Medizinische Empfehlung – Auf Einnahme abgelaufener Medikamente verzichten
Informationen der Bundesapothekerkammer zufolge ist das Verfallsdatum von Arzneimitteln „nicht verhandelbar“. Wer abgelaufene Säfte oder anderweitige Medikamente im eigenen Medikamentenschrank vorfindet, sollte diese Pharmazeutika zwingend im Restmüll entsorgen. Nicht mit Hinweisen für Nahrungsmittel vergleichbar Ärzte weisen darauf hin, dass das Verfallsdatum von Arzneimitteln nicht mit dem Mindesthaltbarkeitsdatum von Lebensmitteln vergleichbar...