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Sommerurlaub 2021 trotz Corona buchen – Das sollte beachtet werden

Sommerurlaub 2021 trotz Corona buchen
Sommerurlaub 2021 trotz Corona buchen – Das sollte beachtet werden - Bild: © oatawa #319006645 – stock.adobe.com

Für viele Menschen war ein Urlaub dieses Jahr aufgrund der Corona-Krise nicht möglich oder mit vielen Einschränkungen verbunden. Auch im Jahr 2021 wird das Verreisen vermutlich noch nicht wie früher möglich sein. Dennoch möchten viele nicht auf den Urlaub verzichten.
Wer jetzt schon einen Urlaub für den kommenden Sommer bucht, kann sich frühzeitig einen Platz in seinem Wunschhotel sichern und eventuell sogar noch von Frühbucherrabatten profitieren. Allerdings kann die Pandemie auch 2021 noch Einschränkungen beim Reisen mit sich bringen, sodass die Planung erschwert wird.

Ist es ratsam den Sommerurlaub für 2021 jetzt schon zu buchen?

Viele Menschen sind sich unsicher, ob sie ihren Urlaub für den Sommer jetzt schon buchen sollen oder aufgrund der Risiken durch die Corona-Pandemie lieber auf Last Minute Angebote setzten sollten.

Derzeit gibt es viele Frühbucherrabatte, mit denen sich viel Geld sparen lässt, allerdings besteht auch ein Risiko, dass die gebuchte Reise abgesagt werden muss.

Laut Prognosen von Experten führt ein längeres Warten mit dem Buchen zu geringeren Rabatten. Zudem befürchten sie, dass es für Last Minute Angebote kaum Kapazitäten geben wird, da viele Reisen aus dem Jahr 2020 nach 2021 verschoben werden mussten. Werden einige Dinge bei der Buchung beachtet, macht es daher Sinn, seinen Sommerurlaub 2021 jetzt schon zu buchen.

Sommerurlaub 2021 buchen
Viele Menschen sind sich unsicher, ob sie ihren Urlaub für den Sommer jetzt schon buchen sollen – Bild: © Prostock-studio #255434117 – stock.adobe.com

Was sollte bei der Buchung des Urlaubs beachtet werden?

Viele Reiseveranstalter ermöglichen aufgrund der Corona-Krise ein kurzfristiges Umbuchen oder Stornieren ohne zusätzliche Kosten. Reisende sollten bei ihrer Urlaubsbuchung prüfen, ob das jeweilige Angebot ebenfalls flexibel umbuchbar oder stornierbar ist. Gleiches gilt auch für die Buchung einer Ferienwohnung oder eines Ferienhauses. Bieten die Reiseveranstalter solch einen Service nicht an, kann darüber unter Umständen noch verhandelt werden. Dabei sollte allerdings darauf geachtet werden, dass alle mündlich getroffenen Absprachen auch schriftlich festgehalten werden.

Das Risiko bei einer Individualreise ist immer höher als bei einer Pauschalreise. Daher empfiehlt sich die Buchung einer Pauschalreise, denn diese bietet im Bedarfsfall eine bessere Absicherung. Bei Zugreisen sollten Reisende die Flex Tickets der Bahn nutzen, mit denen sie flexibel sind, was das Reisedatum angeht. Muss der Urlaub aufgrund eines Lockdowns oder Reiseverbots verschoben werden, kann das Bahnticket für einen späteren Zeitraum genutzt werden.

Reiseveranstalter
Viele Reiseveranstalter ermöglichen aufgrund der Corona-Krise ein kurzfristiges Umbuchen oder Stornieren ohne zusätzliche Kosten – Bild: © proimagecontent #215687811 – stock.adobe.com

Ist eine Reiserücktrittsversicherung sinnvoll?

In der Regel greift eine Reiserücktrittsversicherung bei Erkrankung des Versicherten oder bei Ereignissen wie beispielsweise dem Tod eines nahen Angehörigen.

Vor Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung sollte man sich genau über die jeweiligen Bedingungen informieren.

Einige der Versicherungen greifen nicht in Fällen, die mit der Pandemie zusammenhängen und Reisende könnten auf ihren Kosten sitzen bleiben, wenn sie aufgrund einer Coronainfektion nicht verreisen können. Auch bei einem Einreiseverbot oder Quarantänevorschriften hilft eine Reiserücktrittsversicherung nicht.
Dennoch kann die Versicherung sinnvoll sein, wenn sie den Reisenden absichert, wenn dieser sich beispielsweise an dem Coronavirus infiziert hat und daher die Reise nicht antreten kann. Man sollte zudem darauf achten, dass die Versicherung auch den Fall abdeckt, dass man sich selbst in Quarantäne begeben muss. Eine Reiserücktrittsversicherung kann also hilfreich sein, sofern die Bedingungen sowie das Kleingedruckte genau gelesen wurden.

Was ist, wenn es vor Reiseantritt eine Reisewarnung für das gebuchte Urlaubsziel gibt?

Wird das gebuchte Urlaubsziel zu einem Risikogebiet erklärt, stornieren die Veranstalter von Pauschalreisen die Buchung häufig. Bei den meisten Reiseveranstaltern ist in diesem Fall eine kostenlose Stornierung oder Umbuchung möglich. Die Reisen werden im Sinne der Sicherheit bei einer Reisewarnung in der Regel von dem Veranstalter selbst abgesagt und der Kunde muss den Reisepreis innerhalb von 14 Tagen erstattet bekommen.

Bei Individualreisen ist es nicht ganz so einfach.

Wer seinen Flug und Hotel einzeln gebucht hat, der bleibt häufig auf den Kosten sitzen, selbst wenn das Reiseziel zum Risikogebiet erklärt wurde.

Bei Hotels (Glückshotels – Der neue Urlaubstrend?) und Ferienwohnungen gelten die jeweiligen AGB. Einige Betreiber bietet aufgrund der Corona-Krise verbesserte Stornierungsbedingungen an.

Die Airlines sind nur für die Beförderung zuständig und werden in der Regel so lange die Grenzen geöffnet sind ihren Flugplan weiterhin einhalten. Urlauber bekommen ihr Geld für ein Ticket nur selten wieder, sofern eine Einreise für Touristen am Reiseziel grundsätzlich erlaubt ist. Allerdings bieten viele Airlines aufgrund der Corona-Pandemie das kostenlose Umbuchen von Flügen an.