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Neues EU-Energielabel – Das hat sich geändert

Neues EU-Energielabel
Neues EU-Energielabel – Das hat sich geändert – Bild: © Oleksandr Delyk #312230725 – stock.adobe.com

Seit dem ersten März gibt es ein neues EU-Energielabel für Elektrogeräte. Mit den Rechtsvorschriften zu Energielabels soll die Energieeffizienz der Geräte verbessert werden. Die Energielabels enthalten klare Angaben zur Energieeffizienz, anhand derer Verbraucher einfacher Geld bei den Energiekosten sparen und zur Verringerung der Treibhausgasemissionen beitragen können. Die neuen EU-Energielabels beziehen sich zunächst auf vier Produktkategorien.

Für welche Gerätearten gelten die neuen Energielabels?

Die neuen Energielabels sind zunächst seit dem 1.3.2021 für die folgenden Produktkategorien verbindlich:

  • Kühlschränke und Gefriergeräte
  • Waschmaschinen
  • Geschirrspüler
  • Fernsehgeräte

Für Leuchtmittel und Lampen mit fest eingebauten Lichtquellen folgen die neuen Energielabels am 1. September. Für weitere Produkte sind neue Label für die kommenden Jahre geplant. Bis 2030 sollen alle Produktgruppen auf das neue EU-Energielabel umgestellt sein.

Was hat sich bei den Labels geändert?

Die ehemaligen Plus-Klassen A+ bis A+++ entfallen bei den neuen Labels und die Einteilung reicht nun wieder von A bis G. Die Berechnungsgrundlage ändert sich damit ebenfalls, sodass ein Gerät, welches bisher das Label A+++ trug in der neuen Skala nicht automatisch bei A landet. Die oberste Kategorie soll zunächst frei bleiben, damit die Hersteller einen Anreiz haben, an der Energieeffizienz zu arbeiten.

Das neue Label umfasst sieben Stufen, die wie auch schon bisher von dunkelgrün (besonders energiesparend) bis zu tiefrot (wenig energieeffizient) reichen.

Zudem gibt es auf dem neuen Energielabel einen QR-Code, welcher auf eine neue, europäische Produktdatenbank (EPREL) weiterleitet, wo weitere Informationen über das Produkt zu finden sind.
Die bisher teilweise verwendeten Zusatzangaben und Piktogramme haben sich ebenfalls geändert. Sie enthalten nur weitere Informationen beispielsweise über die Waschleistung, den Wasserverbrauch pro Wäsche oder die Lautstärke.

Neue EU-Energielabel
Das neue EU-Energielabel – Copyright © BMWi (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie)

Jede Produktgruppe besitzt dabei eigene Merkmale:

Kühlschränke und Gefriergeräte

  • Jahresenergieverbrauch (kWh pro Jahr)
  • Gesamtinhalt aller Gefrierfächer (Liter)
  • Gesamtinhalt aller Kühlfächer (Liter)
  • Geräuschentwicklung und Lärmemissionsklasse (A bis D)

Waschmaschinen

  • Wasserverbrauch pro Waschzyklus (Liter)
  • Energieverbrauch für 100 Wasch-Zyklen (kWh/100)
  • Füllmenge für das ECO-Programm (kg)
  • Dauer eines Waschzyklus im ECO-Programm
  • Wirkungsklasse des Schleuderprogramms (A bis G)
  • Geräuschentwicklung beim Schleudern und Lärmemissionsklasse (A bis D)

Geschirrspüler

  • Energieverbrauch für 100 Spüldurchläufe (kWh/100)
  • Wasserverbrauch pro Durchlauf im ECO-Programm (Liter)
  • Dauer eines Durchlaufs im ECO-Programm
  • Mögliche Anzahl der Maßgedecke
  • Geräuschentwicklung und Lärmemissionsklasse (A bis D)

Fernsehgeräte

  • Bildschirmdiagonale und Auflösung
  • Energieverbrauch beim Abspielen von Inhalten mit Standard-Auflösung pro 1.000 Stunden (kWh/1000h)
  • Energieverbrauch beim Abspielen von hochauflösenden Inhalten pro 1.000 Stunden (kWh/1000h)

Mit dieser neuen Bezugsgröße wie beispielsweise dem Kilowattstunden-Verbrauch auf 100 Spülgänge beim Geschirrspüler können Verbraucher wesentlich mehr anfangen als mit dem durchschnittlichen Jahreswert beim alten Energielabel. Das Ergebnis lässt sich so leichter auf die individuelle Nutzungshäufigkeit umrechnen.

Warum gibt es ein neues Label?

Die ersten Effizienzlabels wurden im Jahr 1995 eingeführt. Von da an orientierten sich die Verbraucher bei ihrer Kaufentscheidung unter anderem an dem ausgewiesenen Energieverbrauch. Die Skala reichte damals von A bis G. Im Jahr 2010 ließen sich die Produkte zunehmend nicht mehr in das Effizienzspektrum einordnen, sodass die Effizienzklassen A+, A++ und A+++ hinzukamen.

2017 befanden sich bereits 90 Prozent der verkauften Geräte in den Klassen A+ bis A+++, während die unteren Stufen nahezu leer blieben.

Somit wurde das Energielabel unübersichtlich und die Verbraucher konnten nicht mehr so leicht verschiedene Elektrogeräte in Bezug auf die Energieeffizienz vergleichen.
Mit den neuen Labels soll diese Kaufentscheidungshilfe wiederhergestellt werden, da es nun wieder leichter verständlich und transparent ist. Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier gab an, dass das neue Energielabel den Verbrauchern beim Vergleich vom Strom- und Wasserverbrauch verschiedener Produkte hilft und so zum Klimaschutz beiträgt.

Neue Vorschriften zur Reparierbarkeit und Recyclingfähigkeit von Geräten

Neben den neuen Vorschriften über die Energieverbrauchskennzeichnung sind zum 1. März auch die dazugehörigen Ökodesign-Verordnungen in Kraft getreten. Diese sollen die Reparierbarkeit und Recyclingfähigkeit von Geräten weiter verbessern. Hersteller oder Importeure sind nun dazu verpflichtet, fachlich kompetenten Reparateuren wesentliche Ersatzteile für mindestens sieben bis zehn Jahre nach Inverkehrbringen des letzten Exemplars eines Modells in der EU zur Verfügung zu stellen.

Auch für Verbraucher müssen die Hersteller bestimmte Ersatzteile für kleinere Reparaturen mehrere Jahre lang nachdem ein Produkt vom Markt genommen wurde, zur Verfügung stellen.