlich, wenn überzeugende triftige Gründe vorliegen. Wird der Antrag dennoch abgelehnt, lohnt sich ein Widerspruch. Antragsteller sollten kontrollieren, inwiefern bereits präsentierte Gründe für eine Umschulung sinnvoll ergänzt oder besser formuliert werden können. Möglicherweise kommt für die finanzielle Förderung der Umschulung ebenfalls ein anderer Kostenträger in Betracht.

Umschulung - Voraussetzungen
Die Chancen für die Zusage zur Unterstützung einer Umschulung erhöhen sich deshalb deutlich, wenn überzeugende triftige Gründe vorliegen – Bild: © Andrey Popov #377560319 – stock.adobe.com

Die wichtigsten Kostenträger für eine Umschulung

Die Beantragung einer Kostenübernahme ist sinnvoll, um für die Umschulung und den Lebensunterhalt selbst aufkommen zu können. Der richtige Ansprechpartner ist in diesem Fall das zuständige Arbeitsamt. Trägt die Agentur für Arbeit die Kosten für die Umschulung nicht, kommen eventuell Alternativen in Betracht. Nachfolgende Kostenträger stehen zur Wahl:

  • Jobcenter / Arbeitsagentur
  • Rentenversicherung (bei berufsbedingten Erkrankungen)
  • Unfallversicherung / Berufsgenossenschaft (bei Wegeunfall, Arbeitsunfall oder Berufskrankheit)

Kostenübernahme bei Umschulungen

Übernimmt einer dieser Kostenträger die Finanzierung für die Umschulung, muss noch immer die Frage über die Begleichung der Lebenshaltungskosten gestellt werden.

Deshalb tragen die meisten Kostenträger nicht nur die Umschulungskosten, sondern zugleich den finanziellen Aufwand für anfallenden Unterhalt sowie das Fahrgeld.

Mit dieser finanziellen Unterstützung fällt es Betroffenen in aller Regel leichter, sich voll und ganz auf die Umschulung zu konzentrieren und sich keine Sorgen über die Finanzierung des Lebensunterhalts zu machen.

Wie lange dauert eine Umschulung an?

Eine Umschulung ist eine umfassende Vorbereitung auf eine neue berufliche Herausforderung. Deshalb dauern Umschulungen in den meisten Fällen insgesamt zwei Jahre an. Allerdings sind zukünftige Tätigkeiten sowie bereits vorhandene Kenntnisse ausschlaggebende Faktoren für die genaue Dauer der Umschulung. Die Umschulungen gelten als vollwertige Ausbildungen, da die Umschüler im Rahmen der Maßnahme einen anerkannten Berufsabschluss erwerben. Deshalb ist eine Umschulung vor allem für die Arbeitnehmer sinnvoll, die bislang noch keinen anerkannten Berufsabschluss haben. Ein anerkannter Berufsabschluss rentiert sich auf dem Arbeitsmarkt langfristig und bildet die Grundlage für eine sichere nachhaltige Beschäftigung.

Gut zu wissen: Eine Umschulung lohnt sich nicht nur für das weitere Berufsleben. Nach bestandener Abschlussprüfung bezahlt der Staat jedem Umschüler eine Weiterbildungsprämie von 2.500 Euro. Eine Voraussetzung für die Bezahlung dieser Prämie ist allerdings, dass die Umschulung durch das Arbeitsamt oder Jobcenter finanziell gefördert wurde.