Urteil: Alltagskleidung gilt nicht als Berufskleidung
Im Zweifelsfall ist das Jobcenter dazu verpflichtet, Kosten für Berufsbekleidung zu übernehmen. Allerdings gilt diese Regelung nicht, falls die Bekleidung auch privat getragen werden kann. Nicht jedes für den Beruf genutzte Kleidungsstück ist Berufsbekleidung Das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen traf unter dem Aktenzeichen L 11 AS 922/18 NZV eine Entscheidung, der zufolge...