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Ist der Handel mit Kryptowährungen eigentlich steuerpflichtig?

Ist der Handel mit Kryptowährungen eigentlich steuerpflichtig?
Ist der Handel mit Kryptowährungen eigentlich steuerpflichtig? - Bild: © Eisenhans #271423221 – stock.adobe.com

Beliebte Kryptowährungen wie Bitcoin oder Monero finden bei risikofreudigen Kapitalanlegern immer größeren Anklang. Zahlreichen Spekulanten ist es in vergangener Zeit gelungen, über die digitalen Währungen deutliche Gewinne einzufahren. Diese Gewinne sollten Geldanleger unbedingt gegenüber dem Finanzamt melden, damit der Verdacht auf Steuerhinterziehung gar nicht erst aufkommt.

Keine gesetzlichen Zahlungsmittel

Im ersten Moment könnte man vermuten, dass ein durch Spekulation mit Kryptowährungen erwirtschafteter Gewinn so ähnlich wie ein Gewinn aus dem Aktienhandel betrachtet wird. Doch der Schein trügt. Im Gegensatz zu einem Wertpapiergeschäft ist bei einem Handel mit Kryptowährungen nicht von einer Einkunft aus Kapitalvermögen die Rede.

Deshalb wird beim Traden auch keine Abgeltungssteuer berechnet. Im Gegensatz zum Euro sind Kryptowährungen nicht als gesetzliche Zahlungsmittel anerkannt.

Besonderheiten bei der Steuererklärung

Das Bundesministerium für Finanzen betrachtet Bitcoins sowie alle anderen Kryptowährungen als privates Geld, das ebenso wie andere Güter der Wirtschaft steuerlich betrachtet wird. Bei einem privaten Verkauf des “virtuellen Wirtschaftsguts” unterliegt der Prozess § 23 Einkommenssteuergesetz. Vergleichbar mit der Veräußerung eines Kunstwerks, alten Autos oder eines Goldbarrens, müssen daraus gewonnene Einkünfte in der Steuererklärung unter “sonstige Einkünfte” in der Anlage “SO” aufgeführt werden.

Steuerpflichtige Verkäufe von Kryptowährungen

In der Kryptoszene werden unterschiedliche Arten von Transaktionen als privater Verkauf betrachtet, bei welchen Kryptowährungen in ein anderes Gut eingetauscht werden.

Die reine Veräußerung sowie Transaktionen sind beispielsweise steuerpflichtig, falls eine Kryptowährung in eine andere Kryptowährung umgetauscht wird oder reale Serviceleistungen und Produkte mit Kryptowährung bezahlt werden.

Zudem ist eine Veräußerung von Kryptowährungen bzw. ein Rücktausch in Euro steuerpflichtig.

Wie funktionieren Gewinnermittlung sowie Verlustabzug?

Häufig erwerben Geldanleger die Kryptowährung zu unterschiedlichen Zeitpunkten und verschiedenen Kursen, um das Kapital im selben Depot zu halten. (Mehr Informationen zum Kauf von Kryptowährungen gibt es auf Kryptoszene.de). Daraufhin werden die Kryptowährungen komplett veräußert. Für eine Gewinnermittlung und Ermittlung der Spekulationsfrist liegt für alle Steuerzahler eine einheitliche Regelung vor. Diese auf der sogenannten FIFO-Methode basierende Regelung besagt, dass zuerst erworbene Coins auch wieder zuerst veräußert werden.

Eine Veräußerung von Kryptowährungen ist steuerpflichtig
Eine Veräußerung von Kryptowährungen bzw. ein Rücktausch in Euro ist steuerpflichtig – Bild: © Michaella #218403126 – stock.adobe.com

Für eine Ermittlung des steuerpflichtigen Gewinns sollten die Investoren sogenannte Transaktions-Tagebücher führen, um unterschiedliche Daten regelmäßig zu dokumentieren. Diese Daten beziehen sich beispielsweise auf die jeweilige Kryptowährung, Anschaffungsmenge und Anschaffungskurs sowie die Höhe der Transaktionsgebühren.

Die Berechnung des Gewinns

Der Gewinn ergibt sich aus der Differenz zwischen Einkaufs- sowie Verkaufspreis abzüglich Werbungskosten. Da die Kurse der Kryptowährungen allerdings stark variieren, ist das Trading möglicherweise mit Gewinnen und Verlusten verbunden. Etwaige Erlöse dürfen mit Gewinnen verrechnet werden, die Kapitalanleger über private Veräußerungsgeschäfte erzielt haben.

Eine Verrechnung mit anderen Einkunftsarten ist nicht möglich. Verlustabzüge werden entweder im gleichen Jahr vorgenommen oder werden mit Gewinnen vergangener Jahre bzw. zukünftigen Krypto-Gewinnen berechnet.

Wie werden Veräußerungsgewinne besteuert?

Maßgebende Faktoren einer Besteuerung sind die Gewinnhöhe sowie die individuelle Haltedauer der Kryptowährungen. Für Kryptowährungen ist eine Spekulationsfrist von einem Jahr gültig, andererseits die Freigrenze in Höhe von 600 Euro. Wer in der Kryptoszene mit Kryptowährungen innerhalb eines Jahres handelt, muss Steuern entrichten, sobald der Gewinn mindestens 600 Euro übersteigt.

Die Freigrenze beläuft sich auf exakt 600 Euro und schließt sämtliche innerhalb eines Jahres vollzogene private Veräußerungen ein.

Im Falle einer Steuerzahlung muss der erzielte Gewinn über den persönlichen Einkommenssteuersatz zuzüglich Soli und Kirchensteuer versteuert werden. Fallen im Gegenzug keine Steuern an, beeinflussen Gebühren und Verluste die Steuer auch nicht.

Details zum Jahresgewinn

Dementsprechend ist ein Jahresgewinn von maximal 599,99 Euro während der Spekulationsfrist steuerfrei. Andererseits hängt der Gewinn nicht von der Höhe ab, falls die Haltedauer der Kryptowährung von einem Jahr nicht überschritten wird. Um Gewinne steuerfrei zu erzielen, müssen die Coins dementsprechend mindestens ein Jahr lang im Wallet belassen werden.

Im Gegensatz zum Traden sind für Partizipationszertifikate oder das Minen andere Regeln gültig. Beispielsweise verlängert sich die Spekulationsfrist auf zehn Jahre, falls Bitcoins innerhalb der Haltezeit durch Lending Bots gegen Entgelt verliehen werden.