Neues Gebäudemodernisierungsgesetz der Bundesregierung

Das vom Bundestag am 10. Juli 2026 beschlossene und vom Bundesrat gebilligte Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) ist seit dem 29. Juli 2026 in Kraft und stellt die Weichen für die Neuausrichtung des Gebäudeenergierechts. Das Gebäudemodernisierungsgesetz ist eng mit der kommunalen Wärmeplanung und der Gasnetztransformation verbunden.
Die wichtigsten Änderungen mit dem neuen Gebäudemodernisierungsgesetz
Die sogenannte Bio-Treppe, die Bestandteil des neuen Heizungsgesetzes ist, setzt sich aus vier Stufen zusammen und betrifft die neuen Gas- und Ölheizungen. Sie schreibt vor, wie hoch der Anteil an erneuerbaren Brennstoffen mindestens sein muss.
- ab 2029 10 Prozent
- ab 2030 15 Prozent
- ab 2035 30 Prozent
- ab 2040 60 Prozent
Mit der Bio-Treppe wird die bisherige Regel von 65 Prozent erneuerbarer Energien für neue Heizungen gestrichen.
Die Bio-Treppe kann durch thermische Solaranlagen und Lüftungsanlagen mit Wärmerückgewinnung beim Einbau fossiler Heizungen bis 2035 gleichwertig ersetzt werden.
Vor Inkrafttreten des neuen Gebäudemodernisierungsgesetzes galt die Vorgabe, dass ab 2045 Heizkessel nicht mehr mit fossilen Brennstoffen betrieben werden dürfen. Sie entfällt mit dem neuen Gebäudemodernisierungsgesetz.
Bis zum 1. Dezember 2026 ist die Bundesregierung zur Vorlage eines Gesetzentwurfs für eine Grüngas- und Grünheizölquote verpflichtet. Anbieter sollen erst durch dieses spätere Gesetz bis 2045 zur vollständigen Umstellung der für Gebäude verkauften Brennstoffe auf klimaneutrale Alternativen verpflichtet werden. Noch ist offen, wie diese Regelung aussehen wird.
Für CO2 wird die Kostenaufteilung neu ausgestaltet. Zusätzlich zu den CO2-Emissionen werden bei neuen Gasheizungen zusätzlich Netzentgelte und Mehrkosten der Bioanteile zwischen Mietern und Vermietern bei der neuen 50:50-Aufteilung berücksichtigt.

Fehlende Folgenabschätzung beim neuen Gebäudemodernisierungsgesetz
Mit dem neuen Gebäudemodernisierungsgesetz hat die Regierung Fakten geschaffen, ohne die Folgen für das Klima zu kennen. Die Klimawirkung ist abhängig von Biomethan, biogenem Flüssiggas, Bioöl und einigen Arten von Wasserstoff. Es ist kaum verlässlich vorhersehbar, wie viel von diesen Brennstoffen künftig verfügbar sein wird und was sie kosten werden.
Die biogenen Brennstoffe werden gleichzeitig im Flugverkehr, in der Schifffahrt und in der Industrie benötigt. Es mangelt an einfachen Alternativen. Die Entwicklung des Marktes, auf den die deutsche Wärmepolitik setzt, ist völlig offen.
Im Sommer 2026 erlebt Europa bereits die dritte große Hitzeperiode. Einsatzkräfte kämpfen in Spanien und Frankreich gegen schwere Waldbrände. Mehr als 80.000 Hektar Wald- und Buschland wurden bis Ende Juli 2026 in der spanischen Provinz Ávila und den angrenzenden Regionen Madrid und Castellón zusammen vernichtet. Bei Temperaturen um 40 Grad Celsius wird die Brandgefahr verschärft.
Einzelne Feuer sind nicht allein dem Klimawandel geschuldet. Hitzewellen werden aufgrund der Erderwärmung häufiger und intensiver. Böden und Vegetation trocknen aus, was zu einem höheren Risiko von schweren Waldbränden führt. Kein anderer Kontinent erwärmt sich gegenwärtig so schnell wie Europa.
Vorgaben zum Erreichen der Klimaziele gelockert
Die Bundesregierung lockert mit dem Gebäudemodernisierungsgesetz die Regeln, die zum Erreichen der Klimaziele erforderlich sind. Der Energiesektor verfehlt seit Jahren seine Klimaziele. Im Jahr 2025 stiegen die Emissionen des Gebäudesektors laut Umweltbundesamt und Bundesumweltministerium um 3,4 Millionen Tonnen CO2-Äquivalente.
Bis 2030 rechnet das Umweltbundesamt mit einer kumulierten Überschreitung der Vorgaben um 110 Millionen Tonnen.
Die Projektion berücksichtigt damit noch das bisherige Gebäudeenergiegesetz mit der 65-Prozent-Regel. Die Folgen der Lockerung wurden noch nicht berücksichtigt.
Die Bundesregierung hat bislang noch keine belastbare Rechnung vorgelegt, in der die Wirkung des Heizungsgesetzes berücksichtigt ist und bei der mögliche Mehremissionen ausgeglichen werden.
Juristische Warnungen nicht berücksichtigt
Bereits vor der Abstimmung über das neue Gebäudemodernisierungsgesetz lagen die juristischen Warnungen vor. Die Wissenschaftlichen Dienste des Bundestags legten ihre verfassungsrechtlichen Zweifel dar. Der Entwurf wurde vom Normenkontrollrat kritisiert.
Die Umweltminister der Länder äußerten im Bundesrat ihre Bedenken, dass die fossilen Heiztechnologien länger auf dem Markt bleiben. Der Entwurf des Gesetzes wurde von den Ausschüssen des Bundesrats als handwerklich mangelhaft bezeichnet.





