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Streitpunkt Berufsunfähigkeitsversicherung – Die häufigsten Irrtümer

Irrtümer Berufsunfähigkeitsversicherung
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In Deutschland leben ungefähr 45 Millionen erwerbstätige Menschen. Etwa 17 Millionen der Betroffenen haben sich für eine Versicherung gegen Erwerbs- und Berufsunfähigkeit entschieden. Das bedeutet im Umkehrschluss, dass ungefähr 62 Prozent aller Beschäftigten keinen Versicherungsschutz bei einem drohenden existentiellen Risiko haben. Nach wie vor unterschätzen viele Erwerbstätige das Risiko, berufsunfähig zu werden.

Wichtige Gründe sind unter anderem die nachfolgend aufgeführten Irrtümer.

Erster Irrtum: Ich werde nicht berufsunfähig. Ich arbeite doch im Büro.

Es ist ein Irrglaube anzunehmen, dass ein Büro-Job vor Berufsunfähigkeit schützt.

Informationen des unabhängigen Analysehauses Morgen & Morgen zufolge basiert jeder dritte Fall von Berufsunfähigkeit auf Nervenerkrankungen oder psychischen Krankheiten.

Von Krankheiten wie Burnout oder Depressionen kann jeder betroffen sein.
Bei all diesen Krankheitsbildern ist es unerheblich, ob Betroffene im Büro oder einem anderen Arbeitsplatz tätig sind.

Berufsunfähigkeit Büro
Von Krankheiten wie Burnout oder Depressionen kann jeder betroffen sein – Bild: © thodonal #219634619 – stock.adobe.com

Zweiter Irrtum: Krankenkassen oder der Staat sorgen bei Berufsunfähigkeit für die nötige Unterstützung.

Über die sogenannte Erwerbsminderungsrente offeriert der Staat nur eine Mindestabsicherung. Diese finanzielle Unterstützung sichert jedoch nicht ab, dass Betroffene ihren bisherigen Lebensstandard halten können. Das durch die gesetzliche Krankenkasse gezahlte Krankengeld ist auf maximal 72 Wochen limitiert. Die gesetzliche Rentenversicherung (Gelassen in die Zukunft schauen – Mit der Riester Rente nach Maß) bezahlt lediglich dann, falls Versicherungsnehmer ihre Erwerbstätigkeit nur noch in geringem Maße ausüben können.

Sind Betroffene pro Tag maximal drei Stunden in ihrem Beruf tätig, erhalten Sie gerade einmal ungefähr 40 Prozent ihres Nettoeinkommens. Eine private Berufsunfähigkeitsversicherung ist unumgänglich.

Dritter Irrtum: Die Versicherung kann auch später abgeschlossen werden.

Diese Behauptung ist generell richtig. Doch je früher die Police abgeschlossen wird, desto geringer sind die Versicherungsbeiträge. Im Regelfall sind jüngere Personen gesünder als ältere. Deshalb sind Gesundheitsfragen im jüngeren Alter zumeist auch keine größere Hürde. Zugleich bezahlen jüngere Personen für gleiche Serviceleistungen weniger Geld als ältere Menschen. Im Gegenzug zahlen Versicherungsnehmer bei Vertragsabschluss im jungen Alter natürlich über einen längeren Zeitraum in die Police ein.

Wer sich rechtzeitig absichert, profitiert aber auch über einen längeren Zeitraum von dem Versicherungsschutz.

Schließlich weiß man nie, wann das Schicksal zuschlägt.

Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen
Wer sich rechtzeitig absichert, profitiert aber auch über einen längeren Zeitraum von dem Versicherungsschutz – Bild: © fizkes #335869172 – stock.adobe.com

Vierter Irrtum: Auszubildende und Studierende können sich noch nicht versichern, weil sie noch keinen Beruf ausüben.

Auszubildende und Studierende können sich ebenfalls absichern. In dieser Lebensphase mangelt es zwar häufig an finanziellen Mitteln. Doch wer jung und fit ist, bezahlt über die gesamte Vertragslaufzeit hinweg geringere Beträge. Erschwerend kommt hinzu, dass sich Auszubildende und Studenten nicht auf die finanzielle Unterstützung des Staats verlassen können.
Schließlich profitieren Betroffene erst dann von den Vorzügen einer Erwerbsminderungsrente, wenn sie mindestens fünf Jahre in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt haben. Umso wichtiger ist es, effektiv vorzusorgen.

Studierende
Auszubildende und Studierende können sich ebenfalls absichern – Bild: © kasto #228602944 – stock.adobe.com

Gut zu wissen: Über einen Berufswechsel müssen Versicherer übrigens nicht informiert werden. Denn auch wenn Versicherungsnehmer eine komplett andere Tätigkeit ausüben, überprüfen die Versicherungsunternehmen im Einzelfall, ob für diesen Job eine Berufsunfähigkeit vorliegt.

Fünfter Irrtum: Eine Berufsunfähigkeitsversicherung ist zu teuer.

Die Höhe des Beitrags für eine Berufsunfähigkeitsversicherung hängt vom individuellen Gesundheitszustand, der präferierten Rentenhöhe, tatsächlich ausgeübten beruflichen Tätigkeiten, der Vertragsdauer und dem Alter ab.

Monatsbeiträge für eine Berufsunfähigkeitspolice belaufen sich erfahrungsgemäß auf Beträge im zweistelligen Bereich.

Beispielsweise bezahlt eine 25-jährige Architektin für eine monatliche Berufsunfähigkeitsrente über 1.000 Euro einen Monatsbeitrag von ungefähr 44 Euro.

Sechster Irrtum: Ich habe bereits vorgesorgt. Eine Krankenzusatzversicherung und Unfallversicherung genügen doch.

Eine Krankenzusatz- oder Unfallversicherung gewährleistet keinen adäquaten Schutz. Unfallpolicen unterstützen nur bei Unfällen. Allerdings werden nur acht Prozent aller Berufsunfähigkeitsfälle durch Unfälle verursacht. Krankenzusatzpolicen übernehmen im Regelfall die Arzt- bzw. Krankenhauskosten, die nicht von der gesetzlichen Krankenversicherung abgedeckt werden.
Bei einer Berufsunfähigkeitsversicherung ist jedoch maßgeblich, in welchem Umfang Betroffene ihre berufliche Tätigkeit noch ausüben können. Hierbei ist es unerheblich, ob ein Unfall oder eine Erkrankung als Ursache für die Berufsunfähigkeit gelten.

Berufsunfähigkeitsversicherung Umfang
Bei einer Berufsunfähigkeitsversicherung ist jedoch maßgeblich, in welchem Umfang Betroffene ihre berufliche Tätigkeit noch ausüben können – Bild: © Firma V #60380722 – stock.adobe.com

Siebter Irrtum: Die Versicherung trägt doch sowieso keine Kosten, falls mir in meiner Freizeit etwas zustößt.

Diese Annahme ist falsch. Schließlich ist es für die Berufsunfähigkeitsversicherung unerheblich, ob die Ursache einer Berufsunfähigkeit im privaten oder beruflichen Umfeld liegt.

Die Absicherung für Versicherungsfälle wird rund um die Uhr gewährleistet, an jedem einzelnen Wochentag.

Achter Irrtum: Diese Regelungen sind viel zu kompliziert. Und falls es darauf ankommt, erhalte ich sowieso keine Unterstützung.

Eines liegt auf der Hand: Tritt ein Versicherungsfall ein, sind betroffene Kunden so schnell wie möglich auf den Erhalt der vereinbarten Leistung angewiesen. Nur dann ist es möglich, finanzielle Folgen des Verlustes der Arbeitskraft abzufedern. Die Vorgehensweise zur Bearbeitung des Versicherungsfalls variiert leicht von Anbieter zu Anbieter.